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Getrennt Lebend Ohne Scheidung: Nachehelicher Ehegattenunterhalt

Dies ist ein Beitrag zum Thema Getrennt Lebend Ohne Scheidung: Nachehelicher Ehegattenunterhalt im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo Zusammen, meine Betreute befindet sich im Pflegeheim und soll auch dort verbleiben. Es besteht eine Wohnung die noch zu ...


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Alt 10.09.2021, 10:45   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 25.04.2016
Beiträge: 216
Standard Getrennt Lebend Ohne Scheidung: Nachehelicher Ehegattenunterhalt

Hallo Zusammen,

meine Betreute befindet sich im Pflegeheim und soll auch dort verbleiben. Es besteht eine Wohnung die noch zu kündigen ist. Im Gespräch kam heraus, dass sie seit 40 Jahren gerennt lebend ohne Scheidung ist. Unterlagen liegen mir dazu noch nicht vor. Da meine Betreute im Pflegeheim verbleiben soll, reicht die Rente von 1100 Euro nicht aus. Ich habe Sozialhilfeleistungen beantragt.

Nun stellt sich für mich die Frage, ob ich wegen einem nachehelichen Ehegattenunterhalt tätig werden muss? Der Mann zahlt keinen Unterhalt. Die Betreute hat aktuell ihren Dispo auf -3600 Euro ausgereizt (4000 Euro Dispo ist mit der Bank vereinbart). Steht der Betreuten überhaupt ein Unterhalt zu bzw. sollte ich das einem Anwalt übergeben? Beratungsschein?

Es besteht kein Aufgabenkreis "Unterhaltsforderungen" o.ä. Leider kenne ich mich mit dem Unterhalt bisher zu wenig aus.

Danke
Maren
MGleiss ist offline  
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Alt 10.09.2021, 11:24   #2
Stammgast
 
Registriert seit: 20.12.2018
Ort: NRW
Beiträge: 667
Standard

Hallo MGleiss!

Zitat:
Zitat von MGleiss Beitrag anzeigen
Hallo Zusammen,[...] Steht der Betreuten überhaupt ein Unterhalt zu
Vielleicht. Dem Grunde nach schon, aber, um juristisch zu antworten: Es kommt darauf an

Zitat:
Zitat von MGleiss Beitrag anzeigen
bzw. sollte ich das einem Anwalt übergeben? Beratungsschein?
Ja, unbedingt. Vielleicht vorher bereits mal informatorisch versuchen, in Erfahrung zu bringen, ob grds. überhaupt etwas zu holen sein könnte.

Zitat:
Zitat von MGleiss Beitrag anzeigen
Es besteht kein Aufgabenkreis "Unterhaltsforderungen" o.ä. Leider kenne ich mich mit dem Unterhalt bisher zu wenig aus.
Ggf. einschlägige AK-Erweiterung beim Amtsgericht anregen.



MfG Florian
Florian ist offline  
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Alt 10.09.2021, 13:14   #3
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,807
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Würde ich dem SHT überlassen, ist eh der Normalfall bei sowas, § 94 SGB XII.
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Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

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Alt 10.09.2021, 18:33   #4
Stammgast
 
Registriert seit: 20.12.2018
Ort: NRW
Beiträge: 667
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Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
Würde ich dem SHT überlassen, ist eh der Normalfall bei sowas, § 94 SGB XII.
Stimme zu, bislang hat sich der SHT in den von mir betreuten Fällen immer selbständig (und sehr akribisch ) drum gekümmert. Informatorisch würde ich trotzdem versuchen, im Vorfeld Klarheit zu schaffen, ggf. Infos an den SHT weitergeben.


MfG Florian
Florian ist offline  
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Alt 10.09.2021, 18:38   #5
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,807
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Ernsthaft? Nach 40 Jahren Trennung? Ich sehe noch nicht mal für eine Adressenermittlung einen passenden Aufgabenkreis.
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Horst Deinert

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Alt 11.09.2021, 15:11   #6
Stammgast
 
Registriert seit: 20.12.2018
Ort: NRW
Beiträge: 667
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Ernsthaft Würde ich schon mal in Angriff nehmen, um die latente Vermögenslage auch im Hinblick auf (zukünftige) Ansprüche von Todes wegen u.a. grundsätzlich besser zu überblicken. Na klar kein "Muss", aber auch nicht abwegig.

Aufgabenkreis müsste doch trotz Getrenntleben > drei Jahre (anzunehmender Zerrüttung) grundsätzlich machbar sein, denke ich. Gerade aktuell, wenn ohnehin Ansprüche des SHT gg. den Ehemann geprüft werden sollen. Die Abtretung an den SHT bleibt insofern ja unbenommen. Ich würd's versuchen (wenn ich gerade nichts anderes zu tun hätte).


MfG Florian
Florian ist offline  
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Alt 11.09.2021, 15:14   #7
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,807
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Ja. Aber bitte auch mal bedenken: ohne passenden AK kann man sinnlose Arbeitsaufträge von Behörden auch einfacher abblocken.
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Horst Deinert

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Alt 11.09.2021, 18:48   #8
Behördenmitarbeiterin
 
Registriert seit: 25.07.2008
Beiträge: 224
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Also ich bearbeite unter anderem den Unterhaltsregress bei Sozialhilfe, derartige Arbeitsaufträge vergeben wir aber sicher nicht. Mit Bewilligung gehen die Unterhaltsansprüche automatisch über, insofern sehe ich hier für den Betreuer tatsächlich keinen Handlungsbedarf. Der Sozialhilfeträger wird nach der aktuellen oder zuletzt bekannten Anschrift des Ehemannes fragen und den Rest selbst erledigen.
Ohnehin fraglich, ob nach so langer Trennung überhaupt noch ein Unterhaltsanspruch besteht.
rorikae ist offline  
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