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Unklare Forderungslage !

Dies ist ein Beitrag zum Thema Unklare Forderungslage ! im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo ! Ich möchte hier aufgrund der verstrichenen Zeit mal ein kurzes Update abgeben: Ich habe am 25.08.2021 schriftlich die ...


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Alt 07.12.2021, 20:55   #11
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 23.03.2021
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 144
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Hallo !

Ich möchte hier aufgrund der verstrichenen Zeit mal ein kurzes Update abgeben:

Ich habe am 25.08.2021 schriftlich die Betreuung meines Betreuten bekannt gegeben.

Des Weiteren am 25.10.2021 elektronisch um Mitteilung zu dem Sachstand gebeten.

Daraufhin habe ich von beiden Inkasso-Dienstleistern am 26.10.2021 jeweils eine Forderungsaufstellung erhalten.

Abschließend habe ich den Forderungen am 01.11.2021 per Email widersprochen.

Bislang habe ich keine Stellungnahme dazu erhalten, welche in dem Übrigen abzuwarten bleibt.

@HorstD: Es handelt sich hier tatsächlich um Inkasso-Dienstleister, nur dieses Wort gegenüber den Betreuten finde ich persönlich etwas unpassend zu verwenden.

@Andy9118: Ob es sich bei der einen Forderung um einen Kauf von dem anderen Inkasso-Dienstleister handelt, kann ich momentan noch nicht feststellen.

Natürlich ist eine höfliche Umgangsform, sowohl schriftlicher als auch telefonischer Art, gegenüber den Inkasso-Dienstleistern für mich selbstverständlich.

@Imre Holocher: Es handelt sich hierbei um die beiden Inkasso-Dienstleister Fairmount GmbH in Döbeln und Rechtsanwälte Auer, Witte und Thiel in München.

Alexander
alexander000 ist offline  
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Alt 07.12.2021, 21:40   #12
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 03.12.2017
Ort: Berlin
Beiträge: 124
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Hallo Alexander,

genau kann ich es nicht sagen, aber bei den von dir genannten Unternehmen handelt es sich dann wahrscheinlich um dieselbe Forderung. Sehr wahrscheinlich geht es um Leistungen eines Dating-/Sex-Portals, bzw. den unwissenden Abschluss eines Abo´s in Abofallen-Art.

In den Forderungsaufstellungen sollte eigentlich ersichtlich sein wie die Forderung zustande gekommen ist, bzw. wer der Gläubiger ist.
Aber auch im 1. Schreiben des IK müssten alle Informationen zur Forderung enthalten, das gehört zur Informationspflicht bei Erstkontakten.

Ob die Kanzlei im Auftrag des IK arbeitet oder die Forderung gekauft hat kann ich nicht sagen. Letzteres wäre für eine Kanzlei aber eher ungewöhnlich. Das würde dann die Anfrage bei den Unternehmen nach dessen Legitimation beantworten.

Aber ich würde erstmal abwarten bis Rückmeldungen kommen und dann entsprechend reagieren.

Wie hoch sind denn die Forderungen?

VG Andreas
andy9118 ist offline  
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Alt 07.12.2021, 21:59   #13
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 23.03.2021
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 144
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Hallo Andy9118 !

Aus den Mahnungen geht hervor, dass es sich um ein derartiges Portal gehandelt hat und es sich hierbei offensichtlich um ein Abonnement handelt.

Der Gläubiger ist in beiden Schreiben derselbe, die erste Forderung ist von 10/2020 bis 06/2021 und die zweite Forderung für 07/2021, insgesamt ein Forderungsbetrag in Höhe von 560 Euro.

Nach erfolgter Legitimation meinerseits ist jedoch keine weitere Mahnung - weder bei mir noch bei meinem Betreuten - eingegangen.

Dementsprechend gehe ich davon aus, dass die beiden Forderungen getrennt voneinander, jedoch von zwei verschiedenen Inkasso-Dienstleistern beigetrieben werden.

Eine Kündigung des Abonnements kann ich - meiner Meinung nach - nicht veranlassen, da nach ausdrücklicher mündlicher Auskunft meines Betreuten und des ehemaligen Betreuers ein Abschluss dieses Abonnements zu keiner Zeit erfolgt sein soll.

Dementsprechend erhoffe ich mir zu einem späteren Zeitpunkt, nach mir vorgelegter Legitimation durch die Inkasso-Dienstleister und sodann Darlegung der Vertragsgrundlagen inklusiver Nachweise, zunächst einmal den Verursacher festzustellen.

Alexander
alexander000 ist offline  
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Alt 07.12.2021, 23:51   #14
Stammgast
 
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 698
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Zitat:
Zitat von alexander000 Beitrag anzeigen
Hallo Andy9118 !

Aus den Mahnungen geht hervor, dass es sich um ein derartiges Portal gehandelt hat und es sich hierbei offensichtlich um ein Abonnement handelt.

Der Gläubiger ist in beiden Schreiben derselbe, die erste Forderung ist von 10/2020 bis 06/2021 und die zweite Forderung für 07/2021, insgesamt ein Forderungsbetrag in Höhe von 560 Euro.

Nach erfolgter Legitimation meinerseits ist jedoch keine weitere Mahnung - weder bei mir noch bei meinem Betreuten - eingegangen.

Dementsprechend gehe ich davon aus, dass die beiden Forderungen getrennt voneinander, jedoch von zwei verschiedenen Inkasso-Dienstleistern beigetrieben werden.

Eine Kündigung des Abonnements kann ich - meiner Meinung nach - nicht veranlassen, da nach ausdrücklicher mündlicher Auskunft meines Betreuten und des ehemaligen Betreuers ein Abschluss dieses Abonnements zu keiner Zeit erfolgt sein soll.

Dementsprechend erhoffe ich mir zu einem späteren Zeitpunkt, nach mir vorgelegter Legitimation durch die Inkasso-Dienstleister und sodann Darlegung der Vertragsgrundlagen inklusiver Nachweise, zunächst einmal den Verursacher festzustellen.

Alexander

Inkassounternehmen müssen sich eines Rechtsanwalts bedienen, wenn sie gerichtliche Schritte gegen den Schuldner einleiten. Daher kommt es oft vor, dass wegen der selben Forderung einmal das Inkassobüro und einmal der Rechtsanwalts schreibt. Dass es um dieselbe Forderung geht, erkennt man am Aktenzeichen.
Michael77 ist offline  
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Alt 08.12.2021, 10:45   #15
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 03.12.2017
Ort: Berlin
Beiträge: 124
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Zitat:
Inkassounternehmen müssen sich eines Rechtsanwalts bedienen, wenn sie gerichtliche Schritte gegen den Schuldner einleiten. Daher kommt es oft vor, dass wegen der selben Forderung einmal das Inkassobüro und einmal der Rechtsanwalts schreibt. Dass es um dieselbe Forderung geht, erkennt man am Aktenzeichen.
Das stimmt, aber so weit ist es hier ja noch lange nicht. In diesem Fall wird das Schreiben vom Rechtsanwalt wahrscheinlich eher benutzt, um die Wahrscheinlichkeit einer Zahlung zu erhöhen. RA-Schreiben haben dann doch noch eine "bessere" Wirkung als IK-Schreiben.

IK und RA nutzen bei Zusammenarbeit nicht selten unterschiedliche AZ, daran lässt sich das also nicht sicher ausschließen.
andy9118 ist offline  
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