Dies ist ein Beitrag zum Thema Banken und Sparkassen, aktive Zustimmung im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen,
ich möchte hier an die Zustimmung der Erklärung einiger Banken zu den geänderten AGBs (wg. BGH-Gebührenurteil) erinnern. Ich ...
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07.12.2021, 12:46 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 06.05.2013
Ort: Hessen
Beiträge: 122
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Banken und Sparkassen, aktive Zustimmung
Hallo zusammen,
ich möchte hier an die Zustimmung der Erklärung einiger Banken zu den geänderten AGBs (wg. BGH-Gebührenurteil) erinnern. Ich habe mehrere Betreute, die ein Konto bei der Postbank haben. Gestern habe ich in der PB-Filiale zufällig erfahren, dass solche Erklärungen an meine Betreute geschickt worden sind, nicht an mich! In der Presse ist zu lesen, dass falls die Zustimmung zu dieser Erklärung nicht erfolgt, die Bank das Recht hat, das Girokonto zu kündigen. Viele Grüße Ruby |
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