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Fehlüberweisung auf Pfändungsschutzkonto

Dies ist ein Beitrag zum Thema Fehlüberweisung auf Pfändungsschutzkonto im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Guten Morgen, meine Betreute lebt seit Kurzem in einem Pflegeheim. Nun hat das Heim aufgrund einer internen Fehlbuchung Geld auf ...


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Alt 19.11.2021, 11:03   #1
Neuer Gast
 
Registriert seit: 22.06.2021
Beiträge: 2
Standard Fehlüberweisung auf Pfändungsschutzkonto

Guten Morgen,
meine Betreute lebt seit Kurzem in einem Pflegeheim. Nun hat das Heim aufgrund einer internen Fehlbuchung Geld auf das Pfändungsschutzkonto meiner Betreuten überwiesen und verlangt den Betrag zurück.
Der Versuch der Rückbuchung war erfolglos. Eine Überweisung meinerseits wurde nicht ausgeführt.
Die Bank sagt, sie brauche "einen Beschluss vom Rechtspfleger". Der Antrag wurde zurückgewiesen.
Sehe ich das richtig, dass meine Betreute ungerechtfertigt bereichert ist?Wenn das überwiesene Geld gepfändet wird, kann das Heim meine Betreute in Anspruch nehmen? Andererseits, ist da ja bis auf einen kleinen Betrag in der Barkasse und das monatliche Taschengeld nichts vorhanden.
Hat hier jemand bereits Erfahrung mit einer solchen Situation?
S.B.
Sabrine ist offline  
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Alt 19.11.2021, 11:16   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
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Standard

Zitat:
Die Bank sagt, sie brauche "einen Beschluss vom Rechtspfleger". Der Antrag wurde zurückgewiesen.
Das verstehe ich nicht ganz. Welcher Rechtspfleger? Welcher Beschluss?


Ohne nähere Angaben zum Kontostand bei der erfolgten Überweisung, dem genauen Datum dieser, den Angaben was , wann auf dem Konto eingeht, ob der monatliche Freibetrag ausgeschöpft war als das Geld kam usw. kann zumindest ich dir nicht weiterhelfen sondern könnte nur rätseln.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 19.11.2021, 12:30   #3
Neuer Gast
 
Registriert seit: 22.06.2021
Beiträge: 2
Standard

Zitat:
Das verstehe ich nicht ganz. Welcher Rechtspfleger? Welcher Beschluss?
Genau das habe ich eben auch nicht verstanden.
Wie der Zufall es will, habe ich gerade eben Post von der Bank erhalten und ein Telefonat mit einem kompetenten Mitarbeiter führen können.

Das Geld wird nun doch zurück überwiesen! (Entgegen sämtlicher Aussagender Bank, die ich in den letzten Tagen erhalten hatte...)
Sabrine ist offline  
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Alt 19.11.2021, 14:07   #4
Moderator
 
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Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,716
Standard

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Das verstehe ich nicht ganz. Welcher Rechtspfleger? Welcher Beschluss?
.
Offensichtlich hat der Bankfuzzi nicht mitbekommen, dass 2009 Girokontoverfügungen in beliebiger Höhe freigegeben wurden (durch Änderung des § 1813 BGB). Ausgenommen Kontoüberziehungen (Dispo, siehe § 1822 Nr 8 BGB.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

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Alt 19.11.2021, 17:22   #5
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
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Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Horst, ich denke du liegst leicht falsch. Es ging um eine fälschliche Überweisung auf ein P Konto wo die Bank danach für das Rückgängig machen vom Überweisungsfehler das Geld nicht mehr herausrücken wollte.
Das hatte ich zumindest so verstanden, könnte aber auch anders sein
__________________
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michaela mohr ist offline  
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Alt 20.11.2021, 14:46   #6
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,716
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Was gemeint war, ist ja Spekulation und zudem Schnee von Gestern. Da das Geld aber wohl gar nicht für den Betreuten bestimmt war, sondern vermutlich für den SHT, wäre das ohnehin ein Problem des Heimes gewesen, und nicht des Betreuten. Mit einer Pfändung durch Dritte wäre der Betreute nicht mehr ungerechtfertigt bereichert gewesen (und das Heim hätte sich an den Pfändungsgläubiger wenden müssen).
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

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Alt 21.11.2021, 13:55   #7
FFB
Stammgastanwärter
 
Registriert seit: 05.03.2018
Ort: Nürnberg
Beiträge: 480
Standard

Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
Mit einer Pfändung durch Dritte wäre der Betreute nicht mehr ungerechtfertigt bereichert gewesen (und das Heim hätte sich an den Pfändungsgläubiger wenden müssen).
Wieso? Der Vermögensvorteil wäre dem Betreuten ja geblieben, weil er in entsprechender Höhe von eigenen Verbindlichkeiten (gegenüber dem Pfändungsgläubiger) frei geworden wäre.
FFB ist offline  
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