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k4ktus 14.10.2021 14:04

Geld anlegen mit 0,5% Zinsen
 
Hallo,
ich habe einen neuen Betreuungsfall, der die Vermögenssorge umfasst.
Der Betreute ist vermögend ~500Tsd€

(Der Betreute ist nicht ansprechbar)


Das AG möchte von mir das ich das Geld Mündelsicher anlege und mindestens 0,5% Zinsen bekomme, das Geld liegt auf der Sparkasse (Zinssatz 0,1%) , die ab diesem Jahr ab 100Tsd einen Strafzins von 0,5% verlangen. D.h. das Geld würde trotz Zinsen weniger werden.

Hat jemand einen Vorschlag zu Anlage oder eine Bank die Betreuungsfreundlich ist und kein Verwahrgeld verlangt. Wäre für jeden Vorschlag dankbar.
Ich habe echt keine Ahnung wie ich das anstellen soll.

agw 14.10.2021 14:20

Zitat:

Das AG möchte von mir das ich das Geld Mündelsicher anlege und mindestens 0,5% Zinsen bekomme,

Hätte ich auch gerne für meine Betreuten.
Wenn das Gericht diesen Zinssatz vorgibt soll es dir doch sagen wer den anbietet. :winke:

carlos 14.10.2021 16:25

Zitat:

Zitat von agw (Beitrag 137124)
Hätte ich auch gerne für meine Betreuten.
Wenn das Gericht diesen Zinssatz vorgibt soll es dir doch sagen wer den anbietet. :winke:


....ich möchte dies bitte auch wissen - sowohl privat als auch beruflich.:wink3:

mfg

HorstD 14.10.2021 17:38

Für privat kann ich nur zu einem ökologisch investierenden Fonds raten (wobei sich in den letzten Jahren alle möglichen mit dem Attribut schmücken). Meine ganz private Empfehlung sind die Fonds von Ökovision, gibts seit über 25 Jahren, also keine Eintagsfliege. Der älteste der Fonds „Ökovision Classic“ hatte in den 3 letzten Jahren eine Wertsteigerung von 48 %. Wobei diese Fonds keine Dividenden ausschütten, sondern thesaurieren (also Gewinne reinvestieren). Man hat also erst beim Verkauf eines Fondsanteil etwas davon. Ist also was langfristiges.

Natürlich sind beim Fondsverkauf 25% der Wertsteigerung seit Erwerb als Steuer abzuführen.. Aber nur, wenn das zu versteuernde Einkommen in dem Jahr über dem Grundfreibetrag (derzeit 9.744 €), dem Kapitalfreibetrag von 801 € und etwaiger weiterer Freibeträge wie dem für Schwerbehinderte liegt. Wenn nicht, kann man beim Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen.

Ist aber natürlich, wie jeder Fonds, nicht mündelsicher (im strengen Sinn, also geschützt vor Nominalverlust und durch die staatliche Einlagensicherung abgedeckt).

Aber wenns um größere Vermögensverwaltung geht, ist das sowieso, im Rahmen des § 1811 BGB mit einzubeziehen. Siehe dazu die neuere Rspr. unter: https://www.reguvis.de/betreuung/wik...zur_Geldanlage

Außerdem würde ich zu einer professionellen Anlageberatung raten (bankenunabhängig), am Besten bei Verbraucherberatung erkundigen.

Übrigens: warum steht das nicht im offenen Bereich? Da erreicht es mehr leute. Und hier ist doch nix peinlich.

k4ktus 15.10.2021 10:25

Danke für die Antworten,
ich halt euch auf dem laufenden, wie ich mit dem Gericht verblieben bin.

Falls etwas nicht mündelsicheres genehmigt wird sag ich natürlich auch bescheid.


@horstD kannst den Beitrag gerne verschieben.

Domenica 15.10.2021 15:19

"Außerdem würde ich zu einer professionellen Anlageberatung raten (bankenunabhängig), am Besten bei Verbraucherberatung erkundigen."


So einen Aufwand würde ich für meine Betreuten nicht betreiben. Damit da am Ende noch mal 5.000€ mehr rausspringen? Für jemanden, der nicht mal mehr ansprechbar ist und dessen Wünsche du nicht mal ansatzweise erkennen kannst? Wer sagt dir, dass er das will? Oder eben nicht?



Mündelsicher hieß bei unserem Amtsgericht immer Sparbuch und selbst das wird heute nicht mehr verlangt, weil es eben keine Zinserträge mehr gibt.

k4ktus 18.10.2021 09:18

Zitat:

Zitat von Domenica (Beitrag 137150)
"Außerdem würde ich zu einer professionellen Anlageberatung raten (bankenunabhängig), am Besten bei Verbraucherberatung erkundigen."


So einen Aufwand würde ich für meine Betreuten nicht betreiben. Damit da am Ende noch mal 5.000€ mehr rausspringen? Für jemanden, der nicht mal mehr ansprechbar ist und dessen Wünsche du nicht mal ansatzweise erkennen kannst? Wer sagt dir, dass er das will? Oder eben nicht?



Mündelsicher hieß bei unserem Amtsgericht immer Sparbuch und selbst das wird heute nicht mehr verlangt, weil es eben keine Zinserträge mehr gibt.


Hier im letzten Loch in Bayern ist es wohl noch nicht angekommen :) es wird verlangt. Habe allerdings nun den RP gefragt ob er ein Vorschlag hat.....bin gespannt :LOL:


Zu dem Aufwand: Wenn ich es verhindern kann das es weniger wird werde ich das machen. So kann ich mich einfach aus der Schusslinie nehmen falls irgendwann mal "spontan" Erben auftauchen.

Ich weis das die ehh nix machen können, dennoch möchte ich einfach das Geld am besten auf gleichem Stand oder vermehren....wenn es geht.



Außerdem ist es jetzt nicht so ein riesen Aufwand, sobald das Depot o.ä. angelegt ist muss man ja nixmehr tun.


Aso noch ne andere Frage, in wieweit Hafte ich? Bei nicht fahrlässigem Handeln, versteht sich.

michaela mohr 18.10.2021 09:36

Zitat:

Aso noch ne andere Frage, in wieweit Hafte ich? Bei nicht fahrlässigem Handeln, versteht sich.

Hier sollte man an das Alter denken- dem des Rechtspflegers, der Richters und des Betreuers. Hast du noch drei bis 5 Jare vor dir wird sich jeder noch an das Zinsniveau erinnern können, nach 10 bis 15 Jahren könnte das anders aussehen. Du weisst auch, nur wer schreibt, der bleibt.



Bei solch inhaltlich völlig stumpfen Anforderungen durch das Gericht bewege ich mich (schriftlich) an drei bis vier "übliche verdächtige" Banken und bitte um einen mündelsicheren Anlagevorschlag der die gewünschte geforderte Gewinnspanne erbringen soll.
Die Antworten leite ich dann an das Gericht weiter.


Fahrlässigkeit würde damit wegfallen. Denke ich. Die wundersame Geldvermehrung ist ja auch keine unbedingte Pflicht um jeden Preis.

alexander000 24.01.2022 22:02

Hallo !

In diesem Zusammenhang ist mir aufgefallen, dass es bei zwei meiner Betreuten zwei verschiedene Sparkontenmodelle gibt.

Das Modell A hat 0 Prozent Zinsen und das Modell B hat 0,1 Prozent Zinsen.

Mir ist schon bewusst, dass sich das Zinsniveau im niedrigsten Bereich befindet, aber bei einem Vermögen im 6 stelligen Bereich ist dieses nicht unbedingt bedeutungslos.

Ich beabsichtige in diesem Zusammenhang - natürlich nach Rücksprache mit meinem Betreuten - einen Wechsel in das Modell B zu veranlassen.

Diesbezüglich ergibt sich für mich die Fragestellung ob ein entsprechender Wechsel vorab oder grundsätzlich der Genehmigung durch das Betreuungsgericht bedarf, zumal ich ja kein neues Sparkonto eröffne oder kündige.

Für eure Rückmeldungen an dieser Stelle schon einmal vielen Dank.

Alexander

Imre Holocher 25.01.2022 19:29

Moin moin


Auch hier gilt:
- Berätst Du den Betreuten und er nimmt den/die Wechsel selber vor und er unterschreibt - dann besteht kein Genehmigungsbedarf (Info ans Gericht nicht vergessen)
- er Betreute wünscht das so und Du setzt den Wechsel um und Du unterschreibst - dann mußt Du dir das genehmigen lassen.


MfG
Imre


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