Dies ist ein Beitrag zum Thema Neues Giro-Konto und Mündelsichere Anlage - Tipps und Erfahrung im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
ich bin Betreuer für meine Mutter und nach dem anstehendem Hausverkauf muss ich das Geld wohl mündelsicher anlegen.
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#1 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 16.02.2022
Beiträge: 9
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Hallo,
ich bin Betreuer für meine Mutter und nach dem anstehendem Hausverkauf muss ich das Geld wohl mündelsicher anlegen. Dafür wollte ich auch die Bank wechselt. Sie ist momentan bei der Postbank, und Ziel wäre die Sparkasse. Meine erste Erfahrung dazu: telefonisch abgerufen, erklärt wer ich bin, was ich will, auch mit dem Anlegen des Geldes. Erste Antwort, die Betreute muss dabei sein. Egal welcher Zustand sie wollen sie sehen. Nach der internen Rücksprache wurde mich noch mitgeteilt, dass ich beim Kto Eröffnung ein Gerichtsgenehmigung für "Zustimmung zum Verwahrentgelt" haben muss! Das ich alle Betreuerrechte habe und befreiter Betreuer bin, war denen Schnuppe. Habt ihr so was erlebt? Könnt mir generell Tipps geben? Sparkasse (Haspa) ist nicht unbedingt günstig, ich könnte versuche bei DKB, ING, sparkasse 1822direkt, versuchen. Sind günstige Direktbanken, aber ohne persönlicher Beratung. Habt ihr Tipps welche Bank sich in solchen Fällen empfehlen würde? Und braucht man einen Bankberater um Mündelsicher anzulegen? Was wäre heute gute mündelsichere Anlage? Beste Grüße, Freddie |
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Von Online Banken rate ich dir grundsätzlich ab, da ist der Kundenservice eher misarabel. Ing Diba lässt z.B. grundsätzlich kein Onliene Banking für Betreuer zu. Manchmal muss etwas aber schnell gehen ![]() Zitat:
(Schau dich im Forum mal um, dazu gab es gerade neulich einen Thread)
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#3 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,089
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Hallo, ich würde auch Sparkasse oder eine Genossenschaftsbank empfehlen. Aus den genannten Gründen. Die anderen sind noch unseriöser.
Bei der Kto.eröffnung ist streng genommen die Anwesenheit der Betreuten nicht nötig. Der Betreuer legitimiert sich mit dem Betreuerausweis und dem eigenen PA, außerdem wird die Steuer-ID der Betreuten benötigt. Die Betreute muss aber dann persönlich erscheinen, wenn sie selbst weiter verfügen können soll - was ja wohl der Normalfall ist -, denn dann muss sie selbst die Unterschriftskarte unterschreiben. Und mündelsicher sind zB das Girokonto, ein Sparbuch, ein Festgeld oder ein Tagesgeldkonto. Allerdings insgesamt eh nur bis 100.000 €, das ist die gesetzl. Einlagensicherung. Auf die bankeneigenen Sicherungen hat der kunde kein einklagbares Recht.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#4 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,328
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Zum Girokonto ist eigentlich alles gesagt, ich möchte noch dazu sagen, dass es sinnvoll ist, telefonisch einen Termin bei der Bank zu machen und im Vorfeld die Betreuung mitteilen.
Statt Verwahrgeld (wo nicht ganz eindeutig ist, ob man eine gerichtliche Genehmigung braucht), kann auch eine Höchsteinlage vereinbart werden. Wegen der Geldanlage kann auch die Verbraucherzentrale neutral beraten, würde ich, wenn wir über mehr als ein paar Tausend sprechen, auf jeden Fall in Anspruch nehmen. |
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#5 |
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Club 300
Registriert seit: 12.12.2020
Ort: Bielefeld
Beiträge: 361
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Wo steht eigentlich, dass nur die gesetzliche Einlagensicherung von 100.000 € zählt und nicht die weit darüber hinausgehenden Institutssicherungen?
§ 1807 BGB spricht von einer "inländischen öffentlichen Sparkasse, wenn sie von der zuständigen Behörde des Landes, in welchem sie ihren Sitz hat, zur Anlegung von Mündelgeld für geeignet erklärt ist, oder bei einem anderen Kreditinstitut, das einer für die Anlage ausreichenden Sicherungseinrichtung angehört." Bei der Sparkasse ist gar keine Rede von einer Sicherungseinrichtung, bei anderen Kreditinstituten von einer ausreichenden. Gelten EdB, BdB oder Genossenschaftseinrichtungen diesbezüglich nicht aus ausreichend? Ich würde deshalb aber nicht dafür plädieren, mittlere und große Vermögen komplett auf Tagesgeldkonten o.ä. zu verwahren. Auch (und gerade) bei einer konservativen Geldanlage müsste das Renditeziel mindestens der Erhalt des Vermögens nach Inflation sein. Fragen wie "bekomme ich die Strafzinsen vom Rechtspfleger genehmigt" (trotz § 1806 BGB) gehen da in die falsche Richtung. |
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#6 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,328
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Ich frage mich, ob überhaupt relevant ist, ob die 100.000 Grenze oder die freiwillige Einlagensicherung darüber hinaus gilt, denn man wird kaum eine Bank finden, die über 100k ohne Strafzinsen annimmt und man kaum einen Rechtspfleger finden wird, der ein Tagesgeld mit Negativzins genehmigen wird.
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#7 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,089
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§ 8 EinSiG: https://www.buzer.de/s1.htm?a=8&g=EinSiG&setmobile=1
Das Problem ist, dass man auf bankeneigene Sicherungen keinen einklagbaren Anspruch hat, sie dienen nur dem bankeninternen Risikoausgleich. Da wird in Kundengesprächen immer abgewunken, aber wenns schwarz auf weiß verlangt wird, streichen sie die segel. https://www.modern-banking.de/einlagensicherung.htm Die Sonderregel für Sparkassen ergibt sich daraus, dass früher die Kommunen für sie als Gewährsträger hafteten, also mit dem gesamten kommunalen Vermögen. Das ist aber seit Jahren schon keine Pflicht mehr. Ab 1.1.23 bleibt nur noch das im Gesetz, was jetzt in Nr. 5 steht.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#8 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 03.07.2022
Ort: Berlin
Beiträge: 9
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hallo ich komm mal mit rein,
da ich auch gerade nach einem tagesgeldkonto suche, mein bruder ist bei der deutschen bank und die hat keins im angebot. nun steht ähnlich wie beschrieben zwar kein hausverkauf aber der rückkauf von 1x lv und 1x rv an. welche dann wie ich letzte woche erfuhr sicher angelegt werden müssten. es dürfen ja nur 5000 aufs girokonto. kann ich dafür bei postbank ein extra giro mit tagesgeldkonto eröffnen oder nehmen sie dies nicht? ansonsten gibt die db ja auch die norisbank an. habe eben auch die anderen banken gecheckt. ok ident geht mit dem nach 4 monaten nun erhaltenen betreuerausweis, aber kann ich es einfach anlegen oder worauf muß ich noch achten. es bleibt unter der 100.000 grenze, wurde aber vom amtsgericht wg der lfd kosten angeregt. wertpapierdepot find ich persönlich zzu unsicher. höchstens fest anlegen auf 3 monate wäre schnell und mit bischen zins bei db machbar. danke und falls hier falsch bitte verschieben ![]() ps habe die kontobetreuung schon vor der gerichtlichen betreuung übernommen, daher "normalen" zugriff |
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#9 | ||
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
![]() ![]() Das ist das Eine. Zitat:
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#10 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 03.07.2022
Ort: Berlin
Beiträge: 9
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danke michael,
ja habe ich bereits beides gelesen, dachte aber das zum giro gehoerende tagesgeldkonto faellt nicht drunter. da es nicht klar ist wie lang er noch hat und trotzdem wg. pflegeheim geld da sein muss da es zum vermoegen gehoert, hatte das amtsgericht sparbuch (eher nicht falls hoehere kosten pro monat gedeckt werden muessen), wertpapiere oder tagesgeldkonto empfohlen. daher weiss ich nun auch die obergrenze. was genau ist das problem mit der postbank (habs mir in paar treats durchgelesen, da steht meist das gleichewie bei dir eben), gilt es generell? mit sparkasse kenn ich mich nicht aus. bei der pb hatte ich mich bereits erkundigt zu konditionen und eroeffnen als betreuungskonto. haben mir eben alles mitgeteilt und lt. dennen gehts problemlos... ![]() in 2 monaten erfolgt ca die auszahlung bis dahin muss das konto ja bereits da sein. ich werde sicherheitshalber die anlage nochmal genehmigen lassen obwohl mdl erteilt. dauert nur. wie lang darf eigentlich mehr als 5000,00 euro auf giro verweilen, wird ja dahin ausgezahlt? gar nicht oder? danke nochmals |
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