Dies ist ein Beitrag zum Thema Neues Giro-Konto und Mündelsichere Anlage - Tipps und Erfahrung im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
danke michael,
ja habe ich bereits beides gelesen, dachte aber das zum giro gehörende tagesgeldkonto fällt nicht drunter.
da es ...
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#11 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 03.07.2022
Ort: Berlin
Beiträge: 9
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danke michael,
ja habe ich bereits beides gelesen, dachte aber das zum giro gehörende tagesgeldkonto fällt nicht drunter. da es nicht klar ist wie lang er noch hat und trotzdem wg. pflegeheim geld da sein muß da es zum verögen gehört, hatte das amtsgericht sparbuch (eher nicht falls höhere kosten pro monat gedeckt werden müssen), wertpapiere oder tagesgeldkonto empfohlen. daher weiß ich nun auch die obergrenze. was genau ist das problem mit der postbank (habs mir in paar treats durchgelesen, da steht meist das gleichewie bei dir eben), gilt es generell? mit sparkasse kenn ich mich nicht aus. bei der pb hatte ich mich bereits erkundigt zu konditionen und eröffnen als betreuungskonto. haben mir eben alles mitgeteilt und lt. dennen gehts problemlos... ![]() in 2 monaten erfolgt ca die auszahlung bis dahin muß das konto ja bereits da sein. ich werde sicherheitshalber die anlage nochmal genehmigen lassen obwohl mdl erteilt. dauert nur. wie lang darf eigentlich mehr als 5000,00 € auf giro verweilen, wird ja dahin ausgezahlt? gar nicht oder? danke nochmals |
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#12 | ||||
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
![]() Kontoeröffnung ist bei der PB tatsächlich easy aber bis die Betreuung endlich erfasst ist.....? Und weiter, wehe du brauchst was und seien es nur reguläre Kontoauszüge. ![]() Zitat:
![]() Was machst du wenn der Nachfolgerechtspfleger seinen Job ernst nimmt? Zitat:
Zitat:
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#13 | |||||
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 03.07.2022
Ort: Berlin
Beiträge: 9
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hi michaela (sry falsch gelesen)
Zitat:
gähn... klar wollen alle geld haben und dann ...Zitat:
und warum ratet ihr von onlinebanking ab - was spricht betreuerseits dagegen? zb nutze ich auch für anderes eine software welche zb bei vereinskonto gut händelbar ist. in einigen infos las ich das du auch eine nutzt, ist ja auch sinnvoller als nur mit excel zu arbeiten find ich.Zitat:
Zitat:
![]() ok also darf es doch laenger auf dem giro verweilen bis das mit der sicheren anlage vom gericht genehmigt, bei der noch zu findenden bank bewilligt und freigeschalten ist - gut ![]() Zitat:
![]() eben das giro bei der deutschen bank, schon reingeschaut in die unterlagen schonmal thx^^ Geändert von rumpel (05.07.2022 um 00:05 Uhr) |
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#14 | ||
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Natürlich nutzen wir alle das Online Banking mit all seinen bankinternen Einschränkungen, bei der VoBa z.b nur mit der Möglichkeit 3 Monate "zurückgehen" zu können auf dem Konto. Brauchst du ältere Sachen musst du wieder auf die guten alten Kontoauszüge zurückgreifen. VR NW liefert dafür dann keine Umsätze. Die meisten hier sind wohl mit der Sparkasse sehr zufrieden. Von alleine geht aber auch dort nix. Da du "nur" eine Person betreust ist der Unterschied bei den Banken wahrscheinlich nicht ganz so wichtig wie bei denen die das beruflich machen und die zwischen 50 und 60 Menschen als Kunden haben. Zitat:
Das von allen empfohlene Online Lexikon ist letztlich nur für den Einstieg gedacht. Gerade wenn es um Geldanlagen höherer Beträge geht sollte man vorsichtig sein. |
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#15 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 03.07.2022
Ort: Berlin
Beiträge: 9
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gut dank dir, das mit den 3 höchstens 9 monaten kenn ich ja drum erst excel dann mit ins programm. hatte mir ja angelesen das ein bericht zu erstellen ist und jetzt auch rückwirkend die vermögensaufstellung.
dann schau ich mal bei der sparkasse was sie so anbieten ![]() und ok drum hab ich gefragt da amtsgericht spärliche auskünfte und auf den 3 zetteln was beachtet werden soll steht das eben nicht mit drauf, die auskunft sicher anlegen und machen sie wertpapiere gabs auf nachfrage mündlich |
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#16 | |
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Routinier
Registriert seit: 17.07.2015
Ort: RLP
Beiträge: 1,072
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Zitat:
Rumpel, bist du ehrenamtlicher Betreuer? Dann hast du grundsätzlich doch Anspruch auf Unterstützung/Beratung durch einen Betreuungsverein. Vielleicht gibt es einen in deinem Bezirk. Ich finde deine Beiträge ob deiner Schreibweise schwierig zu lesen, vielleicht habe ich es daher nicht richtig verstanden. Ich persönlich habe bei der Deutschen Bank noch nicht viel Positives im Zusammenhang mit Betreuungen gehört... Ich würde das Girokonto zu einer der bekannten gängigen Banken umziehen, die dann auch die Möglichkeit der Eröffnung eines Sparkontos oder Tagesgeldkontos haben. Die Eröffnung der Konten ist genehmigungsfrei, die Anlage von Geld aber u. U. genehmigungsbedürftig. Auch die Auflösung des alten Girokontos ist u. U. genehmigungsbedürftig (u. U., weil die Gerichte hier eine Genehmigung zur Auflösung z. B. ablehnen, kommt auf die Gerichte an). Bei Geldanlagen kommt es bei dem Genehmigungsbedürfnis auf die Art der Anlage an. Geld auf das Giro einzuzahlen, ist keine Anlage sondern nur eine Bereithaltung daher genehmigungsfrei. Du kannst das Geld auf dem Giro parken, bis eine evtl notwendige Genehmigung da ist. Für den Antrag auf Genehmigung musst du ja sowieso angeben, wieviel Geld warum von wo nach wo soll. |
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#17 | |
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Stammgast
Registriert seit: 05.03.2018
Ort: Nürnberg
Beiträge: 524
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#18 | |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 03.07.2022
Ort: Berlin
Beiträge: 9
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seh ich deine aussage richtig und es gibt keine feste obergrenze, wäre besser da ja sehr wahrscheinlich pflegeunterbringung ansteht und die zuzahlung die rente und das noch festzulegende pflegegeld weit überschreiten (was ich bisher fand) |
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#19 | ||||
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 03.07.2022
Ort: Berlin
Beiträge: 9
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Beim Einzahlen auf Giro und oder Tagesgeldkonto benötigt es aber dringend die Genehmigung von Seitens des Amtsgerichts. Gilt auch wenn das Tagesgeldkonto mit dem Giro eine Einheit bildet gehe ich von aus. Umzug, ich glaub falls braucht er auch sein gewohntes, habe ja schon von Taschengeldkonten gelesen, das wär ja dann eins. Gut dann werde ich mich weiter belesen und dem rückwirkenden Vermögensverzeichnis eine Anlage zur Genehmigung der Anlage sobald Geldeingang hinterhersenden Danke mimi rumpel |
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