Dies ist ein Beitrag zum Thema Fehlüberweisung auf Pfändungsschutzkonto im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Guten Morgen,
meine Betreute lebt seit Kurzem in einem Pflegeheim. Nun hat das Heim aufgrund einer internen Fehlbuchung Geld auf ...
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19.11.2021, 11:03 | #1 |
Neuer Gast
Registriert seit: 22.06.2021
Beiträge: 2
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Fehlüberweisung auf Pfändungsschutzkonto
Guten Morgen,
meine Betreute lebt seit Kurzem in einem Pflegeheim. Nun hat das Heim aufgrund einer internen Fehlbuchung Geld auf das Pfändungsschutzkonto meiner Betreuten überwiesen und verlangt den Betrag zurück. Der Versuch der Rückbuchung war erfolglos. Eine Überweisung meinerseits wurde nicht ausgeführt. Die Bank sagt, sie brauche "einen Beschluss vom Rechtspfleger". Der Antrag wurde zurückgewiesen. Sehe ich das richtig, dass meine Betreute ungerechtfertigt bereichert ist?Wenn das überwiesene Geld gepfändet wird, kann das Heim meine Betreute in Anspruch nehmen? Andererseits, ist da ja bis auf einen kleinen Betrag in der Barkasse und das monatliche Taschengeld nichts vorhanden. Hat hier jemand bereits Erfahrung mit einer solchen Situation? S.B. |
19.11.2021, 11:16 | #2 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Ohne nähere Angaben zum Kontostand bei der erfolgten Überweisung, dem genauen Datum dieser, den Angaben was , wann auf dem Konto eingeht, ob der monatliche Freibetrag ausgeschöpft war als das Geld kam usw. kann zumindest ich dir nicht weiterhelfen sondern könnte nur rätseln.
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19.11.2021, 12:30 | #3 | |
Neuer Gast
Registriert seit: 22.06.2021
Beiträge: 2
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Zitat:
Wie der Zufall es will, habe ich gerade eben Post von der Bank erhalten und ein Telefonat mit einem kompetenten Mitarbeiter führen können. Das Geld wird nun doch zurück überwiesen! (Entgegen sämtlicher Aussagender Bank, die ich in den letzten Tagen erhalten hatte...) |
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19.11.2021, 14:07 | #4 | |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,716
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Zitat:
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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19.11.2021, 17:22 | #5 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Horst, ich denke du liegst leicht falsch. Es ging um eine fälschliche Überweisung auf ein P Konto wo die Bank danach für das Rückgängig machen vom Überweisungsfehler das Geld nicht mehr herausrücken wollte.
Das hatte ich zumindest so verstanden, könnte aber auch anders sein
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20.11.2021, 14:46 | #6 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,716
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Was gemeint war, ist ja Spekulation und zudem Schnee von Gestern. Da das Geld aber wohl gar nicht für den Betreuten bestimmt war, sondern vermutlich für den SHT, wäre das ohnehin ein Problem des Heimes gewesen, und nicht des Betreuten. Mit einer Pfändung durch Dritte wäre der Betreute nicht mehr ungerechtfertigt bereichert gewesen (und das Heim hätte sich an den Pfändungsgläubiger wenden müssen).
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
21.11.2021, 13:55 | #7 |
Stammgastanwärter
Registriert seit: 05.03.2018
Ort: Nürnberg
Beiträge: 480
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Wieso? Der Vermögensvorteil wäre dem Betreuten ja geblieben, weil er in entsprechender Höhe von eigenen Verbindlichkeiten (gegenüber dem Pfändungsgläubiger) frei geworden wäre.
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