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Pfändungsschutzkonto Deutsche Bank

Dies ist ein Beitrag zum Thema Pfändungsschutzkonto Deutsche Bank im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Moin Gemeinde, es ist mit oben genannter Bank zum Haare raufen. B. hat(te) aktive Pfändungen auf seinem Konto. Pfändung Rundfunkbeitrag ...


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Alt 14.01.2022, 12:19   #1
Routinier
 
Registriert seit: 25.01.2016
Ort: Niederrhein
Beiträge: 1,080
Standard Pfändungsschutzkonto Deutsche Bank

Moin Gemeinde,


es ist mit oben genannter Bank zum Haare raufen.


B. hat(te) aktive Pfändungen auf seinem Konto. Pfändung Rundfunkbeitrag konnte durch Vergleich beglichen werden, zu 2 sind keine Unterlagen vorhanden.


Der B. hat kaum noch Ausgaben (da ihn dank Betreuung keiner Ausnehmen kann), Ergo 7.700 € auf dem Konto. Die 2 Pfändungen lauteten um einen Betrag von Gesamt 1000 € (vermutlich ehemaliger Vermieter und ein Inkasso). Idee war eigentlich, 1000 € wird gem. Beschluss gepfändet und der B. ist dann halt auch schuldenfrei.


Tja, nicht bei der Deutschen Bank. Diese ist der Auffassung, dass dem B. nur der Pfändungsschutzbetrag im Monat gehören darf und hat das gesamte Geld was stehengeblieben ist vor Verfügung gesperrt. Kehrt aber die Pfändung seit 1,5 Jahren nicht aus, weil die Gläubiger sich nicht gemeldet hätten ....



Ich kann nichts dazu finden, dass die Bank oberhalb einer aktiven Pfändung (hier sinds ja nur 1000 €) die Kontoinhaber vor Zugriff sperren darf.



Selbst Kündigung wird "verweigert" ....


Unfassbar ....



Ratschläge? Beratungsschein bekommt er ja nicht, da vermögend.
__________________
"SIE sind doch der Betreuer? SIE machen das jetzt!"
ufzeer ist offline  
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Alt 14.01.2022, 13:09   #2
Stammgastanwärter
 
Registriert seit: 05.07.2014
Beiträge: 492
Standard

Leider kann ich deinen Beitrag nicht zu ganz verstehen, daher ein paar Nachfragen:

- liegen der Deutschen Bank die Pfändungen vor und um welche Pfändungen handelt es sich?
- welche Unterlagen sind bei dem Betreuten bzgl. der Schulden vorhanden?
- hast du dich mit den Gläubigern schon einmal in Verbindung gesetzt?
- ist dir die Beschwerdenummer der Deutschen Bank bekannt und hattest du dort schon Kontakt?
- welche Unterlagen"zu 2" sind nicht vorhanden?

Wenn du diese Fragen beantwortet hast, kann dir wahrscheinlich auch jemand helfen - nehme ich jedenfalls an.
Schnieder ist offline  
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Alt 14.01.2022, 15:49   #3
Club 300
 
Registriert seit: 12.12.2020
Ort: Bielefeld
Beiträge: 337
Standard

Zitat:
Zitat von ufzeer Beitrag anzeigen
Beratungsschein bekommt er ja nicht, da vermögend.
Beratungsschein braucht er doch gar nicht. Den Anwalt bezahlt doch ohnehin die Bank.

Versuche doch mal über Verbraucherzentrale NRW, Beratung Geld & Kredit, dürfte für den Fall sogar kostenlos gehen:

https://www.verbraucherzentrale.nrw/...tproblemen-927
Einwilligungsvorbehalt ist offline  
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Alt 14.01.2022, 20:34   #4
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Danke @Einwilligungsvorbehalt für den Tip obwohl ich nicht in NRW wohne suche ich mir die für uns hier raus.

Letztlich habe ich seit 3 Monaten daselbe Problem mit der DB- teilweise würde ich am liebsten über den Schalter springen vor -inzwischen- Wut und Hilflosigkeit.
Die Schaltermitarbeiter der DB können nichts dazu sagen, Rückfragen zu den Geld-Einbehaltungsmodalitäten können sie natürlich nicht beantworten. Dafür ist eine eigene Abteilung in Essen zuständig.Die Auszahlung ist einfach "gesperrt".

DiePfändungsabteilung schreibe ich inzwischen monatlich an und bitte um dezidierte Berechnung. Nach der letzen Ankündigung den zuständigen Ombudsmann anzuschreiben kam lediglich ein allg. Infoblatt zum Pfändungsschutzkonto
Heute habe ich mich schriftlich an den Ombudsmann gewandt aber habe ich da wenig Hoffnung.

Daselbe habe ich nämlich vor 14 Tagen bereits bei der PB gemacht- bis heute nicht einmal eine Eingangsbestätigung
Es ist echt zum Auswachsen, da steht man so völlig hilflos vor dem Bankschalter........
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 15.01.2022, 10:47   #5
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,596
Standard

Moin moin


Dass die DB und die PB ungemein "beliebt" sind, ist ja doch bekannt. Wie sieht es mit einem Wechsel der Banken aus?

Müßte da das vorhandene Geld nicht auf das neue Konto überwiesen werden?


Und:
Wenn nur noch eine Pfändungen unbekannter Herkunft besteht:
Gibt es noch weitere Schulden?
Da könnte sich sonst eine Privatinso lohnen.
Wenn sich der Gläubiger nicht meldet, kann die Inso reichlich schnell und kostengünstig abgewickelt werden.

Ich hatte gerade einen Fall, bei dem sich keiner gemeldet hat. Die Inso war innerhalb von 18 Monaten komplett abgegessen und hat nur die Verfahrenskosten + Insoverwalter (insges. ca. 1500,00 €) gekostet. (Da war ich selber sehr überrascht)



MfG
Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 15.01.2022, 14:21   #6
Club 300
 
Registriert seit: 12.12.2020
Ort: Bielefeld
Beiträge: 337
Standard

Zitat:
Zitat von Imre Holocher Beitrag anzeigen
Wie sieht es mit einem Wechsel der Banken aus?
Im Fall von @ufzeer oben hat er geschrieben, dass DB die Kündigung verweigert.
Einwilligungsvorbehalt ist offline  
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Alt 15.01.2022, 14:33   #7
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,801
Standard

Wenn bei der Bank gepfändet wird, ist die Bank der sog. Drittschuldner. Das heißt, der Bank liegen die entsprechenden Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse vor, aus denen sich der Name des Gläubigers und die Schuldsumme zum Zeitpunkt des Beschlusserlasses ergibt. Wieviel darauf gezahlt wurde, müsste die Bank auch wissen, denn sie hat ja das Geld selbst abgeführt.

Ich würde die Bank schriftlich - zu Händen des Vorstandes - mit Einschreiben mit ganz kurzer Frist aufforden, diese Daten zu nennen. Das Recht dazu ergibt sich aus dem Grundsatz von Treu und Glauben. Und die Sperrung ansonsten zu beenden. Wurde schon versucht, den Disput mit Hilfe des zuständigen Bankenombudsmannes zu klären?
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 15.01.2022, 17:42   #8
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 11.03.2019
Ort: BaWü
Beiträge: 192
Standard

Hab den nahezu gleichen Vorgang mit der DB.
Bank ist Drittschuldner, es gibt Beschlüsse zum Auflösen des Kontos, Bank mach aber nichts. Gar nichts. Ignoriert Schreiben, Bedient die Pfändungen nicht usw. usf.

Ist jetzt beim Anwalt. Seit der Anwalt schreibt gehts in kleinen Schritten voran. Alles andere hat einfach gar nichts gebracht.
hanns ist offline  
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Alt 15.01.2022, 19:46   #9
Routinier
 
Registriert seit: 25.01.2016
Ort: Niederrhein
Beiträge: 1,080
Standard

Danke euch für die Antworten!


Na da bin ich ja nicht alleine mit der Deutschen Bank.


Inso hab ich echt keine Lust zu. der Betreute ist schon sehr alt, das lohnt nicht mehr. Und: soll er doch die wenigen Schulden die er jetzt noch hat bezahlen. Rundfunkbeitrag hat durch einen ordentlichen Vergleich geklappt und die 2 offenen Pfändungen dachte ich ja "einfach durchlaufen lassen, Thema erledigt".


Ich habs erst gemerkt, da ich die Vergütung für 6 Monate beantragt hatte (und der Betrag geplatzt ist), vorher ging es an mir vorbei und ich dachte das Thema sei schon lange durch (ich glaube 1,5 Jahre, wo ich Geld habe stehen lassen). Also bei 2 Gläubigern mit insgesamt 850 € macht doch eine Inso keinen Sinn. Übrigens habe ich das auch schon mal von einer Schuldnerberatung gehört "nö macht keinen Sinn, ihr Betreuer hat sooo schön gearbeitet (Gläubigerliste), lassen sie alles so wie es ist (Rentnerin). Naja.


@Michaela: ich habe mal den Vorstandsvorsitzenden angeschrieben (so überheblich, dass er halt "flotte Sachbearbeitung ASAP" leisten soll, wenn er seine Leute nicht im Griff hat), das zeigte dann in Essen doch noch Wirkung.


OK Schreiben geht nun erstmal raus zum Vorstandschef und der Bafin.


P.S.: und was soll ich den mich nun noch mit den Gläubigern rumschlagen, die haben doch einen Pfändungsbeschluss und sollen sich die Kohle einfach holen und gut ist. Wenn ich jetzt mit den schreibe, zahlt der Betreute nachher doppelt.
__________________
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ufzeer ist offline  
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