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Bankkarte nur mit Zustimmung des Betreuers?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Bankkarte nur mit Zustimmung des Betreuers? im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, ein Betreuter hatte bisher nur eine Bankkarte, die aber nicht zum Geldabheben diente sondern mit der er lediglich seine ...


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Alt 05.09.2021, 10:35   #1
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
Standard Bankkarte nur mit Zustimmung des Betreuers?

Hallo,

ein Betreuter hatte bisher nur eine Bankkarte, die aber nicht zum Geldabheben diente sondern mit der er lediglich seine Kontoauszüge am Automat ziehen konnte. Sein Geld holte er direkt am Schalter. Als Betreuer mit Vermögenssorge habe ich Zugang zum Online-Banking für sein Konto.
Nun wollte er von seiner Sparkasse eine neue Bankkarte mit der Möglichkeit der Bargeldauszahlung am Automaten. Die Bank erklärte ihm daraufhin, dass dies von mir zu beantragen sei bzw. nur mit meinem Einverständnis geschehen kann.
M.E. kann bzw. darf der Betreute (es liegt kein EV vor) dies aber alleine regeln, schließlich ist es sein Konto.
Ich muss da m.E. gar nix machen. Oder müssen in solchen Fällen beide Kontoberechtigte (der Betreute und ich) das Antragsformular unterzeichnen?
Wie sind Eure diesbezüglichen Erfahrungen?

mfg
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carlos ist offline  
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Alt 05.09.2021, 11:42   #2
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 21.04.2017
Ort: bei Heidelberg
Beiträge: 239
Standard

Hi,

Ich konnte problemlos ein zweites Konto bei der selben Bank öffnen und eine(Prepaid) Kreditkarte bestellen. Meine normale Bank Karte läuft auch nur mit mir.

Liebe Grüsse
Ela
Elara ist offline  
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Alt 05.09.2021, 11:48   #3
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,782
Standard

Die Einwilligung des Betreuers ist doch nur nötig, wenn es zur Vermögenssorge einen Einwilligungsvorbehalt gibt.
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Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

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Alt 05.09.2021, 20:12   #4
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
Standard

Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
Die Einwilligung des Betreuers ist doch nur nötig, wenn es zur Vermögenssorge einen Einwilligungsvorbehalt gibt.
Die hiesige Sparkasse verlangt, dass der Betreuer bei der Ausstellung von neuen Karten immer mit unterschreibt und druckt dann ein Wulst von Formularen aus und lässt sich von dieser Vorgabe auch nicht abbringen.
Frei nach dem Motto: "Wie das gehandhabt wird, entscheiden wir.".
mfg
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carlos ist offline  
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Alt 07.09.2021, 08:45   #5
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,782
Standard

Ja, das ist natürlich die Folge, dass Betreuerbestellung immer noch oft mit Geschäftsunfähigkeit gleichgesetzt wird. Die Banken haben natürlich immer das Eigeninteresse im Auge, damit nicht Betreuer ihrerseits mit dem GU-Argument kommen und Geld dem Konto wieder gutgeschrieben werden muss.
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Horst Deinert

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Alt 14.09.2021, 13:51   #6
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
Standard

Hallo,

nachdem ich der Sparkasse mitgeteilt hatte, sie möge dem Betreuten doch bitteschön auf seinen Wunsch hin eine Karte ausstellen und an ihn aushändigen bzw. übersenden, erhielt ich nun eine auf meinen Namen ausgestellte neue Bankkarte übersandt....Mannomann.

mfg
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carlos ist offline  
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Alt 15.09.2021, 16:36   #7
Forums-Gesellen-Anwärter
 
Registriert seit: 15.08.2021
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 58
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Carlos, vielen Dank für das Update. Es ist immer wieder beruhigend zu lesen, dass Betreuer in ganz Deutschland an den gleichen Hindernissen scheitern.
Domenica ist offline  
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Alt 23.02.2022, 22:12   #8
Einsteiger
 
Registriert seit: 23.01.2021
Beiträge: 13
Standard

Hallo,
wenn der Betreute geschäftsunfähig ist, ist es dann nicht besser, wenn die Karte auf den Namen des Betreuers ausgestellt ist? Eigentlich darf einem Geschäftsunfähigen ja gar keine Karte ausgestellt werden, oder?
LG
Teddy ist offline  
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Alt 24.02.2022, 12:47   #9
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,592
Standard

Moin moin


Im Prinzip ist es egal, auf welchen Namen die Karte ausgestellt ist.
Allerdings ist mir grundsätzlich lieber, wenn sie auf den Namen der Betreuten ausgestellt ist. Was soll ich mit 20 Kontokarten, auf denen mein Name steht. Jedes mal raussuchen, wessen Karte dasnun ist?
Und was soll eine betreute Person mit einer Kontokarte, auf der mein Name steht, obwohl es nicht mein Konto ist. Wäre ich betreut, würde ich mich dadurch zurückgesetzt fühlen.



Es kommt mehr darauf an, wer mit der Karte verfügen soll und welche Verfügungen mit dieser Karte möglich sind.
Soll die Karte z.B. für die Betreute/n sein, die damit über ihr Haushaltskonto verfügen können sollen, dann geschieht das mit meiner "betreuerlichen" Einwilligung. Das gilt insbesondere auch dann wenn für die Betreuten ein EiWi besteht.



MfG
Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 24.02.2022, 14:01   #10
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Eigentlich darf einem Geschäftsunfähigen ja gar keine Karte ausgestellt werden, oder?
Das darf es doch, nur sind dabei einige Dinge zu beachten wie:
keine grossen Beträge auf dem jeweiligen Konto liegen zu lassen.
Auch geschäftsunfähige Menschen dürfen sich alleine Brötchen oder Schuhe oder Socken kaufen. Nämlich Dinge des Alltags.

Ich gebe ausgestellte Karten auf meinen Namen der Bank einfach wieder zurück, samt PIN. Ich will die gar nicht in Händen haben.
So ist immer klar, Barabhebungen sind Betreuerabhebungen mit Unterschrift und Kartenabhebungen sind immer von den Kunden.


Zum Glück hat unsere Sparkasse Kundenbetreuer extra für Betreuer, da lässt sich manches wirklich einfach regeln. Oft sogar telefonisch auf dem kleinsten Dienstweg
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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