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Kosten für Elektrogeräteprüfung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Kosten für Elektrogeräteprüfung im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, ich bin Vater einer mehrfachbehinderten erwachsenen Tochter und neu im Forum. Ich habe auch gleich eine Frage. Unsere Tochter ...


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Alt 27.09.2021, 15:28   #1
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 25.09.2021
Beiträge: 3
Standard Kosten für Elektrogeräteprüfung

Hallo,
ich bin Vater einer mehrfachbehinderten erwachsenen Tochter und neu im Forum. Ich habe auch gleich eine Frage.
Unsere Tochter lebt in einer Wohnstätte der Lebenshilfe. Mit dem neuen BTHG wurden Mietverträge für ihr Zimmer und das genutzte Bad abgeschlossen.
Jetzt läßt die Lebenshilfe die elektrischen Betriebsmittel der Wohnstätte überprüfen und will dabei auch Elektrogeräte aus den privaten Zimmern der Bewohner prüfen, wobei die Bewohner die Kosten übernehmen sollen, ca. 8,40 Euro pro Gerät/Jahr. Gesetzlich ist das nicht vorgeschrieben und wir Eltern wähnten uns schon auf der sicheren Seite. Leider gibt es aber einen Passus in dem Mietvertrag, dass die elektrischen Geräte auf Kosten der Bewohner regelmäßig geprüft werden müssen. Ist das nun wirklich bindend oder ist der Passus vielleicht ungültig. Bei Abschluss des Mietvertrages haben wir Eltern das gar nicht realisiert.
Was heißt in dem Zusammenhang eigentlich regelmäßig und gilt es auch für neue Geräte mit VDE Zeichen und in der Garantie?

Vielen Dank für Antworten
Raika 55
Raika55 ist offline  
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Alt 27.09.2021, 16:26   #2
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,811
Standard

Das dürfte die Elektrogeräteprüfung nach dieser Unfallverhütungsvorschrift sein: https://publikationen.dguv.de/widget...d/article/1052

Hier eine Übersicht über Prüffristen: https://www.sbe-elektroservice.de/dg...3-prueffristen
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Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

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https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 27.09.2021, 18:19   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 21.12.2018
Ort: Nördliches Niedersachsen
Beiträge: 280
Standard

Moin,

soweit es sich um Geräte handelt, die privat eingebracht wurden, ist das Vorgehen so ok. Alle dem Haus zuzuordnenden elektrischen Geräte müssen durch die Einrichtung auf den notwendigen Sicherheitsstand hin überprüft und demgemäß auch bezahlt werden.
Susi K ist offline  
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Alt 28.09.2021, 06:39   #4
Routinier
 
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,253
Standard

Zitat:
Zitat von Susi K Beitrag anzeigen
soweit es sich um Geräte handelt, die privat eingebracht wurden, ist das Vorgehen so ok. Alle dem Haus zuzuordnenden elektrischen Geräte müssen durch die Einrichtung auf den notwendigen Sicherheitsstand hin überprüft und demgemäß auch bezahlt werden.
Die Frage ist trotzdem, wer das bezahlt. Meines Erachtens muss der Bewohner das nämlich nicht vom Barbetrag bezahlen, es wäre vielmehr ein zusätzlicher, vom Amt zu deckender Bedarf.



Dazu gab es erst vor wenigen Tagen ein Urteil vom BSG zur Frage der Übernahme der Kosten einer Privathaftpflichtversicherung, wenn der Vermieter diese Versicherung im Mietvertrag zwingend voraussetzt. Dürfte auf diesen Fall entsprechend anwendbar sein.
Pichilemu ist offline  
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Alt 28.09.2021, 11:56   #5
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 25.09.2021
Beiträge: 3
Standard Elektrogeräteprüfung

Vielen Dank für die Antworten. Interessant ist der letzte Beitrag, dass die Kosten eventuell von der Grundsicherung übernommen werden müßten.

Mit freundlichen Grüßen
Raika 55
Raika55 ist offline  
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Alt 28.09.2021, 20:10   #6
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 25.09.2021
Beiträge: 3
Standard Elektrogeräteprüfung

Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
Das dürfte die Elektrogeräteprüfung nach dieser Unfallverhütungsvorschrift sein: https://publikationen.dguv.de/widget...d/article/1052

Hier eine Übersicht über Prüffristen: https://www.sbe-elektroservice.de/dg...3-prueffristen
Die oben aufgeführten Links befassen sich mit den Bestimmungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung und gelten für Arbeitgeber, Betriebsstätten und Betriebsmittel.
Logischerweise können diese Bestimmungen keine Anwendung auf private Mieträume haben. Sonst könnte ja eine Wohnungsbaugesellschaft in ihren Wohnung die Elektrogeräte der Mieter prüfen lassen. Davon habe ich noch nie etwas gehört.
Die Zimmer der Bewohner in Wohnstätten (besondere Wohnform) mussten nach der Neuerung des BTHG gemietet werden. Also sind sie auch privat. Das ist jedenfalls meine Meinung.

Gruß
Raika 55
Raika55 ist offline  
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Alt 28.09.2021, 20:18   #7
Moderator
 
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Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,811
Standard

Hallo Raika, auch auf deine direkt an mich gestellte Frage, ob die Berufsgenossenschaft nicht nur für Arbeitsstätten im engeren Sinn zuständig ist: nein. Es geht auch um andere Räumlichkeiten, zB Wohnheime, Kindergärten, Schulen, Krankenhäuser uvm, außerdem sind diese Einrichtungen für die dort Beschäftigten auch Arbeitgeber. Von daher ist die Prüfung als solche ok. Nur die Frage, wer das zu bezahlen hat, erscheint mir unsicher. Jedenfalls für Elektrogeräte des Heimbetreibers können nicht die Bewohner herangezogen werden. Frage ist bei eigenen Elektrogeräten. Dass diese mitgeprüft werden müssen, ist auch klar. Defekte Elektroleitungen usw können schließlich die ganze Einrichtung in Brand setzen. M.E. wären die Kosten auch vom Heimentgelt umfasst, ich weiß aber nicht, obs dazu schon spezifische Rechtsprechung gibt.

Und ob diese Kostenklausel im Vertrag keine sog. „Überraschende Klausel“ darstellt, was diese Passage unwirksam machen würde. Allerdings wird im Vertragsrecht üblicherweise erwartet, dass die Vertragspartei, ihr Bevollmächtigter oder Betreuer den ganzen Vertrag liest, bevor er unterschreibt und bei Unklarheiten nachfragt.
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Horst Deinert

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Alt 28.09.2021, 20:34   #8
Club 300
 
Registriert seit: 12.12.2020
Ort: Bielefeld
Beiträge: 337
Standard

Hallo Horst,

die von Dir herangezogenen "Wohnheime, Kindergärten, Schulen, Krankenhäuser" sind aber alle öffentliche Orte. Das ist bei einem Wohnheimzimmer aber gerade nicht der Fall.

Wenn Du argumentierst, dass der Vermieter gleichzeitig Arbeitgeber der Pflegekräfte sei und deswegen für die Prüfung der Elektrogeräte auch in den Privaträumen Sorge tragen müsse, müsste diese Sorgfaltspflicht dann nicht für jeden ambulanten Pflegedienst genauso gelten?

Viele Grüße, Guido
Einwilligungsvorbehalt ist offline  
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Alt 28.09.2021, 20:38   #9
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,811
Standard

Richtig lesen, das war nur ein Hilfsargument „und außerdem“. Und das Zimmer ist ein solches in einer solchen Einrichtung. Wenn das Zimmer abbrennt, dann brennt die ganze Einrichtung. Was ich damit zum Ausdruck bringen wollte, war dass es keinen Sinn macht, gegen die Geräteprüfung an sich anzustinken, sondern nur um die Kostenumlage.
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Alt 28.09.2021, 22:39   #10
Forums-Gesellen-Anwärter
 
Registriert seit: 15.08.2021
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 58
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Hier ist es in sämtlichen Wohnheimen für Behinderte und Pflegeheimen für Senioren üblich, die Kosten auf die Bewohner umzulegen. Das heißt, man zahlt für den selbst mitgebrachten elektrischen Rasierer im Heim und für den Fernseher im Wohnheim. Habe es auch noch nicht erlebt, dass diese Kosten von der Sozialhilfe gedeckt werden, aber das kannst du ja versuchen.
Domenica ist offline  
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