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Neues Giro-Konto und Mündelsichere Anlage - Tipps und Erfahrung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Neues Giro-Konto und Mündelsichere Anlage - Tipps und Erfahrung im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
danke michael, ja habe ich bereits beides gelesen, dachte aber das zum giro gehörende tagesgeldkonto fällt nicht drunter. da es ...


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Alt 04.07.2022, 18:05   #11
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danke michael,
ja habe ich bereits beides gelesen, dachte aber das zum giro gehörende tagesgeldkonto fällt nicht drunter.



da es nicht klar ist wie lang er noch hat und trotzdem wg. pflegeheim geld da sein muß da es zum verögen gehört, hatte das amtsgericht sparbuch (eher nicht falls höhere kosten pro monat gedeckt werden müssen), wertpapiere oder tagesgeldkonto empfohlen. daher weiß ich nun auch die obergrenze.



was genau ist das problem mit der postbank (habs mir in paar treats durchgelesen, da steht meist das gleichewie bei dir eben), gilt es generell? mit sparkasse kenn ich mich nicht aus.
bei der pb hatte ich mich bereits erkundigt zu konditionen und eröffnen als betreuungskonto. haben mir eben alles mitgeteilt und lt. dennen gehts problemlos...



in 2 monaten erfolgt ca die auszahlung bis dahin muß das konto ja bereits da sein. ich werde sicherheitshalber die anlage nochmal genehmigen lassen obwohl mdl erteilt. dauert nur.



wie lang darf eigentlich mehr als 5000,00 € auf giro verweilen, wird ja dahin ausgezahlt? gar nicht oder?



danke nochmals
rumpel ist offline  
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Alt 04.07.2022, 22:03   #12
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Zitat:
und lt. dennen gehts problemlos...
Ja klar..... glaubst du auch der Waschmittelreklame die sagt, mit XY sind ihre Kleider auch nach 10 Jahren wie neu? Pardon



Kontoeröffnung ist bei der PB tatsächlich easy aber bis die Betreuung endlich erfasst ist.....? Und weiter, wehe du brauchst was und seien es nur reguläre Kontoauszüge.


Zitat:
ich werde sicherheitshalber die anlage nochmal genehmigen lassen obwohl mdl erteilt. dauert nur.
Eine solche Denke stufe ich als grob fahrlässig ein, von wegen sicherheitshalber. An deine Sicherheit, sprich Haftung denkst du dabei offensichtlich nicht.
Was machst du wenn der Nachfolgerechtspfleger seinen Job ernst nimmt?


Zitat:
wie lang darf eigentlich mehr als 5000,00 € auf giro verweilen
So lange es da liegt oder- mangels geeigneter Alternativen- da liegen muss.


Zitat:
wird ja dahin ausgezahlt? gar nicht oder?
Kommt auf den Vertrag an. Schau nach welches Referenzkonto angegeben ist.
michaela mohr ist offline  
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Alt 04.07.2022, 23:40   #13
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Idee

hi michaela (sry falsch gelesen)

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Ja klar..... glaubst du auch der Waschmittelreklame die sagt, mit XY sind ihre Kleider auch nach 10 Jahren wie neu? Pardon
Ne deswegen ja dasgähn... klar wollen alle geld haben und dann ...


Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Kontoeröffnung ist bei der PB tatsächlich easy aber bis die Betreuung endlich erfasst ist.....? Und weiter, wehe du brauchst was und seien es nur reguläre Kontoauszüge.
ok aber ist das nicht irgendwie überall so und wenns nur ums einstellen der lieferung von abbott free libre geht, dachte da bisher immer schwierig klingt normal, was empfiehlt du?und warum ratet ihr von onlinebanking ab - was spricht betreuerseits dagegen? zb nutze ich auch für anderes eine software welche zb bei vereinskonto gut händelbar ist. in einigen infos las ich das du auch eine nutzt, ist ja auch sinnvoller als nur mit excel zu arbeiten find ich.



Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Eine solche Denke stufe ich als grob fahrlässig ein, von wegen sicherheitshalber. An deine Sicherheit, sprich Haftung denkst du dabei offensichtlich nicht.
Was machst du wenn der Nachfolgerechtspfleger seinen Job ernst nimmt?
wie bereits eingangs geschrieben, deswegen frage ich ja nach, das berliner amtsgericht hat knapp 4 monate gebraucht eh ihnen einfiel das ich keinerlei infos, ausweis oder ... habe - hab ich mir bisher alles über gesetze und inet angelesen und frage eben weil ich es nicht falsch machen will. die dame vom amtsgericht meinte zu mir ich solle es anlegen. drum habe ich nachgelesen was ich beachten sollte und bin aufs forum gestoßen und froh drüber, machs mir bitte nicht made!

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
So lange es da liegt oder- mangels geeigneter Alternativen- da liegen muss.

ok also darf es doch laenger auf dem giro verweilen bis das mit der sicheren anlage vom gericht genehmigt, bei der noch zu findenden bank bewilligt und freigeschalten ist - gut


Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Kommt auf den Vertrag an. Schau nach welches Referenzkonto angegeben ist.

eben das giro bei der deutschen bank, schon reingeschaut in die unterlagen


schonmal thx^^

Geändert von rumpel (05.07.2022 um 00:05 Uhr)
rumpel ist offline  
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Alt 05.07.2022, 08:22   #14
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Zitat:
warum ratet ihr von onlinebanking ab
Das macht doch niemand.
Natürlich nutzen wir alle das Online Banking mit all seinen bankinternen Einschränkungen, bei der VoBa z.b nur mit der Möglichkeit 3 Monate "zurückgehen" zu können auf dem Konto. Brauchst du ältere Sachen musst du wieder auf die guten alten Kontoauszüge zurückgreifen. VR NW liefert dafür dann keine Umsätze.
Die meisten hier sind wohl mit der Sparkasse sehr zufrieden. Von alleine geht aber auch dort nix.
Da du "nur" eine Person betreust ist der Unterschied bei den Banken wahrscheinlich nicht ganz so wichtig wie bei denen die das beruflich machen und die zwischen 50 und 60 Menschen als Kunden haben.


Zitat:
machs mir bitte nicht made
Ich mache dir nichts madig, ich hatte dich nur vor gutgemeinter Gutgläubigkeit gewarnt und auf ein mögliches Problem bei deinem Vorgehen hingewiesen.
Das von allen empfohlene Online Lexikon ist letztlich nur für den Einstieg gedacht. Gerade wenn es um Geldanlagen höherer Beträge geht sollte man vorsichtig sein.
michaela mohr ist offline  
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Alt 05.07.2022, 14:30   #15
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gut dank dir, das mit den 3 höchstens 9 monaten kenn ich ja drum erst excel dann mit ins programm. hatte mir ja angelesen das ein bericht zu erstellen ist und jetzt auch rückwirkend die vermögensaufstellung.

dann schau ich mal bei der sparkasse was sie so anbieten


und ok drum hab ich gefragt da amtsgericht spärliche auskünfte und auf den 3 zetteln was beachtet werden soll steht das eben nicht mit drauf, die auskunft sicher anlegen und machen sie wertpapiere gabs auf nachfrage mündlich
rumpel ist offline  
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Alt 05.07.2022, 16:28   #16
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Zitat:
Zitat von rumpel Beitrag anzeigen
gut dank dir, das mit den 3 höchstens 9 monaten kenn ich ja drum erst excel dann mit ins programm. hatte mir ja angelesen das ein bericht zu erstellen ist und jetzt auch rückwirkend die vermögensaufstellung.

dann schau ich mal bei der sparkasse was sie so anbieten


und ok drum hab ich gefragt da amtsgericht spärliche auskünfte und auf den 3 zetteln was beachtet werden soll steht das eben nicht mit drauf, die auskunft sicher anlegen und machen sie wertpapiere gabs auf nachfrage mündlich

Rumpel, bist du ehrenamtlicher Betreuer? Dann hast du grundsätzlich doch Anspruch auf Unterstützung/Beratung durch einen Betreuungsverein. Vielleicht gibt es einen in deinem Bezirk.


Ich finde deine Beiträge ob deiner Schreibweise schwierig zu lesen, vielleicht habe ich es daher nicht richtig verstanden. Ich persönlich habe bei der Deutschen Bank noch nicht viel Positives im Zusammenhang mit Betreuungen gehört...
Ich würde das Girokonto zu einer der bekannten gängigen Banken umziehen, die dann auch die Möglichkeit der Eröffnung eines Sparkontos oder Tagesgeldkontos haben. Die Eröffnung der Konten ist genehmigungsfrei, die Anlage von Geld aber u. U. genehmigungsbedürftig. Auch die Auflösung des alten Girokontos ist u. U. genehmigungsbedürftig (u. U., weil die Gerichte hier eine Genehmigung zur Auflösung z. B. ablehnen, kommt auf die Gerichte an). Bei Geldanlagen kommt es bei dem Genehmigungsbedürfnis auf die Art der Anlage an. Geld auf das Giro einzuzahlen, ist keine Anlage sondern nur eine Bereithaltung daher genehmigungsfrei. Du kannst das Geld auf dem Giro parken, bis eine evtl notwendige Genehmigung da ist. Für den Antrag auf Genehmigung musst du ja sowieso angeben, wieviel Geld warum von wo nach wo soll.
mimi91 ist offline  
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Alt 05.07.2022, 17:16   #17
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Zitat:
Zitat von rumpel Beitrag anzeigen
wie lang darf eigentlich mehr als 5000,00 euro auf giro verweilen, wird ja dahin ausgezahlt? gar nicht oder?
Woher hast du eigentlich das mit den 5.000 Euro? Es gibt da keine feste Grenze. Du bist lediglich verpflichtet, Geld "verzinslich anzulegen, soweit es nicht zur Bestreitung von Ausgaben bereitzuhalten ist" (§ 1806 BGB). Auf dem Girokonto sollte deshalb auf Dauer nur so viel Geld liegen wie für laufende Ausgaben benötigt wird.
FFB ist offline  
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Alt 05.07.2022, 18:33   #18
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Zitat:
Zitat von FFB Beitrag anzeigen
Woher hast du eigentlich das mit den 5.000 Euro? Es gibt da keine feste Grenze. Du bist lediglich verpflichtet, Geld "verzinslich anzulegen, soweit es nicht zur Bestreitung von Ausgaben bereitzuhalten ist" (§ 1806 BGB). Auf dem Girokonto sollte deshalb auf Dauer nur so viel Geld liegen wie für laufende Ausgaben benötigt wird.
von der dame beim amtsgericht letzte woche, sie meinte nur das darf auf giro verbleiben, rest muß angelegt werden (ihre empfehlung wertpapiere, auf nachfrage evtl sparbuch oder tagesgeld)
seh ich deine aussage richtig und es gibt keine feste obergrenze, wäre besser da ja sehr wahrscheinlich pflegeunterbringung ansteht und die zuzahlung die rente und das noch festzulegende pflegegeld weit überschreiten (was ich bisher fand)
rumpel ist offline  
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Alt 05.07.2022, 18:49   #19
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Zitat:
Zitat von mimi91 Beitrag anzeigen
Rumpel, bist du ehrenamtlicher Betreuer? Dann hast du grundsätzlich doch Anspruch auf Unterstützung/Beratung durch einen Betreuungsverein. Vielleicht gibt es einen in deinem Bezirk.
ja ganz neu in der Materie, super gute Info
Zitat:
Zitat von mimi91 Beitrag anzeigen
Ich finde deine Beiträge ob deiner Schreibweise schwierig zu lesen, vielleicht habe ich es daher nicht richtig verstanden.
^^ Werde mir Mühe geben, hoff es liegt nur an der alten INet-Schreibweise
Zitat:
Zitat von mimi91 Beitrag anzeigen
Ich persönlich habe bei der Deutschen Bank noch nicht viel Positives im Zusammenhang mit Betreuungen gehört...
also analog Postbank?
Zitat:
Zitat von mimi91 Beitrag anzeigen
Ich würde das Girokonto zu einer der bekannten gängigen Banken umziehen, die dann auch die Möglichkeit der Eröffnung eines Sparkontos oder Tagesgeldkontos haben. Die Eröffnung der Konten ist genehmigungsfrei, die Anlage von Geld aber u. U. genehmigungsbedürftig. Auch die Auflösung des alten Girokontos ist u. U. genehmigungsbedürftig (u. U., weil die Gerichte hier eine Genehmigung zur Auflösung z. B. ablehnen, kommt auf die Gerichte an). Bei Geldanlagen kommt es bei dem Genehmigungsbedürfnis auf die Art der Anlage an. Geld auf das Giro einzuzahlen, ist keine Anlage sondern nur eine Bereithaltung daher genehmigungsfrei. Du kannst das Geld auf dem Giro parken, bis eine evtl notwendige Genehmigung da ist. Für den Antrag auf Genehmigung musst du ja sowieso angeben, wieviel Geld warum von wo nach wo soll.
Oh gut, also könnte ich, zB. wie vorgeschlagen bei Sparkasse und Co schauen und eröffnen ohne Genehmigungsverfahren?

Beim Einzahlen auf Giro und oder Tagesgeldkonto benötigt es aber dringend die Genehmigung von Seitens des Amtsgerichts.
Gilt auch wenn das Tagesgeldkonto mit dem Giro eine Einheit bildet gehe ich von aus.

Umzug, ich glaub falls braucht er auch sein gewohntes, habe ja schon von Taschengeldkonten gelesen, das wär ja dann eins.

Gut dann werde ich mich weiter belesen und dem rückwirkenden Vermögensverzeichnis eine Anlage zur Genehmigung der Anlage sobald Geldeingang hinterhersenden

Danke mimi
rumpel
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