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Schulden

Dies ist ein Beitrag zum Thema Schulden im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Eine Privatinsolvenz ist nur dann zielführend wenn der Betreute hierfür ein Mindestmaß an Mitwirkung zeigen kann. Denn in einer Privatinsolvenz ...


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Alt 17.08.2021, 14:56   #11
Routinier
 
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,473
Standard

Eine Privatinsolvenz ist nur dann zielführend wenn der Betreute hierfür ein Mindestmaß an Mitwirkung zeigen kann. Denn in einer Privatinsolvenz gibt es eine Reihe von Pflichten (u. a. Pflicht zur Jobsuche, sofern der Schuldner erwerbsfähig ist) die nur der Schuldner selbst erfüllen kann, der Betreuer kann ihn da nicht vertreten.


Rein vom Finanziellen her würde ich den Sinn einer Privatinsolvenz bei 18 Gläubigern in jedem Fall bejahen, da muss man die Höhe der Schulden schon gar nicht mehr kennen. Es kommt aber eben halt auch auf die Kooperationsbereitschaft an.
Pichilemu ist offline  
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Alt 17.08.2021, 23:04   #12
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Ort: Bielefeld
Beiträge: 357
Standard

Zitat:
Zitat von Pichilemu Beitrag anzeigen
Es kommt aber eben halt auch auf die Kooperationsbereitschaft an.
Ja, und vor allem in der Richtung, dass während der Wohlverhaltensphase und auch danach keine neuen Schulden gemacht werden. Ansonsten können sich viele Beteiligte viel Arbeit sparen.
Einwilligungsvorbehalt ist offline  
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Alt 27.05.2024, 16:07   #13
Club 300
 
Registriert seit: 12.12.2020
Ort: Bielefeld
Beiträge: 357
Standard Kann nicht und wird nie zahlen wegen HzP

Ich kann natürlich nicht ganz genau sagen, ob es am folgenden Textbaustein oder doch an etwas anderem liegt...
Zur finanziellen Situation des Betreuten darf ich Ihnen mitteilen, dass er in einem Pflegeheim lebt und auf Hilfe zur Pflege nach SGB XII angewiesen ist. Das Einkommen ist dabei vollständig für Heimkosten einzusetzen. Der noch als Taschengeld zur Verfügung stehende Barbetrag wird vom ihm für die täglichen Belange benötigt. Es wird auch von meiner Seite nicht befürwortet, daraus andere Forderungen zu bedienen. Im übrigen könnte auch auf Vermögen nicht zurückgegriffen werden.
...aber von den Empfängern höre ich denn regelmäßig nichts mehr.
Einwilligungsvorbehalt ist offline  
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Stichworte
inkasso, mittellosigkeit, schulden

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