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Schlussrechnung Betreuer

Dies ist ein Beitrag zum Thema Schlussrechnung Betreuer im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Zitat: Zitat von FFB Mir ist an dieser Stelle leider nicht ganz klar, was das Gericht hier noch prüfen will, ...


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Alt 23.01.2022, 20:04   #11
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Zitat:
Zitat von FFB Beitrag anzeigen
Mir ist an dieser Stelle leider nicht ganz klar, was das Gericht hier noch prüfen will, und was davon abhängt. Geht es da um die Geschäftsfähigkeit deiner Mutter zu dem Zeitpunkt, als sie die Bankvollmacht erteilt hatte? Bisher bin ich davon ausgegangen, dass die Vermögenssorge bereits zu deinem Aufgabenkreis als Betreuer gehört. Trifft das überhaupt zu?
Es wird geprüft, ob sie zu dem Zeitpunkt der Vergabe der Bankenvollmacht geschäftsfähig war. Es wurde ein Gutachten über ihre Gesundheit erstellt, woraufhin ich als Betreuer ernannt wurde. Ca. 4 Wochen vor diesem Gutachten habe ich von meiner Mutter eine Vollmacht bei der Bank erhalten. Der Abstand ist wohl zu kurz.

Die Vermögenssorge gehört zu meinem Aufgabenkreis. Es scheint aber einen Unterschied zu machen, wenn man eine Bankenvollmacht vor der Ernennung zum Betreuer hat. Dann muss dies vom Betreuungsgericht nicht zwingend geprüft werden.


Zitat:
Zitat von FFB Beitrag anzeigen
Wenn dir nur ein paar Supermarkt-Kassenbons fehlen, wird das keine schlimmen Folgen für dich haben.
Es fehlen leider alle Kassenbons. Für unsere Einkäufe lassen wir uns auch keinen Kassenbon aushändigen. Wer denkt auch, wenn man für seine Mutter einkaufen geht, dass einem vom Gericht (evtl.) gleich etwas Böses unterstellt wird. Ich finde das als befreiter Betreuer (Sohn) für sehr hinderlich. Aber es gibt ja Hoffnung für nächstes Jahr.

Zitat:
Zitat von FFB Beitrag anzeigen
  • Wenn du mindestens bis 01.01.2023 (befreiter) Betreuer bleibst, gilt für eine künftige Schlussrechnung das neue Recht (keine Einzelbelege, § 1872 Abs. 5 BGB i.d.F. ab 01.01.2023).
  • Sollte die Betreuung vorher durch Tod deiner Mutter enden, dann brauchst du keine Schlussrechnung zu machen, wenn du selbst Alleinerbe bist, oder wenn die übrigen Miterben auf die Schlussrechnung verzichten.
  • Wenn beides nicht zutrifft und das Gericht tatsächlich eine detaillierte Schlussrechnung verlangen sollte, werden die fehlenden Belege vielleicht bemängelt. Mit weiteren Konsequenzen würde ich aber nicht rechnen. Ein Zwangsgeld würde ja auch nichts daran ändern, dass du die Belege nicht mehr hast.
Wenn du weiter unsicher bist, frage doch direkt beim Rechtspfleger nach, wie der die Dinge sieht. Oder vielleicht kann dich auch die zuständige Betreuungsstelle oder ein örtlicher Betreuungsverein beraten.
Ich werde einen Termin beim Betreuungsverein ausmachen und hoffe auf eine gute Lösung/Vorschlag.

Wobei ich durch Eure Hilfe schon vieles klären konnte.

Danke!
Cuno ist offline  
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Alt 24.01.2022, 00:07   #12
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Zitat:
Zitat von FFB Beitrag anzeigen
Wenn du mindestens bis 01.01.2023 (befreiter) Betreuer bleibst, gilt für eine künftige Schlussrechnung das neue Recht (keine Einzelbelege, § 1872 Abs. 5 BGB i.d.F. ab 01.01.2023).
Verstehe ich das richtig, wenn ich nach dem 01.01.2023 als befreiter Betreuer eine Schlussrechnung durchführen soll, benötige ich für die komplette Betreuungszeit keine Einzelbelege. Auch für die voherigen Jahre 2021 und 2022?

Gruß
Cuno ist offline  
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Alt 24.01.2022, 07:31   #13
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Benutzerbild von HorstD
 
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Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,782
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Nein, anders. Bislang entfällt die Schlussrechnung, wenn der Ex-Betreute oder Erbe darauf verzichtet. Künftig ist die Schlussrechnung immer dann anzufertigen, wenn entweder der Ex-Betreute oder Erbe sie ausdrücklich verlangt. Außerdem ist die Schlussrechnung auch dann weiterhin Pflicht, wenn nach Betreuungsende der Erbe binnen 6 Monaten nicht feststeht oder immer dann, wenn die Betreuung nicht insgesamt endet, sondern ein Betreuerwechsel erfolgt. Das heißt, es ändert sich nicht nicht wirklich viel.

Alle strittigen Sachen bleiben wie sie sind. Und Belege sind wie bisher aufzuheben und herauszugeben. Das betrifft im übrigen die gesamte Korrespondenz, die im Rahmen der Betreuung geführt wurde. Sie ist ja zu keinem zeitpunkt Eigentum des Betreuers, sondern gehört dem Betreuten. Der Betreuer hat sie nur während der laufenden Betreuung zu verwahren.

Hat das denn der Rechtspfleger im Einführungsgespräch nicht erklärt?
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 24.01.2022, 07:43   #14
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
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Ort: Darmstadt
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Zitat:
Dann lässt sich aber nicht einmal mehr anhand des Kontoauszugs nachvollziehen, dass das Geld jeweils im Supermarkt ausgegeben wurde.
Damit wurde das beschrieben was die meisten BB`s machen wenn es um die Haushaltskosten geht.

Solange sich diese ausgezahlten Beträge in einem verträglichen und angemessenen Verhältnis zum Einkommen befinden hab ich noch keinen Rechtspfleger erlebt der einen Beleg für 4 Brötchen und 100 gr. Salami der Rechnungslegung beigefügt haben wollte.

Zitat:
benötige ich für die komplette Betreuungszeit keine Einzelbelege. Auch für die voherigen Jahre 2021 und 2022?
Du sagtest eingangs dass es nur wenige Monate gedauert hat mit den Kartenzahlungen im Supermarkt. Wir haben alle bisher darauf geantwortet, dass dir wegen einiger paar fehelnden Belege bei Gericht niemand den Kopf abreissen wird. Du hast diese in Unkenntnis halt nicht aufgehoben. So what?

Das Gericht könnte/müsste sich diesen "Fehler" letztlich auch selbst zuschreiben.
In der Verpflichtung von Ehrenamtlichen hätte eigentlich auch gleich die "Aufklärug" zu den Anforderungen an eine (Schluss-)Rechnungslegung erfolgen müssen.

Deine ständige Sorge um einige paar wenige Quittungen lässt sich langsam nicht mehr nachvollziehen. Oder wurden vom Konto mittels Karte grössere Beträge abgehoben die Erklärungsbedarf schaffen könnten?
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 24.01.2022, 12:27   #15
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Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Deine ständige Sorge um einige paar wenige Quittungen lässt sich langsam nicht mehr nachvollziehen. Oder wurden vom Konto mittels Karte grössere Beträge abgehoben die Erklärungsbedarf schaffen könnten?
Nein, die Kosten war nicht höher als 100 Euro.
Mag sein, dass meine Sorge vielleicht etwas überzogen ist und in meinem Fall unberechtigt ist. Dies kam durch meine Unwissenheit. Daher hatte ich nach Erfahrungen mit anderen Betreuer im Forum gesucht. Sollte aber jetzt passen.
Cuno ist offline  
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Alt 24.01.2022, 12:36   #16
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Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
Hat das denn der Rechtspfleger im Einführungsgespräch nicht erklärt?
Nein, da war keine Rede davon. Es wurde sehr allgemein aufgeklärt und dann ein Praxisleitfaden ausgehändigt.
Cuno ist offline  
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