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Frage zu Kontoteilpfändung (für Dummies)

Dies ist ein Beitrag zum Thema Frage zu Kontoteilpfändung (für Dummies) im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Ich habe offensichtlich einen Denkfehler (oder die Bank, was vermutlich unwahrscheinlich ist). Bei mehreren Betreuten liegen Pfändungen auf den P-Konten, ...


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Alt 18.10.2021, 17:24   #1
Routinier
 
Benutzerbild von mimi91
 
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Beiträge: 1,057
Standard Frage zu Kontoteilpfändung (für Dummies)

Ich habe offensichtlich einen Denkfehler (oder die Bank, was vermutlich unwahrscheinlich ist).


Bei mehreren Betreuten liegen Pfändungen auf den P-Konten, bislag ohne Probleme.


Bei einer Betreuten, ALG II-Empfängerin, kein pfändbares Einkommen, P-Konto, wurde nun ein Teilbetrag gepfändet. (Gegen die eingetragene Pfändung ist grundsätzlich nichts zu machen, habe ich versucht. Zahlen kann sie die Forderung auch nicht). Mit dem Konto und den Auszügen will sie sich nicht belasten. Also haben wir vor längerem vereinbart, dass sie monatlich das Konto leert, wenn die Daueraufträge ab sind und bevor das neue ALG II kommt.



Erstmals im September hat sie Geld stehen lassen (50,-€), da Anfang Oktober die KFZ Steuer abgebucht wird. Fand ich ok. Nun wurde Mitte Oktober der Stromabschlag nicht abgebucht, da angeblich keine Kontodeckung, obwohl für mich im Online Banking sichtbar genug Geld drauf war. Kurz danach wurde eine Teilpfändung (40,-€) abgebucht.

Antwort der Bank. wie sich die aktuelle Teilpfändung berechnet: wissen sie nicht, können sie mir auch nicht erklären, passiert systemintern. Meine Einwände und das Besprechen der Umsätze der letzten Monate zählen nicht. Zum Zeitpunkt, als der Stromabschlag fällig war, sei die Pfändung bereits intern vorgemerkt gewesen, hätte ich erkennen müssen auf dem letzten Kontoauszug anhand des "verfügbaren Betrags". Die Auszüge erhalte ich per Post, ein verfügbarer Betrag ist weder auf den Auszügen noch im Online Banking erkennbar.


Ein Rückholen des gepfändeten Betrags wurde von der Bank abgelehnt. Eine Berechnung, wie der Betrag zustande gekommen ist, sei bankintern und dürfe mir nicht ausgehändigt werden. Zunächst hieß es sogar, das wisse nur das Inkasso-Unternhmen, damit habe man gar nichts zu tun.....


Wie kann ich noch vorgehen, damit ich verstehe und erfahre, was dort berechnet worden ist?
mimi91 ist offline  
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Alt 18.10.2021, 18:31   #2
Club 300
 
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Beiträge: 337
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Zitat:
Zitat von mimi91 Beitrag anzeigen
Ich habe offensichtlich einen Denkfehler (oder die Bank, was vermutlich unwahrscheinlich ist).
Vermutlich ist das fett markierte Dein Denkfehler. Was ist die Grundlage Deiner Vermutung, die Bank wisse was sie tue und würde das schon richtig machen? Wenn sie die sehr einfache Frage von Dir, warum sie etwas Bestimmtes zu Ungunsten Deines Betreuten getan hat, schon nicht beantworten kann...

Zitat:
Zitat von mimi91 Beitrag anzeigen
Wie kann ich noch vorgehen, damit ich verstehe und erfahre, was dort berechnet worden ist?
Wie immer: Nicht einschüchtern lassen, nach einer genauen Erklärung mit Angabe der rechtlichen Grundlage fragen. Horst würde gleich um ein klärendes Gespräch mit dem Justiziar bitten. Und wenn Du wirklich sehr sehr interessiert bist, den Sudergat lesen. https://www.kanzlei-sudergat.de/fach...ntospezialist/
Einwilligungsvorbehalt ist offline  
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Alt 18.10.2021, 18:35   #3
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
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Ich habe haargenau zur Zeit daselbe Problem.


Zitat:
Eine Berechnung, wie der Betrag zustande gekommen ist, sei bankintern und dürfe mir nicht ausgehändigt werden.
Zitat:
Meine Einwände und das Besprechen der Umsätze der letzten Monate zählen nicht.
Absoluter O Ton.


Ich habe (fast) so wie du reagiert und die Bank jetzt um eine nachvollziehbare schriftliche Erklärung gebeten. (Geht es bei dir evtl. auch um die De.....Ba....?)
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michaela mohr ist offline  
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Alt 18.10.2021, 18:43   #4
Routinier
 
Benutzerbild von mimi91
 
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Beiträge: 1,057
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Nein, die Bank ist es nicht


habe jetzt auch noch einen Artikel gefunden, in dem ich gut erklärt finde, warum die Berechnung der Bank eigentlich nicht stimmen kann:


https://p-konto.de/wiki/guthaben/


und natürlich auch das bekannte Urteil:


https://openjur.de/u/754192.html


P.S. Das mit dem Justiziar ist ein guter Tipp, denn es scheint unwahrscheinlich, dass ich bei der zuständigen Abteilung schnell voran komme.
mimi91 ist offline  
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Alt 18.10.2021, 19:07   #5
Club 300
 
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Die konkreten Schritte zur Ausführung von § 850 ff ZPO sind bei der Bank X also ein Geschäftsgeheimnis. Interessante Ansicht...
Einwilligungsvorbehalt ist offline  
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Alt 18.10.2021, 19:11   #6
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
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Ort: Darmstadt
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Zumindst kann sie der am Bankschalter nicht im Ansatz beantworten.

Von dem hatte ich das letzte Mal die Diskussion und die dubiosen Auskünfte- heute musste ich mich gleich 2 Mal ausweisen weil er mich angeblich nicht(wieder) erkannt hat.


PS: ab und an ist man auch als Betreuer Paranoia- gefährdet
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michaela mohr ist offline  
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Alt 18.10.2021, 19:53   #7
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Ich habe in meinen (kleinen) Kreisen immer mal wieder etwas intensiver nachgefragt und das Ergebnis war bisher immer, dass fast keiner etwas weiß, das über die - unzutreffende - Annahme hinausgeht "was über der Pfändungsgrenze, liegt wird gepfändet".

Einzige Ausnahme war bisher die Dame aus der Fachabteilung des hiesigen Lieblingskreditinstituts, die ganz empört war, dass ich als rechtlicher Betreuer diese einfachen Sachverhalte nicht kenne und mir nach dem Hinweis, dass sie das nun wirklich nicht mit jedem machen könne, zumindest einige Frage beantwortet hat.
Einwilligungsvorbehalt ist offline  
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Alt 19.10.2021, 09:11   #8
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Benutzerbild von mimi91
 
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Ich glaube, ich beginne jetzt, das Grundprinizp dieser "first in - first out" Regel zu verstehen, ist auch sehr gut in diesem Artikel erklärt:


https://www.schuldnerhilfe-direkt.de...us-der-praxis/


(Punkt 13)



....beantwortet aber mein aktuelles Problem bei dieser Betreuten noch nicht

Geändert von mimi91 (19.10.2021 um 09:23 Uhr)
mimi91 ist offline  
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Alt 19.10.2021, 09:30   #9
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Es klingt stark nach einem Irrtum der Bank. Wie hoch sind denn die Zahlungseingänge auf dem Konto?
Einwilligungsvorbehalt ist offline  
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Alt 19.10.2021, 15:16   #10
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Sie erhält den ALG II Regelsatz von 446,-€, keine weiteren Eingänge
mimi91 ist offline  
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