Dies ist ein Beitrag zum Thema Frage zu Kontoteilpfändung (für Dummies) im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo Donna,
das Interesse der Bank ist es, den Aufwand zu verringern. P-Konten verursachen mehr Überwachungsaufwand im Hintergrund, es passieren ...
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14.11.2021, 13:01 | #11 |
Forums-Geselle
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Beiträge: 202
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Änderungen zum P-Konto 01.12.2021
Hallo Donna,
das Interesse der Bank ist es, den Aufwand zu verringern. P-Konten verursachen mehr Überwachungsaufwand im Hintergrund, es passieren mehr Fehler in der Bearbeitung. Wenn keine Pfändungen auf dem Konto liegen (von der Bank schriftlich bestätigen lassen), kann man so ein Konto auch wieder umwandeln in eine normales Zahlungskonto. Aber da es ja seinen Grund hatte, warum es ein P-Konto ist, sollte man als Betreuer den Hintergrund ausleuchten - einen Zwang zur Rückumwandlung gibt es keinesfalls. Aber so ist der Brief ja auch nicht zu verstehen. Die räumen vermutlich nur ihr System auf. Tatsächlich machen grad die meisten Banken wegen der Änderungen der ZPO ziemlich Wind. Ich würde raten - nichts überstürzen, lieber mal den Schutz drauflassen und mit der/dem Betreuten überlegen, was gewollt und gebraucht wird. Viele Grüße Pino |
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