Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Pflegegeld an Familienangehörige

Dies ist ein Beitrag zum Thema Pflegegeld an Familienangehörige im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen, ich bin Betreuer für Vermögensangelegenheiten. Meine betreute Person erhält Pflegegeld von der Krankenkasse (wegen Pflegestufe 3). Dies benötige ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts > Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren
Alt 29.03.2022, 08:56   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 11.03.2022
Beiträge: 10
Cool Pflegegeld an Familienangehörige

Hallo zusammen, ich bin Betreuer für Vermögensangelegenheiten. Meine betreute Person erhält Pflegegeld von der Krankenkasse (wegen Pflegestufe 3). Dies benötige ich vollständig zur Bezahlung eines 24-Pflegedienstes (polnischer Pflegedienst), Dieser ist notwendig, da mein Betreuter auf ärztliche Aussage nur dann in seinem Haus wohnen darf, wenn er rund um die Uhr einen Pfleger um sich hat.

Nun möchte eine Tochter des Betreuten - die laut Vorsorgevollmacht die Pflege übernehmen soll - etwas vom Pflegegeld erhalten. Faktisch kommt sie alle 2 Wochen, stellt Medikamente und zusätzlich begleitet sie den Betreuten gelegentlich zum Arzt (ca. 1-2 Mal im Monat). Sonst obliegt die Pflege dem 24-Std-Pflegedienst.

Dafür hat sie das Auto des Betreuten, das sie sowohl privat als auch für diese Dienste nutzt.
Was kann ich da machen? Eigentlich benötige ich das Pflegegeld für den 24-Stunden-Pflegedienst. Bisher habe ich der Tochter des Betreuten gesagt, dass sie dafür ja auch das Auto nutzen darf (sonst könnte ja auch der 24-Pflegedienst den Betreuten zum Arzt fahren, wenn das Auto vor Ort wäre).

Oder soll/kann ich ihr für jeden Arztbesuch einen pauschalen Betrag auszahlen (z.B. 50 €)?.

Hat hier jemand Ideen/Erfahrungen?

Besten Dank, liebe Grüße Torino
Torino ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 29.03.2022, 23:36   #2
Gibt einen aus
 
Registriert seit: 22.02.2022
Ort: Bayern
Beiträge: 111
Standard

Hallo,

Grundsätzlich steht das Pflegegeld auch dem Pflegebedürftigen zu. Dieser kann entscheiden, wofür er es ausgibt. Es ist per se auch nicht zweckgebunden - soll allerdings für die Sicherstellung der Pflege verwendet werden.
Du sagst, du brauchst das Pflegegeld um die 24 h Pflege des Betreuten zu finanzieren - das ist durchaus korrekt und vorrangig.
Die Tochter hat demnach zwar den Wunsch, auch etwas zu bekommen - aber ein Anspruch besteht nicht. Sollte sie daraufhin auch keine Fahrdienste (z.B. Arzt) mehr übernehmen wollen - so musst du das Auto natürlich für denjenigen zur Verfügung stellen der die Dienste dann übernimmt (z. B. 24h Pflege). Die Tochter hat dann auch keinen Anspruch auf Nutzung des PKW.

Schöne Grüße

Sabine
Sabine76 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 30.03.2022, 07:05   #3
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 12.04.2019
Beiträge: 30
Standard

Es liegt jetzt an Dir was Du daraus machst...
Für die Med.stellung gibt es hausärztliche Verordnungen, die von der KK genehmigt werden müssen.
Nehme ich jetzt mal alle Fakten aus Deinem Beitrag sehe ich keine Gründe, dass diese Verordnung von der KK abgelehnt werden könnte.
In der Verordnung kann auch die tgl. Medikamentengabe eingesetzt werden, um eine korrekte Med.gabe zu garantieren.
Z.B.: 3x tgl. Medgabe, 1xtgl. Injektion s.c. usw.
Erkundige Dich bitte beim behandelnden Arzt nach dieser Verordnung. Diese ist eigentlich üblich für die Pflege zu Hause.

Diese Verordnung würde von dem beauftragten Pflegedienst bei der zuständigen KK eingereicht werden.
Zu erwähnen wäre noch, dass die Verordnung und Med.gabe+ Med.aufstellung nur durch einen Pflegedienst ausgeführt werden dürfen,...und dann bezahlt auch die KK, nicht die Pflegekasse.
Viel Glück und berichte doch mal welches Ergebnis Du erzielt hast.
petrab38 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 30.03.2022, 07:12   #4
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 12.04.2019
Beiträge: 30
Standard

Ich vergaß noch zu erwähnen, dass diese Leistungen nach dem SGB V abgerechnet werden und sie zu den ärztlich verordneten Maßnahmen gehören. Und darauf hat Jeder ein Recht sobald Derjenige Handycaps hat.
petrab38 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 30.03.2022, 07:56   #5
Gesperrt
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Wie die Vorschreiber bereits sagten/geschrieben haben wird das Pflegegeld gezahlt um die Pflege sicher zu stellen.Der Betreute ist schliesslich darauf angewiesen.

Zitat:
Eigentlich benötige ich das Pflegegeld für den 24-Stunden-Pflegedienst.
Wenn das so ist, dann bleibt für die Tochter eben nichts mehr über. Die Arbeiten die sie ausführt können im Übrigen, auch wie die Vorschreiber bereits ausgeführt haben, durch die jetzigen Dienste gut abgedeckt werden.
An der Pflege des Betreuten zu sparen um der Tochter etwas zukommen lassen zu können halte ich für absolut inakzeptabel.
michaela mohr ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 30.03.2022, 09:36   #6
Einsteiger
 
Registriert seit: 23.03.2022
Ort: Brandenburg
Beiträge: 15
Standard

Wie schon geschrieben wurde, ist das Pflegegeld eine Leistung für und an den Pflegebedürftigen, der über die Verwendung entscheidet.

Aber der Pflegekasse wurde auch eine Pflegeperson benannt. Dieser sollte eigentlich das Geld vorrangig zukommen. Das könnte man zumindest als Argument gegenüber der Tochter erwähnen.

Übrigens gibt es seit 2017 keine Pflegstufen mehr, sondern Pflegegrade.
auctor ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 30.03.2022, 11:58   #7
Einsteiger
 
Registriert seit: 11.03.2022
Beiträge: 10
Standard

Vielen Dank für die hilfreichen Antworten.
Laut Gutachten, das mir vorliegt, ist keine Pflegeperson hinterlegt.
Torino ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 30.03.2022, 12:10   #8
Gesperrt
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Es spielt keine Rolle ob und wer hinterlegt ist.
michaela mohr ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 30.03.2022, 16:41   #9
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 19.08.2021
Ort: NRW
Beiträge: 118
Standard

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Es spielt keine Rolle ob und wer hinterlegt ist.
Das ist völlig korrekt und 83-99% der Krankenkassenmitarbeiter nicht bekannt
bisanne ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 20:50 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2026, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40