Dies ist ein Beitrag zum Thema BGH-Urteil zu Kontogebühren im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
wie handhabt ihr das mit der Rückforderung der zu Unrecht erhobenen Kontogebühren? Das dürfte ja schwierig werden, da die ...
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14.08.2021, 21:43 | #1 |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,693
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BGH-Urteil zu Kontogebühren
Hallo,
wie handhabt ihr das mit der Rückforderung der zu Unrecht erhobenen Kontogebühren? Das dürfte ja schwierig werden, da die Banken in der Regel liebend gerne die Betreuungskonten los werden. Viele Grüße Andreas |
15.08.2021, 11:11 | #2 |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,643
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Hallo,
es geht wohl darum: https://www.tagesschau.de/wirtschaft...l-faq-101.html Dabei geht es nicht nur um - zumeist armselige- Betreuungskonten sondern um alle Kunden. Als Bankkunde - zumindest ich erhielt so ein Schreiben - hat man ja 3 Optionen: a.) Die Gebühren rückwirkend anerkennen, dann bleibt alles auf dem gegenwärtigen Stand, einige Banken geben da wohl auch noch eine Gebühren-Festschreibungsgarantie für ein paar Jahre. b.) Die Gebühren zurückverlangen, dann kommt es aber zu einer Gebührenerhöhung oder c.) Die Konten werden von Bank gekündigt und man kann sich eine andere Bank suchen.... Bemerkenswert in diesem Zusammenhang erscheint mir insbesondere, dass Geldinstitute, die bisher gebührenfrei waren, viele Kunden eben mit dieser Begründung von anderen Banken weggelockt haben und nun ebenfalls "zuschlagen". Option c.) ist eventuell dann angezeigt, wenn man zu einer gebührenfreien Direkt-bzw. Online-Bank wechselt. Solche gibt es ja noch; man kann sie im Netz erkunden. Angesichts vieler Sparmaßnahmen der Banken, so wurde zum Beispiel das persönliche Geldabheben am Schalter vielerorts abgeschafft, mutieren auch die handelsüblichen Geldinstitute auch immer mehr hin zu einer Online-Bank. Warum sollte man dann dort noch Kunde bleiben? Weil man den netten Angestellten kennt? Unter Abwägung aller Umstände dürfte es aber so sein, dass sich die meisten Kunden wohl für Option a.) entscheiden, da dies am wenigsten Arbeit macht und auch nicht sicher ist, ob die noch gebührenfreien Direkt-Banken mit dem fadenscheinigen Totschlagargument Negativzinsen demnächst auch Gebühren einführen. Letztendlich muss dies jeder für sich selbst ausrechnen und entscheiden. mfg
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Optimismus ist nur ein Mangel an Information (Heiner Müller)
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15.08.2021, 12:49 | #3 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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An der Steele habe ich andere Erfahrungen.
"Meine" Hauptbank hatte eine geplante Gebührenerhöhung zunächst weiderrufen und zwei Monate später- in der Relation- einen neuen preislichen Mittelweg gefunden. Ein Kunde von mir bekamt anstandlos die zuviel gezahlten Gebbühren erstattet. Die Bank hat aber auch mitgeteilt, dass die Geschäftsverbindung gelöst wird wenn er sich mit jetztigen Preiserhöhung nciht einverstanden erklärt. [QUOTE]Warum sollte man dann dort noch Kunde bleiben? Weil man den netten Angestellten kennt?[/QUOTE Nö deswegen ganz sicher nicht....... aber weil Service zumindest in Form von Geschäftsstellen noch vorhanden ist und weil man gerade als Betreuer bei Online Banken nie und nichts erreichen kann.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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