Dies ist ein Beitrag zum Thema NUR Wunsch oder AUCH Wohl? im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Liebe Leute,
heute bei Gericht mit Betreutem:
Habe Vermögenssorge mit Einwilligungsvorbehalt,, überweise monatlich 400,- Euro an das Betreute Wohnen. Wegen ...
|
|||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
|
|
#1 |
|
Einsteiger
Registriert seit: 01.07.2019
Beiträge: 19
|
Liebe Leute,
heute bei Gericht mit Betreutem: Habe Vermögenssorge mit Einwilligungsvorbehalt,, überweise monatlich 400,- Euro an das Betreute Wohnen. Wegen Alkoholkonsum ( mind. 2 Flaschen Wodka pro Tag) mit Aggressivität wird das Geld eingeteilt, vom betreuten Wohnen. Sonst ist es Anfang des Monats alle und nur für Alkohol ausgegeben..... Bei Gericht beschwert sich der Betreute nun: SEIN Geld, keine Einteilung mehr, will wöchentlich das Geld bar auf die Hand und damit machen , was er will. Sonst will er eine andere Betreuerin etc..... Amtsgericht kennt die Umstände und gibt ihm Recht. Es ist SEIN Geld. Muss ich das mit ansehen, wie er sich nun zu Tode trinken wird (knapp 30 Jahre alt), das Abw wird ihn rauschmeissen, wenn er wieder trinkt, sagen sie. Bleibt nur noch die Obdachlosenunterkunft. Spielt das alles keine Rolle? Muss ich seinem Wunsch folgen? Und wer trägt die Verantwortung, wenn er obdachlos wird und in 6 Monaten tod ist, wie sein Arzt sagt? Das kann doch nicht wahr sein.......
|
|
|
|
|
|
#2 |
|
Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
|
Bitte für zukünftige Fragen das passende Unterforum hier nutzen.
|
|
|
|
|
|
#3 |
|
Forums-Geselle
Registriert seit: 15.02.2021
Ort: Berlin
Beiträge: 60
|
richtig so Betreuern muss man Grenzen zeigen es könnte sich ja auch um eine Behauptung des Einrichtung sein damit die Betreuer sein Geld weg teilen können viele Betreute bekommen
zu wenig Geld weil es weg gespart wird mit viele Ausreden und Lügen MfG P |
|
|
|
|
|
#4 | |||
|
Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
|
Entschuldige wenn ich explizit nochmal nachfrage, du bist sicher, dass ein Einwilligungsvorbehalt in das Vermögen besteht?
Wenn du das bejahen kannst dann ist mir einerseits die Entscheidung des Gerichts fast unverständlich. Wurde dabei die Frage des freien Willen angesprochen oder dazu eine Festsellung getroffen? Darauf kommt es letztendlich in der Beantwortung an. Liegt nämlich der freie Wille vor, dann darf der Betreute sich nämlich tatsächlich zu Tode saufen. Das dies dann unter halbwegs menschenwürdigen Zuständen vor sich gehen kann wäre deine Aufgabe. Zitat:
Zitat:
Zitat:
Aber diese Klärung würde ich unbedingt mit allen Mitteln versuchen voranzutreiben. Vielleicht steht dazu schon was im Betreuungsgutachten? Im Prinzip hat das Gericht recht mit seiner Entscheidung, jeder der sich darüber im Klaren ist was er macht hat das Recht sich selbst zu schädigen. PS: die absolut sinnbefreite Anmerkung von Peter dazu solltest du unbedingt ignorieren und auch weiter nicht darauf eingehen. |
|||
|
|
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
|
|