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Schlussrechnung Betreuer

Dies ist ein Beitrag zum Thema Schlussrechnung Betreuer im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, ich bin seit ein paar Monaten befreiter Betreuer. Da ich von der Rechnungslegung befreit bin, dachte ich, dass ich ...


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Alt 22.01.2022, 09:27   #1
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Standard Schlussrechnung Betreuer

Hallo,
ich bin seit ein paar Monaten befreiter Betreuer. Da ich von der Rechnungslegung befreit bin, dachte ich, dass ich keine Rechnungen aufbewahren muss. Nun kam das kalte Erwachen, dass ich eine Schlussrechnung zum Ende hin vorlegen muss.

Daher habe ich ein paar Fragen.

1. Ich gehe regelmäßig für meine Mutter in den Lebensmittelmarkt einkaufen und habe das Ganze über ihr Konto/EC Karte bezahlt. Langt zur Schlussrechnung der Kontoauszug als Beleg?

2. Bei Online Bestellungen erhält man nicht immer eine Rechnung. Langt dafür ein Kontoauszug als Beleg?

Gruß
Cuno ist offline  
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Alt 22.01.2022, 10:05   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
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Standard

Zitat:
ich bin seit ein paar Monaten befreiter Betreuer. Da ich von der Rechnungslegung befreit bin, dachte ich, dass ich keine Rechnungen aufbewahren muss. Nun kam das kalte Erwachen, dass ich eine Schlussrechnung zum Ende hin vorlegen muss.
Damit stehst du leider nicht alleine da- das geht vielen "Befreiten" so da darüber die Aufklärung selten bis zögerlich erfolgt.


Bei dir sind es zum Glück bis jetzt nur einige Monate.


Zitat:
1. Ich gehe regelmäßig für meine Mutter in den Lebensmittelmarkt einkaufen und habe das Ganze über ihr Konto/EC Karte bezahlt. Langt zur Schlussrechnung der Kontoauszug als Beleg?
Nein, leider nicht. Das könnten theoretisch ja auch Einkäufe für dich gewesen sein.
Wenn deine Mutter geistig noch fit sein sollte, dann könnte sie bestätigen (schriftlich natürlich) das die getätigten Einkäufe und Zahlungen mit der Karte in ihrem Auftrag erfolgten.


Zitat:
2. Bei Online Bestellungen erhält man nicht immer eine Rechnung. Langt dafür ein Kontoauszug als Beleg?
Kontoauszüge reichen nie aus, sie haben ja keinerlei Aussagekraft für wen eingekauft wurde.
Lege zu der Abrechnung wenigstens die Bestelldaten mit den Angaben darüber was bestellt wurde dazu. Nur als Beispiel.... wenn als Bestelllung ein Fussball gekauft wurde kann der ja kaum für die Mutter gewesen sein. Wenn da aber steht: Flanellnachhemd Grösse 44 wird es wahrscheinlicher das es für deine Mutter war.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 22.01.2022, 11:48   #3
Moderator
 
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Beiträge: 5,716
Standard

Bei Onlinebestellungen gibts IMMER eine Rechnung; meist per email, oder in der Warenlieferung, bei Amazon muss man in sein Kundenkto. gehen, dort die Bestellung suchen, da gibts einen Button „Rechnung ausdrucken“.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 22.01.2022, 14:02   #4
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Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
Bei Onlinebestellungen gibts IMMER eine Rechnung; meist per email, oder in der Warenlieferung, bei Amazon muss man in sein Kundenkto. gehen, dort die Bestellung suchen, da gibts einen Button „Rechnung ausdrucken“.
Stimmt, denke das ich auch soweit alle Kontobewegungen mit Rechnungen belegen kann, bis auf die Einkäufe im Supermarkt.
Cuno ist offline  
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Alt 22.01.2022, 14:06   #5
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Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Damit stehst du leider nicht alleine da- das geht vielen "Befreiten" so da darüber die Aufklärung selten bis zögerlich erfolgt.


Bei dir sind es zum Glück bis jetzt nur einige Monate.



Nein, leider nicht. Das könnten theoretisch ja auch Einkäufe für dich gewesen sein.
Wenn deine Mutter geistig noch fit sein sollte, dann könnte sie bestätigen (schriftlich natürlich) das die getätigten Einkäufe und Zahlungen mit der Karte in ihrem Auftrag erfolgten.



Kontoauszüge reichen nie aus, sie haben ja keinerlei Aussagekraft für wen eingekauft wurde.
Lege zu der Abrechnung wenigstens die Bestelldaten mit den Angaben darüber was bestellt wurde dazu. Nur als Beispiel.... wenn als Bestelllung ein Fussball gekauft wurde kann der ja kaum für die Mutter gewesen sein. Wenn da aber steht: Flanellnachhemd Grösse 44 wird es wahrscheinlicher das es für deine Mutter war.
Das ganze ist sehr ärgerlich. Was bedeutet, es macht zu einem Berufsbetreuer keinen wirklichen Unterschied.
Cuno ist offline  
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Alt 22.01.2022, 14:49   #6
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Das Ganze macht mich fertig. Ich kann soweit alle Kontobewegungen belegen, bis auf die mit den Lebensmitteleinkäufen.

Jetzt muss ich nochmal eine weiter Frage stellen.

Zurzeit habe ich eine Vollmacht für das Konto/EC Karte womit ich die Lebensmitteleinkäufe getätigt habe. Das Betreuungsgericht habe ich zu Beginn der Betreuung über diese Vollmacht informiert.

Muss ich für dieses Konto überhaupt Belege vorweisen?

Es wird zwar aktuell vom Gericht geprüft, ob dies durch ihre Krankheit (leichte Demenz) noch Bestand hat. Wenn dies vom Richter-in/Rechtspfleger entschieden wird, ab wann zählt dann das Urteil. Würde dies dann auch rückwirkend zählen. Sprich, ab Beginn wo ich zum Betreuer benannt wurde.

In Zukunft bin ich schlauer und werde ab sofort alle Rechnungen/Bons aufheben.
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Alt 22.01.2022, 14:53   #7
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
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Beiträge: 14,097
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Nein beileibe nicht.

Wir als BB`s müssen das jährlich machen, du erst am Ende gesamten Betreuung.

Damit es dich dann nicht überfordert würde ich dir raten das auch gleich jetzt jährlich zu machen.Dann kommst du auf keinen Fall in Schwiergkeiten.


Zitat:
In Zukunft bin ich schlauer und werde ab sofort alle Rechnungen/Bons aufheben.
Dazu habe ich einen anderen Vorschlag. Du wirst ja wahnsinnig mit den Bons z.B. nach 5 Jahren. Bis dahin sind die auch nicht mehr lesbar.
Bestimme zusammen mit deiner Mutter einen monatlich festen Betrag für Einkäufe und lasse dir das Geld dafür von ihr quittieren. Das Geld hebst du ab und zahlst damit. Das ist wie eine zweite Haushaltskasse mit "eigenem" Portemonaie.
__________________
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Alt 22.01.2022, 15:45   #8
FFB
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Zitat:
Zitat von Cuno Beitrag anzeigen
ich bin seit ein paar Monaten befreiter Betreuer. Da ich von der Rechnungslegung befreit bin, dachte ich, dass ich keine Rechnungen aufbewahren muss. Nun kam das kalte Erwachen, dass ich eine Schlussrechnung zum Ende hin vorlegen muss.

Ich gehe regelmäßig für meine Mutter in den Lebensmittelmarkt einkaufen und habe das Ganze über ihr Konto/EC Karte bezahlt. Langt zur Schlussrechnung der Kontoauszug als Beleg?
Zitat:
Zitat von Cuno Beitrag anzeigen
[...] denke das ich auch soweit alle Kontobewegungen mit Rechnungen belegen kann, bis auf die Einkäufe im Supermarkt.
Das Betreuungsgericht entscheidet nach eigenem Ermessen, welche Belege es zur Schlussrechnung verlangt. Sofern die Ausgaben ansonsten plausibel sind, würde es mich wundern, wenn ein Rechtspfleger dann in dieser Konstellation wegen fehlender Kassenbons Probleme macht.
In Zukunft würde ich dennoch sämtliche Belege aufbewahren – dann bist du auf der sicheren Seite.

Das Problem besteht so allerdings nur noch in diesem Jahr. Ab 2023 wird gesetzlich klargestellt, dass befreite Betreuer im Rahmen der Schlussrechnung keine Einzelbelege mehr vorlegen müssen, sondern nur noch eine Übersicht der Einnahmen und Ausgaben (§ 1872 Abs. 5 BGB i.d.F. ab 01.01.2023).

Zitat:
Zitat von Cuno Beitrag anzeigen
Was bedeutet, es macht zu einem Berufsbetreuer keinen wirklichen Unterschied.
Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Wir als BB`s müssen das jährlich machen, du erst am Ende gesamten Betreuung.
Zur jährlichen Rechnungslegung sind natürlich auch ehrenamtliche Betreuer verpflichtet, sofern sie nicht (als enge Angehörige) befreit sind.

Allerdings dürfte es die absolute Ausnahme sein, dass ein Berufsbetreuer in den Supermarkt geht, um Lebensmittel für Betreute einzukaufen.

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Dazu habe ich einen anderen Vorschlag. Du wirst ja wahnsinnig mit den Bons z.B. nach 5 Jahren. Bis dahin sind die auch nicht mehr lesbar.
Bestimme zusammen mit deiner Mutter einen monatlich festen Betrag für Einkäufe und lasse dir das Geld dafür von ihr quittieren. Das Geld hebst du ab und zahlst damit. Das ist wie eine zweite Haushaltskasse mit "eigenem" Portemonaie.
Dann lässt sich aber nicht einmal mehr anhand des Kontoauszugs nachvollziehen, dass das Geld jeweils im Supermarkt ausgegeben wurde. Bargeldloses Bezahlen sollte künftig auch der Regelfall sein (§ 1840 BGB i.d.F. ab 01.01.2023).
FFB ist offline  
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Alt 22.01.2022, 17:30   #9
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Zitat:
Zitat von FFB Beitrag anzeigen
Das Problem besteht so allerdings nur noch in diesem Jahr. Ab 2023 wird gesetzlich klargestellt, dass befreite Betreuer im Rahmen der Schlussrechnung keine Einzelbelege mehr vorlegen müssen, sondern nur noch eine Übersicht der Einnahmen und Ausgaben (§ 1872 Abs. 5 BGB i.d.F. ab 01.01.2023).
Das ist für nächstes Jahr eine große Erleichterung. Würde sich doch über die vielen Jahre, einiges summieren.

Ich würde gerne noch einmal auf meine Frage zurück kommen, wegen der Vollmacht von dem Konto meiner Mutter.

Mich würde es interessieren, ob ich dafür Belege vorweisen muss. Wenn das nicht so ist, dann muss ich mir keine weiteren Gedanken machen, ob dies rechtliche Konsequenzen für mich hat.

Das ganze ist sehr anstrengend für mich. Ich würde diese Energie lieber in die Pflege meiner Mutter stecken.


Vielen Dank an alle für die zahlreichen Antworten!
Cuno ist offline  
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Alt 23.01.2022, 14:08   #10
FFB
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Zitat:
Zitat von Cuno Beitrag anzeigen
Zurzeit habe ich eine Vollmacht für das Konto/EC Karte womit ich die Lebensmitteleinkäufe getätigt habe. Das Betreuungsgericht habe ich zu Beginn der Betreuung über diese Vollmacht informiert.
Muss ich für dieses Konto überhaupt Belege vorweisen?
Es wird zwar aktuell vom Gericht geprüft, ob dies durch ihre Krankheit (leichte Demenz) noch Bestand hat. Wenn dies vom Richter-in/Rechtspfleger entschieden wird, ab wann zählt dann das Urteil. Würde dies dann auch rückwirkend zählen. Sprich, ab Beginn wo ich zum Betreuer benannt wurde.
Mir ist an dieser Stelle leider nicht ganz klar, was das Gericht hier noch prüfen will, und was davon abhängt. Geht es da um die Geschäftsfähigkeit deiner Mutter zu dem Zeitpunkt, als sie die Bankvollmacht erteilt hatte? Bisher bin ich davon ausgegangen, dass die Vermögenssorge bereits zu deinem Aufgabenkreis als Betreuer gehört. Trifft das überhaupt zu?

Zitat:
Zitat von Cuno Beitrag anzeigen
Ich würde gerne noch einmal auf meine Frage zurück kommen, wegen der Vollmacht von dem Konto meiner Mutter.
Mich würde es interessieren, ob ich dafür Belege vorweisen muss. Wenn das nicht so ist, dann muss ich mir keine weiteren Gedanken machen, ob dies rechtliche Konsequenzen für mich hat.
Wenn dir nur ein paar Supermarkt-Kassenbons fehlen, wird das keine schlimmen Folgen für dich haben.
  • Wenn du mindestens bis 01.01.2023 (befreiter) Betreuer bleibst, gilt für eine künftige Schlussrechnung das neue Recht (keine Einzelbelege, § 1872 Abs. 5 BGB i.d.F. ab 01.01.2023).
  • Sollte die Betreuung vorher durch Tod deiner Mutter enden, dann brauchst du keine Schlussrechnung zu machen, wenn du selbst Alleinerbe bist, oder wenn die übrigen Miterben auf die Schlussrechnung verzichten.
  • Wenn beides nicht zutrifft und das Gericht tatsächlich eine detaillierte Schlussrechnung verlangen sollte, werden die fehlenden Belege vielleicht bemängelt. Mit weiteren Konsequenzen würde ich aber nicht rechnen. Ein Zwangsgeld würde ja auch nichts daran ändern, dass du die Belege nicht mehr hast.
Wenn du weiter unsicher bist, frage doch direkt beim Rechtspfleger nach, wie der die Dinge sieht. Oder vielleicht kann dich auch die zuständige Betreuungsstelle oder ein örtlicher Betreuungsverein beraten.
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