Dies ist ein Beitrag zum Thema Keine Kontoeröffnung ohne Personalausweis des Betreuten im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Zitat:
Gibt es hier bei der Vorgehensweise einen Unterschied zur "normalen" Ausweisbefreiung, die man vornimmt?
Die Bedingen für Berlin habe ...
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22.11.2021, 16:47 | #11 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Natürlich trifft das nicht 1:1 für deinen Betreuten derart zu, bei ihm ist ja krankheitsbedingt. Ob das am Einwohnermeldeamt ausreichend sein sollte mit einem entsprechenden ärztlichen Attest kann ich dir nicht sagen, versuchen würde ich es wohl denn sonst kommst du ja nicht wirklich weiter in der Gesamtheit. Sollte sich der gesundheitliche Zustand verbessern könntest du es ja wieder rückgängig machen. Solche Gespräche führe ich nicht einem x beliebigen Sachbearbeiter sondern in der Regel mindestens mit einem Abteilungsleiter. Regeln in Berlin: Personalausweis - Befreiung von der Ausweispflicht Wenn Sie nicht alleine am öffentlichen Leben teilnehmen können, dann können Sie von der Ausweispflicht befreit werden – also von der Pflicht, einen Personalausweis zu haben. Das ist zum Beispiel möglich, wenn Sie wegen einer Behinderung nicht mehr alleine das Haus verlassen können. Die Befreiung können Sie jederzeit rückgängig machen. Dazu genügt es, einen Personalausweis oder einen Reisepass zu beantragen. Voraussetzungen Keine selbständige Teilnahme am öffentlichen Leben Sie erfüllen wenigstens eine der folgenden Voraussetzungen:
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22.11.2021, 17:24 | #12 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 19.08.2021
Ort: NRW
Beiträge: 118
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Zitat:
Wenn ich befreien will, berufe ich mich auf die Tatsache, dass ich als Betreuerin (nicht durch einstweilige Anordnung) bestellt wurde. § 1 Abs. 3 Satz 1 PAuswG. Mehr hat die Meldebehörde nicht zu interessieren. Eine Befreiung kann sinnvoll sein, wenn man Aufenthalt als Aufgabenkreis hat und der Perso abgelaufen ist und es aus 1000 Gründen nicht zeitnah möglich ist, einen neuen zu beantragen. Sobald ein neuer beantragt ist, ist die Befreiung Geschichte. |
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22.11.2021, 18:45 | #13 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
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Beiträge: 14,097
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Was ich zitierte steht da für Berlin.
Für Hessen gilt das auch. Über eine bundeseinheitliche Regelung weiss ich nichts- mal wieder
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22.11.2021, 19:11 | #14 |
Moderator
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Beiträge: 5,811
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Wo ist denn jetzt die Frage: Betreuerbestellung als solche ist als Antragsgrund für die Ausweisbefreiung schon alleine ausreichend.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
23.11.2021, 07:55 | #15 |
Forums-Azubi
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Beiträge: 48
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kurzes Update: Der Betreuer ist mit seinem Betreuten so verblieben, dass man es noch einmal probiert mit dem Personalausweis.
Sollte das nicht klappen, kommt die Befreiung. Danke allen für Zeit und Rat. |
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