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Schulden

Dies ist ein Beitrag zum Thema Schulden im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen, ich habe eine konkrete Frage zum leidigen Thema "Schulden". Bisher konnte ich die Schulden immer in kurzer Zeit ...


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Alt 16.08.2021, 13:17   #1
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 19.11.2018
Ort: Berlin
Beiträge: 43
Standard Schulden

Hallo zusammen,

ich habe eine konkrete Frage zum leidigen Thema "Schulden". Bisher konnte ich die Schulden immer in kurzer Zeit in den Griff bekommen und die Gläubiger haben dann auch Ruhe gegeben.

Jetzt habe ich eine Betreuung angenommen, da gibt es rd. 18 Gläubiger und die Schulden sind zum Teil auch schon richtig alt. Der Betreute hat eigentlich keinen Cent für eine Schuldentilgung übrig, aber die Inkassounternehmen schreiben mich laufend weiter an.

Wie machen das andere Betreuer - ich habe mal gelernt, wir sollen uns eigentlich gar nicht um Schulden kümmern - find ich jetzt auch nicht so gut.

Zahlen ist im Moment einfach nicht möglich - soll ich die Briefe einfach ignorieren, die hören sonst ja nie auf?
Kleist ist offline  
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Alt 16.08.2021, 13:46   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
ich habe mal gelernt, wir sollen uns eigentlich gar nicht um Schulden kümmern -
Da hast du in der Aussage aber was ganz schön Falsches bisher gelernt
Wenn die Vermögenssorge besteht sind wir natürlich auch für die Schulden zuständig.

Du meldest dich bei den jeweiligen Inkassobüros als zuständiger Betreuer und fragst nach Übersendung der dazugehörigen Unterlagen.


Ansonsten solltest du für deine Frage einmal die Suchfunktion bemühen, da gab es für den Umgang mit Inkasso gerade neulich ausführliche Beratung.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 16.08.2021, 13:54   #3
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 19.11.2018
Ort: Berlin
Beiträge: 43
Standard

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Da hast du in der Aussage aber was ganz schön Falsches bisher gelernt
Wenn die Vermögenssorge besteht sind wir natürlich auch für die Schulden zuständig.
Danke für die klare Aussage!

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Du meldest dich bei den jeweiligen Inkassobüros als zuständiger Betreuer und fragst nach Übersendung der dazugehörigen Unterlagen.
Ist alles schon passiert, die hören aber nicht auf mit den Anschreiben. Dabei schreibe ich ständig, dass er kein Geld hat!

Über die Suchfunktion habe ich nichts gefunden, aber ich versuche es noch ein Mal.
Kleist ist offline  
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Alt 16.08.2021, 14:04   #4
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,592
Standard

Moin moin


Gläubiger nerven. Das ist ihr Job. Da helfen ein paar schöne Textbausteine weiter, um sich die Arbeit einfacher zu machen:


Einwilligungsvorbehalt
in o.g. Angelegenheit übersende ich Ihnen die Kopie der Urkunde über die Bestellung meiner Person als Betreuer gemäß § 1896 ff. BGB, „Betreuungsgesetz“.
Ich bitte darum, die Korrespondenz in der Angelegenheit mit meiner o.g. Adresse zu führen.
Bzgl. der Vermögenssorge von       besteht ein Einwilligungs*vorbehalt, dementsprechend sind Rechtsgeschäfte mit      ohne mein Einverständnis unwirksam. Rein vorsorglich fordere ich Sie daher auf, keinerlei Rechtsgeschäfte mit       abzuschließen.
Ebenso sind auch bisher mit      eingegangene Verträge ohne meine Zustimmung nicht rechtskräftig.

Schulden - Forderungsnachweise
Vielen Dank für Ihr o.g. Schreiben. Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass Ihre Forderungsaufstellung keinerlei Hinweise oder gar Belege enthält, die eine Rechtmäßigkeit der Haupt-Forderung begründen könnten. Ich bitte Sie deshalb um die Zusendung von Nachweisen, die die Forderung begründen könnten.
Schulden neu
ich möchte Ihnen mitteilen, daß ich für       vom Betreuungsgericht zum Betreuer bestellt worden bin. Als Anlage hierzu übersende ich Ihnen eine Kopie der Bestellungsurkunde.
Ihr o.-g. Schreiben habe ich erhalten und ersuche Sie daher höflich um Überlassung einer Forderungsaufstellung gem. § 367 I BGB sowie ggf. einer Kopie des Ihre Forderung begründenden Schulddokumentes.
Rein vorsorglich und ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage erhebe ich namens und in Vollmacht meine      Betreuten gegen oben bezeichnete Forderung die Einrede der Verjährung gem. §§ 194 ff BGB, sowie hilfsweise die Einrede der Verjährung gegen Zinsen auf Hauptforderung. Sollten dort verjährungsunterbrechende Tatsachen bekannt sein, bitte ich höflich um Benennung derselben.
Weiteren Schriftverkehr mit       bitte ich über meine Person zu führen.
Vielen Dank für Ihre Mühe.

Schulden Pleite
Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass       aufgrund der wirtschaftlichen Situation derzeit nicht in der Lage ist die Forderungen zu begleichen.       lebt von Sozialleistungen unterhalb der Pfändungsfreigrenze.
Ich bitte Sie daher die Forderung erneut zu stunden.
Sollte sich zwischenzeitlich eine Möglichkeit der Schuldenregulierung ergeben, komme ich unaufgefordert auf Sie zu.



Schulden – unnötige Korrespondenz


Zunächst verweise ich auf mein Schreiben vom       als Antwort auf Ihre Anfrage vom       und muss ich Ihnen mitteilen, dass       aufgrund der wirtschaftlichen Situation nach wie vor nicht in der Lage ist die Forderungen zu begleichen. Entsprechende Belege liegen Ihnen bereits vor.
Ferner weise ich Sie darauf hin, dass auch sie als Gläubiger gehalten sind, Ihre Forderung nicht durch überflüssige Maßnahmen, wie z.B. monatliche Korrespondenz in die Höhe zu treiben. Die dadurch entstehenden unnötigen Mehrforderungen werden deshalb zurückgewiesen.
Ferner weise ich Sie darauf hin, dass Ihre Korrespondenz fürderhin unbeantwortet bleibt, sofern sich die Einkommenssituation von       nicht geändert haben sollte.
Sollte sich an der Betreuung von       maßgeblich etwas ändern, werde ich Ihnen dies umgehend mitteilen. Bis dahin gehen Sie bitte davon aus, dass die Betreuung auch weiterhin besteht.
Sollte sich zwischenzeitlich eine Möglichkeit der Schuldenregulierung ergeben, komme ich unaufgefordert auf Sie zu.

Schulden: viele aber neu…


ich möchte Ihnen mitteilen, dass ich       vom Betreuungsgericht zum Betreuer bestellt worden bin. Als Anlage hierzu übersende ich Ihnen eine Kopie der Bestellungsurkunde.
Derzeit bin ich damit befasst, mir einen Überblick über die Anzahl der Gläubiger und die Höhe der Gesamtverschuldung meines Betreuten zu verschaffen. Ich ersuche Sie daher höflich um Überlassung einer Forderungsaufstellung gem. § 367 I BGB sowie ggf. einer Kopie des Ihre Forderung begründenden Schulddokumentes.
Rein vorsorglich und ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage erhebe ich namens und in Vollmacht meines Betreuten gegen oben bezeichnete Forderung       die Einrede der Verjährung gem. § 196 BGB, hilfsweise die Einrede der Verjährung gegen Zinsen auf Hauptforderung gem. § 197 BGB. Sollten dort verjährungsunterbrechende Tatsachen bekannt sein, bitte ich höflich um Benennung derselben.
Weiteren Schriftverkehr mit       bitte ich über meine Person zu führen.
     

MfG
Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 16.08.2021, 14:12   #5
Moderator
 
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Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,782
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Hallo Kleist, ergänze doch mal deine Daten (wenigstens das Bundesland, unter „Ort“).

Zur Aussage „um Schulden nicht kümmern“ hört sich so an, als stamme sie aus der SMS/Twitter/Whatsapp-Generation. Alle Weisheiten in einem Satz. Das geht nicht. Ich versuche es mal kurz:

- als Erstes gehören alle (vermeintlichen) Schulden in das Vermögensverzeichnis (als Passiva)

- zum Zweiten gibt Situationen, in denen man die Schulden danach tatsächlich ignorieren kann und auch sollte: wenn der Betreute Einkünfte unter der Pfändungsfreigrenze hat, keinerlei Vermögenswerte (auch kein sozialhilferechtliches Schonvermögen), und auch keine realistische Möglichkeit besteht, dass sich das ändert. Dann kann man hin und wieder ein nettes Gespräch mit dem Gerichtsvollzieher führen und hin und wieder die Vermögensauskunft abgeben.

- zum Dritten trifft das obige des Öfteren nicht zu. Es könnte gepfändet werden, der Betreute ist wieder in Lohn und Brot (oder das ist eine ernsthafte Perspektive, es wurde geeerbt, es kommt eine größere Nachzahlung usw. Dann sollte man wissen, welche Schulden überhaupt noch da sind, wie es um die Verjährung steht, welche vorrangig bedient werden sollten, wo es Sinn macht, in verhandlungen zu treten, um Teilverzichte herauszuschlagen usw. Oder auch ein Insolvenzverfahren anleiern.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

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Alt 16.08.2021, 21:53   #6
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
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Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Du hst jetzt eine Menge brauchbarer und überaus nützlicher Hilfen bekommen.

Trotzdem möche ich das nicht so stehen lassen:
Zitat:
Über die Suchfunktion habe ich nichts gefunden, aber ich versuche es noch ein Mal.
Bei der Eingabe von Inkasso findet sich z.B. genau das:
https://www.forum-betreuung.de/sonst...earbeiten.html
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michaela mohr ist offline  
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Alt 17.08.2021, 10:36   #7
Forums-Azubi
 
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Beiträge: 43
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Dann bitte ich jetzt förmlich um Entschuldigung!

Leider hatte ich in der Suchfunktion "Schulden" eingegeben. Auf Deinen Hinweis hin habe ich dann auch Inkasso eingegeben und bin fündig geworden.

Ich bedanke mich auch für die vielen Hinweise und Tipps. Sicher habe ich meine Frage falsch formuliert, sonst hätte sich niemand so viel Mühe mit Textvorlagen machen müssen.

Ich wehre mich aber dagegen, dass ich mein Wissen bei Twitter geholt habe. Besucht habe ich eine Fortbildung von einem Berufsverband. Trotz mehrfacher Einwände meinerseits wurde immer wieder gesagt, dass wir uns um Schulden nicht kümmern.
Kleist ist offline  
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Alt 17.08.2021, 11:28   #8
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Beiträge: 5,782
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Also zum einen die Suchbegriffe. Leider gibts oft für die gleichen Sachverhalte mehrere Bezeichnungen. Deshalb gibts ja nicht nur die Volltextsuche (die für die künstliche intelligenz leider zu dumm ist), sondern bei den Rechtsthemen auch die Unterteilung in inhaltliche Kategorien. Da muss man natürlich etwas in den Threadüberschriften wühlen.

Zum Twittervorwurf: der betraf nicht dich, sondern denjenigen, der solche falschen Ratschläge gibt. Noch schlimmer, wenn das in Fortbildungen erfolgt. Wäre mal interessant zu wissen, zu welchem Thema und bei welchem Veranstalter so etwas verbreitet wurde.

Und bitte ergänze doch deine Daten zumindest um dein Bundesland.
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Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

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Alt 17.08.2021, 13:43   #9
Club 300
 
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Beiträge: 337
Daumen hoch

Zitat:
Zitat von Imre Holocher Beitrag anzeigen
Da helfen ein paar schöne Textbausteine weiter, um sich die Arbeit einfacher zu machen:
Da sind wirklich ein paar schöne Sachen drin. Danke dafür!
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Alt 17.08.2021, 14:50   #10
Forums-Gesellen-Anwärter
 
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Ort: Berlin
Beiträge: 57
Standard Insolvenz

wenn es zu viele Schulden sind ab zum Schuldnerberater
und eine Privat Insolvenz beantragen kann man
bereits ab 3000,00 Euro machen

MfG
P
Peter1971 ist offline  
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