Dies ist ein Beitrag zum Thema Ehepaar "Unterhaltspflicht" im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Danke, "Übersetzung" tut beileibe nicht Not.
Es war ja allgemein gut und verständlich ausgedrückt...
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18.01.2022, 17:59 | #11 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Danke, "Übersetzung" tut beileibe nicht Not.
Es war ja allgemein gut und verständlich ausgedrückt
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