Dies ist ein Beitrag zum Thema Pflegegeld an Familienangehörige im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen, ich bin Betreuer für Vermögensangelegenheiten. Meine betreute Person erhält Pflegegeld von der Krankenkasse (wegen Pflegestufe 3). Dies benötige ...
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#1 |
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Einsteiger
Registriert seit: 11.03.2022
Beiträge: 10
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Hallo zusammen, ich bin Betreuer für Vermögensangelegenheiten. Meine betreute Person erhält Pflegegeld von der Krankenkasse (wegen Pflegestufe 3). Dies benötige ich vollständig zur Bezahlung eines 24-Pflegedienstes (polnischer Pflegedienst), Dieser ist notwendig, da mein Betreuter auf ärztliche Aussage nur dann in seinem Haus wohnen darf, wenn er rund um die Uhr einen Pfleger um sich hat.
Nun möchte eine Tochter des Betreuten - die laut Vorsorgevollmacht die Pflege übernehmen soll - etwas vom Pflegegeld erhalten. Faktisch kommt sie alle 2 Wochen, stellt Medikamente und zusätzlich begleitet sie den Betreuten gelegentlich zum Arzt (ca. 1-2 Mal im Monat). Sonst obliegt die Pflege dem 24-Std-Pflegedienst. Dafür hat sie das Auto des Betreuten, das sie sowohl privat als auch für diese Dienste nutzt. Was kann ich da machen? Eigentlich benötige ich das Pflegegeld für den 24-Stunden-Pflegedienst. Bisher habe ich der Tochter des Betreuten gesagt, dass sie dafür ja auch das Auto nutzen darf (sonst könnte ja auch der 24-Pflegedienst den Betreuten zum Arzt fahren, wenn das Auto vor Ort wäre). Oder soll/kann ich ihr für jeden Arztbesuch einen pauschalen Betrag auszahlen (z.B. 50 €)?. Hat hier jemand Ideen/Erfahrungen? Besten Dank, liebe Grüße Torino
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#2 |
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Gibt einen aus
Registriert seit: 22.02.2022
Ort: Bayern
Beiträge: 111
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Hallo,
Grundsätzlich steht das Pflegegeld auch dem Pflegebedürftigen zu. Dieser kann entscheiden, wofür er es ausgibt. Es ist per se auch nicht zweckgebunden - soll allerdings für die Sicherstellung der Pflege verwendet werden. Du sagst, du brauchst das Pflegegeld um die 24 h Pflege des Betreuten zu finanzieren - das ist durchaus korrekt und vorrangig. Die Tochter hat demnach zwar den Wunsch, auch etwas zu bekommen - aber ein Anspruch besteht nicht. Sollte sie daraufhin auch keine Fahrdienste (z.B. Arzt) mehr übernehmen wollen - so musst du das Auto natürlich für denjenigen zur Verfügung stellen der die Dienste dann übernimmt (z. B. 24h Pflege). Die Tochter hat dann auch keinen Anspruch auf Nutzung des PKW. Schöne Grüße Sabine |
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#3 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 12.04.2019
Beiträge: 30
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Es liegt jetzt an Dir was Du daraus machst...
Für die Med.stellung gibt es hausärztliche Verordnungen, die von der KK genehmigt werden müssen. Nehme ich jetzt mal alle Fakten aus Deinem Beitrag sehe ich keine Gründe, dass diese Verordnung von der KK abgelehnt werden könnte. In der Verordnung kann auch die tgl. Medikamentengabe eingesetzt werden, um eine korrekte Med.gabe zu garantieren. Z.B.: 3x tgl. Medgabe, 1xtgl. Injektion s.c. usw. Erkundige Dich bitte beim behandelnden Arzt nach dieser Verordnung. Diese ist eigentlich üblich für die Pflege zu Hause. Diese Verordnung würde von dem beauftragten Pflegedienst bei der zuständigen KK eingereicht werden. Zu erwähnen wäre noch, dass die Verordnung und Med.gabe+ Med.aufstellung nur durch einen Pflegedienst ausgeführt werden dürfen,...und dann bezahlt auch die KK, nicht die Pflegekasse. Viel Glück und berichte doch mal welches Ergebnis Du erzielt hast. |
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#4 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 12.04.2019
Beiträge: 30
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Ich vergaß noch zu erwähnen, dass diese Leistungen nach dem SGB V abgerechnet werden und sie zu den ärztlich verordneten Maßnahmen gehören. Und darauf hat Jeder ein Recht sobald Derjenige Handycaps hat.
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#5 | |
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Wie die Vorschreiber bereits sagten/geschrieben haben wird das Pflegegeld gezahlt um die Pflege sicher zu stellen.Der Betreute ist schliesslich darauf angewiesen.
Zitat:
An der Pflege des Betreuten zu sparen um der Tochter etwas zukommen lassen zu können halte ich für absolut inakzeptabel. |
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#6 |
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Einsteiger
Registriert seit: 23.03.2022
Ort: Brandenburg
Beiträge: 15
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Wie schon geschrieben wurde, ist das Pflegegeld eine Leistung für und an den Pflegebedürftigen, der über die Verwendung entscheidet.
Aber der Pflegekasse wurde auch eine Pflegeperson benannt. Dieser sollte eigentlich das Geld vorrangig zukommen. Das könnte man zumindest als Argument gegenüber der Tochter erwähnen. Übrigens gibt es seit 2017 keine Pflegstufen mehr, sondern Pflegegrade. |
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#7 |
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Einsteiger
Registriert seit: 11.03.2022
Beiträge: 10
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Vielen Dank für die hilfreichen Antworten.
Laut Gutachten, das mir vorliegt, ist keine Pflegeperson hinterlegt. |
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#8 |
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Es spielt keine Rolle ob und wer hinterlegt ist.
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#9 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 19.08.2021
Ort: NRW
Beiträge: 118
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