Dies ist ein Beitrag zum Thema Frage zu Kontoteilpfändung (für Dummies) im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
In wenigen Wochen wird es vielleicht besser. Dann sind die Banken verpflichtet, Dir mitzuteilen, wie viel Geld Du im laufenden ...
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19.10.2021, 21:12 | #11 |
Club 300
Registriert seit: 12.12.2020
Ort: Bielefeld
Beiträge: 337
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In wenigen Wochen wird es vielleicht besser. Dann sind die Banken verpflichtet, Dir mitzuteilen, wie viel Geld Du im laufenden Monat noch ausgeben musst/darfst, damit es nicht im nächsten gepfändet wird. (Ok, Du erfährst evtl. immer noch nicht, warum und wie gerechnet wurde, aber Du kannst zumindest rechtzeitig handeln.)
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20.10.2021, 22:23 | #12 |
Forums-Gesellen-Anwärter
Registriert seit: 15.08.2021
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 58
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"Erstmals im September hat sie Geld stehen lassen (50,-€), da Anfang Oktober die KFZ Steuer abgebucht wird."
Für mich ist zumindest klar, dass das Geld im Oktober nicht mehr zur Verfügung steht. Denn der Geldeingang für September ist ja schon Ende August erfolgt (ALG II zum Monatsende). Damit ist das Geld, was sie hat stehen lassen, im Oktober schon nicht mehr verfügbar (weil alles verpfändbar wird, dass im Eingangsmonat und im Folgemonat nicht geholt wird). |
21.10.2021, 00:02 | #13 | |
Routinier
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,253
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Zitat:
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21.10.2021, 07:20 | #14 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 14.07.2020
Ort: NRW
Beiträge: 243
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Und mit dem "First in - first out" Prinzip, wäre das Argument ja auch hinfällig, oder?
Ich muss echt zugeben, das Thema ist ein Rätsel für mich und ich hab das Gefühl, dass jeder Mitarbeiter in der Sparkasse was anderes erzählt bzw. sie selbst auch nicht durchblicken. Ich handhabe es eigentlich immer so: sobald alle ABbuchungen durch sind, räume ich das Konto leer und das sage ich auch den Leuten, die ihr Konto selber verwalten. Sicher ist sicher. |
21.10.2021, 09:12 | #15 | |
Routinier
Registriert seit: 17.07.2015
Ort: RLP
Beiträge: 1,057
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Zitat:
Für den Ende August erfolgten ALG II Eingang gilt ja m.E. das, was Pichilemu auch schreibt. Dazu kommt das First-In - First - Out. Nun ja, ich werde jetzt schriftlich Beschwerde einreichen und sehen, was passiert. |
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21.10.2021, 18:06 | #16 |
Forums-Gesellen-Anwärter
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Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 58
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Äh nein, es gibt keine Sonderregelungen für Sozialleistungen, die es erlauben, dass man drei Monate verfügen kann.
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22.10.2021, 08:40 | #17 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Das ist nicht ganz richtig, siehe hier:
https://www.rechtsportal.de/Rechtspr...zialleistungen Das reine Zählen verwirrt hier, also nicht Monatsletzter für Folgemonat = Monat 1, danach volle Verfügung= Monat 2, danach Übertrag = Monat 3. Monat 1 fälllt aus der Zählung komplett raus, ist sozzusagen für`s Zählen gar nicht vorhanden. Hoffentlich ist es verständlich.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
22.10.2021, 11:01 | #18 | |
Club 300
Registriert seit: 12.12.2020
Ort: Bielefeld
Beiträge: 337
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Zitat:
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23.10.2021, 03:24 | #19 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 03.12.2017
Ort: Berlin
Beiträge: 124
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Da kann ich nur zustimmen. Die Seite ist sehr informativ und auch die Kanzlei an sich macht als Schuldnerberatung einen sehr guten Job für ihre Mandanten
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