Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuerhaftung - Missbrauch der Vermögenssorge im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo alle zusammen,
den Sachverhalt zu erklären würde sehr sehr lange dauern also Versuche ich mich auf das wichtigste zu ...
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04.09.2021, 12:15 | #1 |
Einsteiger
Registriert seit: 31.08.2021
Beiträge: 11
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Betreuerhaftung - Missbrauch der Vermögenssorge
Hallo alle zusammen,
den Sachverhalt zu erklären würde sehr sehr lange dauern also Versuche ich mich auf das wichtigste zu fokussieren. Person A lebte bis zum 25 Lebensjahr unter Vormundschaft in einer Pflegefamilie. Der Pflegevater war zugleich der Betreuer. Seine Aufgabengebiete waren die Vermögenssorge, die Aufenthaltssorge und die Gesundheitssorge. Person A war während der Vormundschaft nicht berechtigt selbst Verträge jeglicher Art abzuschließen. Der Betreuer war auch gesetzlicher Vertreter und hat diese Dinge ebenfalls übernommen. Person A zog nach Vollendung der Vormundschaft ab seinem 25 Lebensjahr bei der Pflegefamilie aus. Ab da ging der Albtraum los. Wenige Zeit nachdem Person A nun alleine wohnte, flatterten Mahnungen über Mahnungen rein, alles aus Zeiten der Vormundschaft. Die Meisten Mahnungen waren offene Arztrechnungen. Dazu ist noch hinzuzufügen, dass der Betreuer den zu betreuenden privat versicherte. Der Schaden bewegt sich im 20.000€ Bereich. Der Betreuer hat diese Rechnungen nie bezahlt aber den zu Betreuenden ständig zu Ärzten und irgendwelchen Behandlungen geschickt. Der zu Betreuenden hat keine schweren Krankheiten die ständige Arztbesuche erfordern. Ein Anwalt der sich diese Sache einmal ansah vermutete dahinter ein "Geschäftsmodell" denn die Summen, die von der privaten Krankenversicherung an den Betreuer gezahlt wurden, für die ganzen Arztbesuche, hat der Betreuer nicht weiter an die Ärzte überwiesen. Leider lässt der Betreuer diesbezüglich überhaupt nicht mit sich reden. Eine Anzeige hat leider auch keinen Erfolg gebracht, da der Betreuer nie zur Vorladung erschienen ist. Stand man vor seiner Türe hat er nicht aufgemacht. Nun sitzt Person A auf dem Schaden und ist durch die Zeit in der Pflegefamilie hoch verschuldet. Wie sieht es hier mit der Betreuerhaftung aus? Sind diese Schulden tatsächlich die Schulden von Person A oder vom Betreuer der seiner Vermögenssorge Pflicht nicht ordentlich nachgekommen ist? Ich bin für jeden Rat dankbar. Liebe Grüsse Kaso |
04.09.2021, 12:22 | #2 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,717
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Hallo Kaso, zunächst mal: du musst bei der Anmeldung „angmeldet bleiben“, ankreuzen, damit die Umlaute korrekt sind.
Zum weiteren: ein Betreuer ist kein Vormund, aber stets (im Aufgabenkreis) gesetzlicher Vertreter (§ 1902 BGB). Das als solches ist keine Pflichtwidrigkeit. Die Schulden sind etwas anderes. Erst mal eine Rückfrage: welche Funktion hast du bei dem Ganzen? Und vor allem: warum ist der Betreute in der privaten KV versichert worden? Das geht im Normalfall gar nicht. Ist eigentlich schon Strafanzeige gegen den Ex-Betreuer wegen Untreue erhoben worden? Dieser Hinweis mit „Erfolglosigkeit“ ist doch Quatsch, einem Strafverfahren kann man sich doch nicht durch Ignorieren von Vorladungen entziehem. Ist denn aktuell kein (versierter) Anwalt beauftragt? Läuft die Betreuung eigentlich noch, bist du der Nachfolgebetreuer?
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
04.09.2021, 12:45 | #3 |
Einsteiger
Registriert seit: 31.08.2021
Beiträge: 11
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Hallo HorstD,
danke für den Tipp mit dem angemeldet bleiben, ich hoffe es fu ktioniert jetzt. Person A ist mein Partner. Mit der privaten Krankenversicherung, das kann ich leider nicht beantworten, wieso er privat Versichert wurde oder wie der Betreuer das gemacht hat. Eine Strafanzeige wurde gemacht, diese wurde nach einiger Zeit eingestellt. Person A hat der Polizei alle Infos gegeben die er hatte, der Betreuer hat sich aber niemals zu dem ganzen geäußert. Die Betreuung besteht nicht mehr. Und es gibt auch keinen neuen Betreuer. Wie im Text erwähnt wurde ein Anwalt zur Beratung hinzugezogen. Die Anwaltskosten übersteigen aber leider dem was Person A zahlen kann durch Pfändungen usw. |
04.09.2021, 14:04 | #4 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,717
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Hallo, das hat die Polizei dann nicht ernst genommen, sehr bedauerlich. Das sollte erneut - und wirklich nur über einen Anwalt - erneut und direkt an die Staatsanwaltschaft gehen. Bitte die Sache mit den (angeblich) überflüssigen Arztbehandlungen nicht erwähnen. Das klingt zu sehr nach Verschwörungstheorie, sorry. Kein Arzt darf eine nicht existente Krankheit behandeln, das wäre seinerseits Körperverletzung, also strafbar und es würde ein Verlust der Approbation drohen. Und in der Praxis defacto nicht beweisbar. Es gibt ja oft unklare Symptome, wo Ärzte zt jahrelang -gut gemeint, aber vielleicht nicht immer gut gemacht - herumstochern, mit vielen Untersuchungen, besonders bei Privatpatienten. Das ist vielleicht nicht unbedingt seriös, aber eben auch nicht strafbar.
Also als guter Rat, damit der Rest nicht auch als Spinnerei abgehakt wird: sich auf das beschränken, was beweisbar ist, die offenen Arztrechnungen, für die die Versicherung bezahlt hat (was der Anwalt oder auch die Staatsanwsltschaft bei der Versicherung eruieren kann) und dann eben, dass das Geld nicht verwendet wurde, um die Ärzte zu bezahlen, was heißt, dass der Ex-Betreute die Schulden am Arsch hat. Das nennt man untreue und dafür kann nan Schadenersatz verlangen.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
04.09.2021, 18:34 | #5 |
Einsteiger
Registriert seit: 31.08.2021
Beiträge: 11
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Hallo,
danke für deine Antwort. Meinst du es wäre tatsächlich ratsam das mit den Arztrechnungen nicht zu erwähnen? Das ist ja nunmal das worum es geht. Wir haben hier auch genug Zahlungsaufforderungen von Ärzten liegen. Die Behandlungen waren, soweit sich mein Partner erinnert, mehr oder weniger gesundheitsfördernde Maßnahmen. Ich kann mich sogar selber daran erinnern wie ein Arzt zu ihnen Nachhause kam und Infusionen mit Vitaminen dabei hatte. Und wenn es sich tatsächlich, wie der Anwalt damals vermutet hat, um ein Geschäftsmodell handelt, was der Betreuer da gemacht hat, dann dienten die Arztbehandlungen ja genau dafür, ihm Gelder zufließen zu lassen, die er dann aber nicht an den "Dienstleister" weiterzahlte, sondern einfach in die eigene Tasche steckte. Wir werden das ganze aufjedenfall noch Mal in Angriff nehmen, wir hoffen dass es noch nicht verjährt ist, denn es sind schon ein paar Jahre um seitdem das Los ging. Meinst du es wäre auch eine gute Idee sich an das Betreuungsgericht zu wenden, die damals zuständig waren ? Liebe Grüße Kaso |
04.09.2021, 18:39 | #6 |
Admin/Berufsbetreuer
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Beiträge: 8,576
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Moin moin
Horst meinte schon, dass Du die Arztrechnungen erwähnen solltest. Allerdings nur die offenen Rechnungen. Dass diese Rechnungen von der Versicherung gezahlt, aber das Geld nicht an die Ärzte etc. weitergeleitet wurde, macht ja den Schaden (oder zumindest einen Teil davon) aus. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
04.09.2021, 19:05 | #7 |
Einsteiger
Registriert seit: 31.08.2021
Beiträge: 11
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Hallo Imre,
du hast Recht, nach nochmaligem lesen ist mir das auch aufgefallen. Danke für den Hinweis. |
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