Dies ist ein Beitrag zum Thema Was tun wenn eine Rechnungslegung mangels Unterlagen nicht machbar ist? im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo liebe Forumsmitglieder
ich habe eine rechnungslegung zu fertigen, bei der aber die kontoauszüge unvollständig sind..
mehrfach wurde die bank ...
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05.02.2022, 06:46 | #1 |
Forums-Azubi
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Beiträge: 35
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Was tun wenn eine Rechnungslegung mangels Unterlagen nicht machbar ist?
Hallo liebe Forumsmitglieder
ich habe eine rechnungslegung zu fertigen, bei der aber die kontoauszüge unvollständig sind.. mehrfach wurde die bank um hergabe der fehlenden kto-auszüge/umsatzauskunft mit allen kontobewegungen gegen erstattung evtl. kosten gebeten.. onlinebanking beantragt.. reaktion gleich nullkommanull was kann ich hier noch tun? fristverlängerung habe ich beim betreuungsgericht schon 2x beantragt.. was kann ich hier noch tun? habt ihr ideen? Liebe grüße |
05.02.2022, 08:06 | #2 | ||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
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Beiträge: 14,097
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Zitat:
Handelt es sich dabei evtl. um die PB? Das Problem ist (mir) dort bestens bekannt. Was die Kostenerstattung wegen der fehlenden Auszüge betrifft, wäre ich vorsichtig. Die verlangen pro Auszug 10,50 Euro und wenn du die Auszüge bisher nicht erhalten hast gibts meiner Ansicht nach keinen Grund die Bank für ihre Unfähigkeit noch zu "belohnen". Zitat:
Letztlich konnte ich meine zwei derartigen Bankprobleme nur lösen durch die Einschaltung des Ombudsmann. Seitdem ich das gemacht habe läuft es - täglich kommt bislang fehlende Post auf einmal an samt der dazugehörigen Infos. Was evtl. noch gehen könnte wäre die Nutzung einer Software zur Übertragung in deine Software. (VR Networld, Starmoney und sonstige) Online Banking für mich wurde damals zwar abgelehnt aber in die o.g. Bankensoftware eingefügt. Wenigstens dort kann ich die Umsätze bisher ausdrucken. Zwar ohne Saldenstand aber das macht dann meine Software.
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05.02.2022, 08:31 | #3 |
Forums-Azubi
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Beiträge: 35
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du hast es erraten.. michaela.. es ist die pb
ombudsmann? von wo? .. dann lese ich mich mal in starmoney etc. ein und schau mir das mal an |
05.02.2022, 09:36 | #4 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
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Beiträge: 14,097
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Den Ombudsmann der PB findest du hier:
https://www.postbank.de/privatkunden...nser-ziel.html Es kam zwar keine Empfangsbestätigung aber es kann einfach kein Zufall sein wenn ich mich geschlagene 3 Monate lang mit Schreiben und Mails abmühe, nix passiert- und dann auf einmal geht alles seinen geregelten Gang. Ich nutze persönlich VR Networld und bin sehr zufrieden damit. Es ist- sogar für mich- übersichtlich und relativ einfach zu bedienen. Soweit ich weiss gibts bei jedem von diesen Dingern eine Testversion. Da hättest du also eine nette WE Beschäftigung Noch ein Tip: warte mit dem Einschalten des Ombudsmann bloss nicht so lange wie, würde ich mal empfehlen. Gesunder Menschenverstand, lesen und verstehen können was gewünscht wird, ist dort wohl ein Fremdwort.
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05.02.2022, 19:39 | #5 |
Forums-Azubi
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danke für die tips michaela
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05.02.2022, 22:06 | #6 |
Club 300
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Beiträge: 337
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Von der Seite des Betreuungsgerichts her betrachtet müsste aber auch der Grundsatz "Unmögliches darf nicht verlangt werden" gelten. Wenn Du Deine erfolglosen Bemühungen beim Kreditinstitut belegst, sollte dies auch ausreichen. Wenn dort noch Zweifel bestünden, könnte das Gericht auch selbst nachforschen.
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06.02.2022, 09:07 | #7 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
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Beiträge: 14,097
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Zitat:
Unter Unmöglich verstehe ich Dinge, die wirklich unmöglich sind. Letztlich sind wir als Betreuer gefragt bürokratische und sonstige Hürden im Sinn unserer Kunden zu überwinden bzw. Wege dafür zu ebnen. Hier ist das bislang am unrechtmässigen Verhalten der Postbbank gescheitert, die Devise sollte dann doch eher lauten, die Postbank zur Ordnung, nämlich den zugesicherten Serviceleistungen zu zwingen/zu bewegen. Unmögliches wird damit in meinen Augen nicht verlangt Bei Ablehnungen eines SGB II Antrags z.B. sagen wir ja auch nicht nur: unmöglich, sondern gehen in Widerspruch. Das kann das Gericht hier wie da zu Recht von uns verlangen.
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06.02.2022, 12:16 | #8 |
Forums-Azubi
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Beiträge: 35
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ich habe jetzt den jährlichen bericht gefertigt.. bzgl. verwaltung über das vermögen habe ich den istbestand des letzten mir zur verfügung stehenden kto auszuges eingetragen.. bestand des TG-kontos heim nebst kto-auszug vom heimtaschengeldkonto.. anliegend noch ein schreiben mit der entsprechenden erklärung warum eine rechnungslegung zur zeit immer noch nicht möglich ist.. als anlage habe ich alle versuche die entsprechenden auszüge zu besorgen beigelegt.. inklusive des versuchs nun den ombudsmann zu involvieren.. wie das gericht nun darauf reagiert bleibt abzuwarten
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21.07.2022, 13:46 | #9 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 30.11.2019
Ort: Berlin
Beiträge: 114
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Möchte an dieser Stelle auch mal nachfragen:
Dasselbe Problem mit der PB auch hier. Angenommen, man würde die PB auf Auskunft durch Herausgabe der Kontoauszüge verklagen: wäre das dann in Vertretung des Kontoinhabers oder in eigenem Namen als Betreuer, den die Rechnungslegungspflicht trifft? |
22.07.2022, 14:12 | #10 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 15.02.2022
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Beiträge: 78
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Hallo,
was mich interessieren würde: Was wurde an den "Ombudsmann" geschrieben (Formulierung ...)? Bei einer anderen Bank tut sich seit 3 Monaten nichts in Sachen eKontoauszüge. Habe auch schon vielfach telefoniert, Mails geschrieben, Nachrichten ins Service-Postfach gestellt. Das Problem ist: Es sind zu viele Mitarbeiter involviert, die eine Hand weiß nicht was die andere macht ... und das kostet sehr viel Zeit. Heute nach dem letzten Telefonat habe ich auf Wunsch der Bank "Scrennshots" gemacht, die glauben einfach nicht, dass ich im Bankpostfach keine Nachricht erhalte. Persönlich dort vorsprechen geht aufgrund der Entfernung nicht und wäre auch keine Garantie, dass es anschließend funktioniert. Da bin ich frustriert!
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Mimmi aus Baden-Württemberg |
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