Dies ist ein Beitrag zum Thema Kosten für Elektrogeräteprüfung im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
ich bin Vater einer mehrfachbehinderten erwachsenen Tochter und neu im Forum. Ich habe auch gleich eine Frage.
Unsere Tochter ...
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27.09.2021, 15:28 | #1 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 25.09.2021
Beiträge: 3
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Kosten für Elektrogeräteprüfung
Hallo,
ich bin Vater einer mehrfachbehinderten erwachsenen Tochter und neu im Forum. Ich habe auch gleich eine Frage. Unsere Tochter lebt in einer Wohnstätte der Lebenshilfe. Mit dem neuen BTHG wurden Mietverträge für ihr Zimmer und das genutzte Bad abgeschlossen. Jetzt läßt die Lebenshilfe die elektrischen Betriebsmittel der Wohnstätte überprüfen und will dabei auch Elektrogeräte aus den privaten Zimmern der Bewohner prüfen, wobei die Bewohner die Kosten übernehmen sollen, ca. 8,40 Euro pro Gerät/Jahr. Gesetzlich ist das nicht vorgeschrieben und wir Eltern wähnten uns schon auf der sicheren Seite. Leider gibt es aber einen Passus in dem Mietvertrag, dass die elektrischen Geräte auf Kosten der Bewohner regelmäßig geprüft werden müssen. Ist das nun wirklich bindend oder ist der Passus vielleicht ungültig. Bei Abschluss des Mietvertrages haben wir Eltern das gar nicht realisiert. Was heißt in dem Zusammenhang eigentlich regelmäßig und gilt es auch für neue Geräte mit VDE Zeichen und in der Garantie? Vielen Dank für Antworten Raika 55 |
27.09.2021, 16:26 | #2 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,811
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Das dürfte die Elektrogeräteprüfung nach dieser Unfallverhütungsvorschrift sein: https://publikationen.dguv.de/widget...d/article/1052
Hier eine Übersicht über Prüffristen: https://www.sbe-elektroservice.de/dg...3-prueffristen
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
27.09.2021, 18:19 | #3 |
Forums-Geselle
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Ort: Nördliches Niedersachsen
Beiträge: 280
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Moin,
soweit es sich um Geräte handelt, die privat eingebracht wurden, ist das Vorgehen so ok. Alle dem Haus zuzuordnenden elektrischen Geräte müssen durch die Einrichtung auf den notwendigen Sicherheitsstand hin überprüft und demgemäß auch bezahlt werden. |
28.09.2021, 06:39 | #4 | |
Routinier
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,253
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Zitat:
Dazu gab es erst vor wenigen Tagen ein Urteil vom BSG zur Frage der Übernahme der Kosten einer Privathaftpflichtversicherung, wenn der Vermieter diese Versicherung im Mietvertrag zwingend voraussetzt. Dürfte auf diesen Fall entsprechend anwendbar sein. |
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28.09.2021, 11:56 | #5 |
Ich bin neu hier
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Beiträge: 3
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Elektrogeräteprüfung
Vielen Dank für die Antworten. Interessant ist der letzte Beitrag, dass die Kosten eventuell von der Grundsicherung übernommen werden müßten.
Mit freundlichen Grüßen Raika 55 |
28.09.2021, 20:10 | #6 | |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 25.09.2021
Beiträge: 3
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Elektrogeräteprüfung
Zitat:
Logischerweise können diese Bestimmungen keine Anwendung auf private Mieträume haben. Sonst könnte ja eine Wohnungsbaugesellschaft in ihren Wohnung die Elektrogeräte der Mieter prüfen lassen. Davon habe ich noch nie etwas gehört. Die Zimmer der Bewohner in Wohnstätten (besondere Wohnform) mussten nach der Neuerung des BTHG gemietet werden. Also sind sie auch privat. Das ist jedenfalls meine Meinung. Gruß Raika 55 |
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28.09.2021, 20:18 | #7 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,811
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Hallo Raika, auch auf deine direkt an mich gestellte Frage, ob die Berufsgenossenschaft nicht nur für Arbeitsstätten im engeren Sinn zuständig ist: nein. Es geht auch um andere Räumlichkeiten, zB Wohnheime, Kindergärten, Schulen, Krankenhäuser uvm, außerdem sind diese Einrichtungen für die dort Beschäftigten auch Arbeitgeber. Von daher ist die Prüfung als solche ok. Nur die Frage, wer das zu bezahlen hat, erscheint mir unsicher. Jedenfalls für Elektrogeräte des Heimbetreibers können nicht die Bewohner herangezogen werden. Frage ist bei eigenen Elektrogeräten. Dass diese mitgeprüft werden müssen, ist auch klar. Defekte Elektroleitungen usw können schließlich die ganze Einrichtung in Brand setzen. M.E. wären die Kosten auch vom Heimentgelt umfasst, ich weiß aber nicht, obs dazu schon spezifische Rechtsprechung gibt.
Und ob diese Kostenklausel im Vertrag keine sog. „Überraschende Klausel“ darstellt, was diese Passage unwirksam machen würde. Allerdings wird im Vertragsrecht üblicherweise erwartet, dass die Vertragspartei, ihr Bevollmächtigter oder Betreuer den ganzen Vertrag liest, bevor er unterschreibt und bei Unklarheiten nachfragt.
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28.09.2021, 20:34 | #8 |
Club 300
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Ort: Bielefeld
Beiträge: 337
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Hallo Horst,
die von Dir herangezogenen "Wohnheime, Kindergärten, Schulen, Krankenhäuser" sind aber alle öffentliche Orte. Das ist bei einem Wohnheimzimmer aber gerade nicht der Fall. Wenn Du argumentierst, dass der Vermieter gleichzeitig Arbeitgeber der Pflegekräfte sei und deswegen für die Prüfung der Elektrogeräte auch in den Privaträumen Sorge tragen müsse, müsste diese Sorgfaltspflicht dann nicht für jeden ambulanten Pflegedienst genauso gelten? Viele Grüße, Guido |
28.09.2021, 20:38 | #9 |
Moderator
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Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,811
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Richtig lesen, das war nur ein Hilfsargument „und außerdem“. Und das Zimmer ist ein solches in einer solchen Einrichtung. Wenn das Zimmer abbrennt, dann brennt die ganze Einrichtung. Was ich damit zum Ausdruck bringen wollte, war dass es keinen Sinn macht, gegen die Geräteprüfung an sich anzustinken, sondern nur um die Kostenumlage.
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28.09.2021, 22:39 | #10 |
Forums-Gesellen-Anwärter
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Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 58
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Hier ist es in sämtlichen Wohnheimen für Behinderte und Pflegeheimen für Senioren üblich, die Kosten auf die Bewohner umzulegen. Das heißt, man zahlt für den selbst mitgebrachten elektrischen Rasierer im Heim und für den Fernseher im Wohnheim. Habe es auch noch nicht erlebt, dass diese Kosten von der Sozialhilfe gedeckt werden, aber das kannst du ja versuchen.
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