Dies ist ein Beitrag zum Thema Gerichtsvollzieher Termin (kein Besuch) im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo Zusammen,
ich habe eine Frage zu den Gerichtsvollziehern wenn diese die Vermögensauskunft abzunehmen haben. Dabei ist mir aufgefallen, dass ...
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07.10.2021, 20:15 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 25.04.2016
Beiträge: 216
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Gerichtsvollzieher Termin (kein Besuch)
Hallo Zusammen,
ich habe eine Frage zu den Gerichtsvollziehern wenn diese die Vermögensauskunft abzunehmen haben. Dabei ist mir aufgefallen, dass manche einfach so an der Türe meiner Betreuten klingeln und um Einlass bitten, zur Abgabe der Vermögensauskunft. Andere, und zwar die allermeisten, schicken einen gelben Brief mit der Aufforderung in das Büro des Gerichtsvollziehers zu kommen (samt allen Unterlagen in der Tasche). Was ist denn nun korrekt? Der Gerichtsvollzieher kann bei einem Termin in seinem Büro nicht feststellen ob es in der Wohnung etwas zu pfänden gibt. Mir sind Termine in der Wohnung des Betroffenen allerdings am liebsten. Grüße Maren |
07.10.2021, 20:41 | #2 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,576
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Moin moin
Beides ist korrekt. Meistens wird erst einal angeschrieben. Wenn dann keine Reaktion kommt, dann gibt es einen Hausbesuch. Mir ist es allerdings nicht so recht, wenn die GV hausbesuche bei den Betreuten machen. Da ist zwar normalerweise nichts zu holen, aber die seelischen Aufräumarbeiten bei der Kundschaft sind für mich mehr Arbeit, als ein Termin beim GV. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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