Dies ist ein Beitrag zum Thema Kostentragung Arztfahren im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
moinsen,
ich habe einen Klienten wie folgt:
Pflegegrad 2 (der ist auch realistisch)
GdB 60% mit Merkzeichen G B (das ...
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05.11.2021, 15:26 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 23.06.2017
Ort: Nordenham
Beiträge: 176
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Kostentragung Arztfahren
moinsen,
ich habe einen Klienten wie folgt: Pflegegrad 2 (der ist auch realistisch) GdB 60% mit Merkzeichen G B (das ist vielleicht etwas zu niedrig eingestuft) kann nicht laufen und sitzt im Rollstuhl, kann sich aber selbst in und aus dem Rolli heben Seit Anfang 2021 im Pflegeheim, das Sozialamt zahlt nach SGB XII - allerdings erst nach Klage vor dem Sozialgericht. Klient zahlt von seinen 120 Euro Verfügungsbetrag noch Raten auf frühere "Dummheiten" ab, hat also de facto kein Geld zur Verfügung. Nun sind diverse Arzttermine nötig, dazu sind größere Entfernungen zurückzulegen, das geht dort auf'm Land nur mit der Taxe. Die Krankenkasse sagt, bei PG 2 übernimmt sie keine Transportkosten. Bus und Bahn (Klient würde ja mit G die Fahrmarke bekommen) ist dort illusorisch Wie bekomme ich den Klienten zum Arzt und zurück bzw. wer müsste - wenn überhaupt - die Kosten des Transportes erstatten? vielen Dank, Christian Martens |
05.11.2021, 18:05 | #2 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,574
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Moin moin
Wenn das Sozialamt sowieso schon drin ist, kannst Du einen Antrag auf Übernahme der Taxikosten beim Sozi stellen. Eine kurze Stellungnahme des Arztes, dass die Termine notwendig sind beifügen. Bei einem Betreuten, der regelmäßig zum Uro mußte, hat das so gut geklapopt, dass das Taxiunternehmen die Rechnungen nach einer Weile selber beim sozi eingereicht und ich überhaupt keine Arbeit mehr damit hatte. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
07.11.2021, 10:00 | #3 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 24.04.2013
Ort: Bayern
Beiträge: 199
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als Rollstuhlfahrer müsst er das Merkzeichen aG und einen GdB von 80 bekommen.
Nach der positiven Entscheidung des Versorgungsamts muss dann die Krankenversicherung übernehmen. Krankenkassen müssten eigentlich ihre Versicherten - und deren Vertreter - beraten. Tun sie aber nach meiner Erfahrung nicht ausreichend. Vielmehr hört man immer, das geht nicht, kein Anspruch. Dabei sind diese Ablehnungen so manches Mal rechtlich unzutreffend. BineP |
08.11.2021, 11:59 | #4 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 23.06.2017
Ort: Nordenham
Beiträge: 176
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Danke für die Antworten.
Ich habe jetzt die von der Kasse abgelehnte Rechnung zur Erstattung an das Sozialamt geschickt und gleichzeitig das Schwerbehindertenamt um eine Neueinstufung gebeten. Mal sehen, wer sich für zuständig erklärt... Christian Martens |
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