Dies ist ein Beitrag zum Thema Schulden im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Eine Privatinsolvenz ist nur dann zielführend wenn der Betreute hierfür ein Mindestmaß an Mitwirkung zeigen kann. Denn in einer Privatinsolvenz ...
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#11 |
Routinier
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Eine Privatinsolvenz ist nur dann zielführend wenn der Betreute hierfür ein Mindestmaß an Mitwirkung zeigen kann. Denn in einer Privatinsolvenz gibt es eine Reihe von Pflichten (u. a. Pflicht zur Jobsuche, sofern der Schuldner erwerbsfähig ist) die nur der Schuldner selbst erfüllen kann, der Betreuer kann ihn da nicht vertreten.
Rein vom Finanziellen her würde ich den Sinn einer Privatinsolvenz bei 18 Gläubigern in jedem Fall bejahen, da muss man die Höhe der Schulden schon gar nicht mehr kennen. Es kommt aber eben halt auch auf die Kooperationsbereitschaft an. |
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#12 |
Club 300
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#13 |
Club 300
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Ich kann natürlich nicht ganz genau sagen, ob es am folgenden Textbaustein oder doch an etwas anderem liegt...
Zur finanziellen Situation des Betreuten darf ich Ihnen mitteilen, dass er in einem Pflegeheim lebt und auf Hilfe zur Pflege nach SGB XII angewiesen ist. Das Einkommen ist dabei vollständig für Heimkosten einzusetzen. Der noch als Taschengeld zur Verfügung stehende Barbetrag wird vom ihm für die täglichen Belange benötigt. Es wird auch von meiner Seite nicht befürwortet, daraus andere Forderungen zu bedienen. Im übrigen könnte auch auf Vermögen nicht zurückgegriffen werden....aber von den Empfängern höre ich denn regelmäßig nichts mehr. |
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Stichworte |
inkasso, mittellosigkeit, schulden |
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