Dies ist ein Beitrag zum Thema Kreditkarte bei Einwilligungsvorbehalt im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen,
ich bin gesetzliche Betreuerin (u.a. Vermögenssorge mit Einwilligungsvorbehalt) unseres 22jähriger Sohnes, Autist mit geistiger Behinderung. Er lebt im ...
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07.08.2021, 12:36 | #1 |
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Kreditkarte bei Einwilligungsvorbehalt
Hallo zusammen,
ich bin gesetzliche Betreuerin (u.a. Vermögenssorge mit Einwilligungsvorbehalt) unseres 22jähriger Sohnes, Autist mit geistiger Behinderung. Er lebt im Wohnheim, kann nur rudimentär lesen und schreiben (Spracheingabe am Computer) und hat nun kürzlich so richtig zugeschlagen mit einem Bestell-Marathon: Die Abonnements (Zeit, Spiegel, Sportbild, ...) konnte ich unproblematisch kündigen. Bei Amazon war es schon deutlich schwieriger, konnte letztendlich aber auch geklärt werden. Was mich sehr wundert, und auch ärgert, ist die Tatsache, dass er so einfach bei der A…bank (www.g...frei.com) eine Kreditkarte ausgestellt bekommen hat, mit einem Verfügungsrahmen von 1500 €! Er hat die Karte auch gut genutzt und, da er sein zugehöriges Webmailing-Konto gelöscht hat, war es richtig aufwändig, die Bestellungen in Erfahrung zu bringen und dann rückabzuwickeln. Was mich nun besonders ärgert, ist das Verhalten der Bank. Mehr als 14 Tage nachdem ich die Bank über die Fakten informiert hatte kam folgenden Antwort: …“Korrekt ist, dass kein Vertrag zustande gekommen ist, sofern ein Einwilligungsvorbehalt angeordnet wurde, von dem Gebrauch gemacht wurde. Nicht korrekt ist jedoch, dass dies bedeuten soll, dass keine Zahlungen mehr erfolgen. Sofern ein Vertrag nicht zustande gekommen ist, sind beide Parteien so zu stellen, als sei der Vertrag tatsächlich nie geschlossen worden. Dies bedeutet, dass Ihr Mandant gemäß § 812ff BGB das durch die Nutzung der Kreditkarte Erlangte herauszugeben hat. Ist dies nicht möglich, hat er Wertersatz zu leisten. Im Übrigen können Amazon Artikel kostenfrei zurückgesendet werden. Wir gehen davon aus, dass Sie dies sodann entsprechend in die Wege leiten. Insofern bestehen wir nach wie vor auf Ausgleich der Forderung in Höhe von derzeit 448,61 Euro. Im Übrigen wären wir bereit, eine Ratenvereinbarung zu treffen. Voraussetzung hierfür ist allerdings eine sofortige Teilzahlung und das Einsenden von Nachweisen über die finanzielle Situation des Betreuten. Des Weiteren wäre auch über einen Vergleich nachzudenken. Doch auch hierfür müssen entsprechende Finanznachweise des Betreuten vorliegen, Sie müssten uns ein entsprechendes Angebot unterbreiten – bis dahin gehen wir von der Zahlung monatlicher Raten aus. Außerdem sind wir doch überrascht, dass diese bereits seit Jahren bestehende Betreuung nicht in der Schufa vermerkt ist. Denn eine solche Abfrage wird von uns gestellt. Sie sollten hier erneut Rücksprache mit der Schufa halten. Auch gehört die Post zu Ihrem Aufgabenbereich. Wir sind ebenfalls überrascht, dass Sie weder den Empfang der Kreditkarte bemerkten, noch die Zustellung des PIN. Wir sehen daher auch Ihre Pflichten als Betreuer nicht vollumfänglich erfüllt.“ Das ist doch ganz schön heftig. Ich konnte zwar mittlerweile den Betrag von 448 € nachvollziehen und die Waren zurücksenden. Gleichzeitig konnte ich aber auch in Erfahrung bringen, dass eine andere Bank unserem Sohn eben wegen eines negativen Schufa-Eintrages die Bewilligung einer Kreditkarte verweigert hat! Unser Sohn ist leider so behindert, dass er überzeugt war, dass die Bank keine Gebühren kostet und seine Rechnungen bezahlt. Er hat deshalb folgende Mail (mit Rechnungskopien von Hugendubel) an die Bank geschrieben: Ich bin es, der ... Sie bitte für mich die ganzen Rechnungen bezahlen können das wäre super danke werde ich das selber noch nicht kann dass wir ganz gut ein schönen Tag noch viele Grüße von ... Spätestens dann hätte die Bank doch reagieren und das Konto sperren müssen!? Dürfen denn Banken einfach so, ohne Einkommensprüfung und Identitätsnachweis, überhaupt Kreditkarten ausgeben? Wenn ich nicht zugestimmt habe, ist der Vertrag doch „nichtig“!? Mir ist schon klar, dass ich zur Schadenbegrenzung verpflichtet bin, was ich ja auch getan habe, aber auf der anderen Seite tritt die Bank doch sehr „selbstbewusst“ auf. Irgendwie beschleicht mich das Gefühl, dass diese langen Antwortzeiten und Verzögerungstaktiken System haben, um möglichst viele „Gebühren“ oder Schadensersatz verlangen zu wollen … Kommen nun, erfahrungsgemäß, noch weitere Forderungen der Bank, also Überziehungszinsen (die sind horrend) oder Ähnliches? Falls ja, wie kann ich die abwehren? Kann ich ggfs. prophylaktisch der Bank ein Schreiben zukommen lassen, in dem ich diese Forderungen jetzt schon abwehre? Oder ist da Abwarten besser? Danke für’s Lesen und Beantworten. Viele Grüße. P.S. Wir haben jetzt, so weit möglich, das Internet so dicht gemacht, dass unser Sohn keine Bestellungen mehr tätigen kann, aber ganz „dicht“ bekommt man das ja auch nie wirklich. Seine Post wird jetzt auch kontrolliert, das war bisher nicht nötig. Die Schufa haben wir auch explizit nochmals angeschrieben. Die werden das explizit vermerken, nach drei Jahren wird das aber gelöscht. Muss ich mich jetzt alle drei Jahre selbständig darum kümmern, dass der Schufa-Eintrag erneuert wird? |
07.08.2021, 13:27 | #2 | ||||||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Erstmal herzlich Willkommen hier
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Dort scheint alles einfach, das ist eine reine Gelddruckbank von der ich aber schon jahrelang keine Reklame mehr gesehen habe. Wie kann er bei der geschilderten Behinderung denn an die drangekommen sein? Gab`s da evtl. "Nachhilfe"? Der Hinweis bzw. die Nachfrage der Bank warum die Betreuung mmit EiWi nicht an die Schufa gemeldet wurde ist natürlich korrekt, vor allem wenn von dort aus die Schufa abgefragt wird. Sohnemann scheint ja insgesamt fitter als angenommen. Zitat:
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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07.08.2021, 13:35 | #3 | |
Routinier
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,253
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Zitat:
Dass es Kreditinstitute gibt, die die eigene Profitgier über das Wohl der Kunden stellen und Kunden auch ohne jeden Einkommensnachweis eine Kreditkarte mit Verfügungsrahmen ausstellen, gehört zu unserer Welt dazu. Die Abwehr der Forderung der Bank gehört m. E. in die Hände eines Anwalts. |
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07.08.2021, 14:36 | #4 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
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Beiträge: 14,097
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Zitat:
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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07.08.2021, 14:38 | #5 | |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 04.08.2021
Beiträge: 9
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Zitat:
Es geht sogar noch einfacher - ich habe das soeben nachgelesen, nach Zusendung des Online-Antrages: Grundsätzlich benötigen wir keine weiteren Unterlagen oder Nachweise von Ihnen. Falls wir dennoch weitere Unterlagen benötigen, werden wir Sie gesondert darüber in Kenntnis setzen. |
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07.08.2021, 14:44 | #6 | |
Ich bin neu hier
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Beiträge: 9
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Zitat:
Nachhilfe könnte es theoretisch schon gegeben haben, aber er ist Autist und die haben ein sehr inhomogenes Intelligenz-Profil. Wenn er etwas will, kann er sehr beharrlich sein. Die Folgen seines Handelns überblickt er dann aber in keinster Weise. |
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07.08.2021, 14:47 | #7 | |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 04.08.2021
Beiträge: 9
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Zitat:
"Schuldenfrei" ist er, so weit ich das überblicken kann, auch. Da aber noch zwei Rückbuchungen auf sein Kreditkartenkonto ausstehen (Amaz... und Logite...) kann es dauern, bis das Konto auf Null ist ;-) |
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07.08.2021, 15:09 | #8 |
Ich bin neu hier
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07.08.2021, 20:56 | #9 |
Admin/Berufsbetreuer
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Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,600
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Moin moin
Bei einer Betreuung mit Vermögenssorge und Einwilligungsvorbehalt ist es schon sinnvoll, diese der Schufa bekanntzugeben und sich zu merken, dass alle 3 Jahre noch mal hinschreibt. Früher mußte man das nicht, aber diese Änderung beruht wohl auf den Datenschutzregeln und ist m.E. durchaus OK. Dass die Bank mit den Postangelegenheiten kommt, ist die übliche, dummdämliche Moralkeule. Dieser Aufgabenkreis verpflichtet nicht dazu, alle Post auf sich umzuleiten oder auch alle ausgehende Post der Betreuten erst einmal zu inspizieren. Der Aufgabenkreis gibt die Möglichkeit dazu, deren Nutzung gelegentlich auch mal sinnvoll sein kann. Nur wegen dieses Aufgabenkreises grundsätzlich erst mal alle Post einzukassieren war sicherlich nicht vom Gesetzgeber so gedacht und würde eine massive Einschränkung des Briefgeheimnisses und damit eines Grundrechtes bedeuten. Gläubigern, die mit dem Aufgabenbereich Postangelegenheiten wedeln um Geld einzustreichen frage ich dann auch gerne mal, ob sie mir doch bitte noch mal schriftlich die Aufforderung zusenden mögen, die Grundrechte meiner Betreuten einzuschränken. Bisher gab es da keine Reaktionen oder dumme Nachfragen mehr. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
08.08.2021, 09:48 | #10 | ||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
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Beiträge: 14,097
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Zitat:
Dem Wohnheim hätte ja auch z.B. auffallen können dass beim Versand der KK alleine bei der Ansicht des Absenders und beim deutlich fühlbaren Inhalt evtl. wenigstens eine Rückfrage hätte angebracht sein können. Aus diesem Grund hatte ich nach der Praxis der Postübergabe im Wohnheim gefragt. Imre schreibt dazu, wenn auch in abgeändertem Zusammenhang, ganz richtig: Zitat:
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