Dies ist ein Beitrag zum Thema Schlussrechnung Betreuer im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Zitat:
Zitat von FFB
Mir ist an dieser Stelle leider nicht ganz klar, was das Gericht hier noch prüfen will, ...
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23.01.2022, 20:04 | #11 | |||
Ich bin neu hier
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Beiträge: 9
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Zitat:
Die Vermögenssorge gehört zu meinem Aufgabenkreis. Es scheint aber einen Unterschied zu machen, wenn man eine Bankenvollmacht vor der Ernennung zum Betreuer hat. Dann muss dies vom Betreuungsgericht nicht zwingend geprüft werden. Zitat:
Zitat:
Wobei ich durch Eure Hilfe schon vieles klären konnte. Danke! |
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24.01.2022, 00:07 | #12 | |
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Zitat:
Gruß |
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24.01.2022, 07:31 | #13 |
Moderator
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Beiträge: 5,782
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Nein, anders. Bislang entfällt die Schlussrechnung, wenn der Ex-Betreute oder Erbe darauf verzichtet. Künftig ist die Schlussrechnung immer dann anzufertigen, wenn entweder der Ex-Betreute oder Erbe sie ausdrücklich verlangt. Außerdem ist die Schlussrechnung auch dann weiterhin Pflicht, wenn nach Betreuungsende der Erbe binnen 6 Monaten nicht feststeht oder immer dann, wenn die Betreuung nicht insgesamt endet, sondern ein Betreuerwechsel erfolgt. Das heißt, es ändert sich nicht nicht wirklich viel.
Alle strittigen Sachen bleiben wie sie sind. Und Belege sind wie bisher aufzuheben und herauszugeben. Das betrifft im übrigen die gesamte Korrespondenz, die im Rahmen der Betreuung geführt wurde. Sie ist ja zu keinem zeitpunkt Eigentum des Betreuers, sondern gehört dem Betreuten. Der Betreuer hat sie nur während der laufenden Betreuung zu verwahren. Hat das denn der Rechtspfleger im Einführungsgespräch nicht erklärt?
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
24.01.2022, 07:43 | #14 | ||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
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Beiträge: 14,097
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Zitat:
Solange sich diese ausgezahlten Beträge in einem verträglichen und angemessenen Verhältnis zum Einkommen befinden hab ich noch keinen Rechtspfleger erlebt der einen Beleg für 4 Brötchen und 100 gr. Salami der Rechnungslegung beigefügt haben wollte. Zitat:
Das Gericht könnte/müsste sich diesen "Fehler" letztlich auch selbst zuschreiben. In der Verpflichtung von Ehrenamtlichen hätte eigentlich auch gleich die "Aufklärug" zu den Anforderungen an eine (Schluss-)Rechnungslegung erfolgen müssen. Deine ständige Sorge um einige paar wenige Quittungen lässt sich langsam nicht mehr nachvollziehen. Oder wurden vom Konto mittels Karte grössere Beträge abgehoben die Erklärungsbedarf schaffen könnten?
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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24.01.2022, 12:27 | #15 | |
Ich bin neu hier
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Zitat:
Mag sein, dass meine Sorge vielleicht etwas überzogen ist und in meinem Fall unberechtigt ist. Dies kam durch meine Unwissenheit. Daher hatte ich nach Erfahrungen mit anderen Betreuer im Forum gesucht. Sollte aber jetzt passen. |
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24.01.2022, 12:36 | #16 |
Ich bin neu hier
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