Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Privatinsolvenz durch Betreuerp

Dies ist ein Beitrag zum Thema Privatinsolvenz durch Betreuerp im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Ich grüße euch Eine kurze Frage. Leider bin ich bettlägerig und schwer krank, meine Frage kann bzw wird ein Betreuer ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts > Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren
Alt 30.11.2022, 17:47   #1
Neuer Gast
 
Registriert seit: 30.11.2022
Beiträge: 2
Standard Privatinsolvenz durch Betreuerp

Ich grüße euch



Eine kurze Frage.



Leider bin ich bettlägerig und schwer krank, meine Frage kann bzw wird ein Betreuer für Vermögensvorsorge eine Privat Insolvenz einleiten?

Also auch den Prozess der Schuldner Beratung, außergerichtlichler Einigungaversuch etc?

Und wird mir dann mein Taschengeld im Heim auch genommen?



Andere Möglichkeiten sehe ich durch meine bettlägerigkeit nicht.



Vielen Dank vorab.
Repression ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 30.11.2022, 18:07   #2
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,717
Standard

Hallo, ob ein Betreuer das einleiten darf, hängt vom Aufgabenkreis ab.
Ob es Sinn macht, ist eine andere Frage.

Sind sie denn dafür, entschuldet zu werden oder dagegen?

Derart allgemein formulierte Fragen, wie sie die gestellt haben, können wohl kaum konkret beantwortet werden.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 30.11.2022, 18:11   #3
Neuer Gast
 
Registriert seit: 30.11.2022
Beiträge: 2
Standard

Danke dir für die Antwort Horst.

Ja klar ich bin für die Entschuldung. Ich habe noch kein Betreuer, möchte einen aber haben nur für diesen Aufgabenkreis.

Macht das Sinn oder nicht?


Ich frage mich nur ob ein gesetzlicher Betreuer dann Lust hat sich mit der Schuldner Beratung etc rum zu zu schlagen?

Außerdem habe ich etwas Angst um mein Taschengeld. Bin noch geistig sehr fit und möchte keine Entmündigung
Repression ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 30.11.2022, 18:30   #4
Routinier
 
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,225
Standard

Zitat:
Zitat von Repression Beitrag anzeigen
Also auch den Prozess der Schuldner Beratung, außergerichtlichler Einigungaversuch etc?
Zur Schuldnerberatung muss der Schuldner höchstpersönlich hin. Ist ja auch irgendwie logisch, der Betreuer braucht keine Beratung für die Schulden seines Betreuten. Ist der Schuldner bettlägerig funktioniert das natürlich nicht, und ich befürchte, ein Insolvenzverfahren ist in der Konstellation ausgeschlossen.
Pichilemu ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 30.11.2022, 21:12   #5
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 14.07.2020
Ort: NRW
Beiträge: 242
Standard

Zitat:
Zitat von Repression Beitrag anzeigen

Außerdem habe ich etwas Angst um mein Taschengeld. Bin noch geistig sehr fit und möchte keine Entmündigung
Wenn es um das monatliche Taschengeld, was du vom Sozialamt erhältst, geht - da musst du dir keine Sorgen machen. Da liegst du weit unter der Freigrenze und niemand kann dir das wegnehmen.

Wenn du jetzt viel von deinem Taschengeld angespart hast (oder sonstiges Vermögen hast), kann das für die Schuldenbegleichung verwendet werden.

Zitat:
Zitat von Pichilemu Beitrag anzeigen
Zur Schuldnerberatung muss der Schuldner höchstpersönlich hin. Ist ja auch irgendwie logisch, der Betreuer braucht keine Beratung für die Schulden seines Betreuten. Ist der Schuldner bettlägerig funktioniert das natürlich nicht, und ich befürchte, ein Insolvenzverfahren ist in der Konstellation ausgeschlossen.
Ich kann es nicht mit 100% Sicherheit sagen, aber ich habe eine Betreuung übernommen, wo die Betreute auch schwer MS-krank und bettlägerig war und auch im Insoverfahren war. Ich bin mir sehr sicher, dass sie das auch schon zum Beginn des Insoverfahrens war. Schuldnerberatung etc hat auch die Vorbetreuerin wahrgenommen.
aprilapril ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 02.12.2022, 18:17   #6
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 15.11.2020
Ort: Brandenburger Raum
Beiträge: 37
Standard Ist möglich

Ich habe gerade erst für einen Betreuten einen Insolvenzantrag gestellt ohne dass er selbst bei der Schuldnerberatung war. Ich hatte die Forderungen gegen ihn gesammelt und abgegeben. Letztendlich ist sowieso der außergerichtliche Einigungsversuch durch die Beratungsstelle vorgeschrieben, heißt, die schreiben nochmal alle Gläubiger an und schicken dann, wenn kein Geld da ist, den Nullplan raus. Wenn dieser dann gescheitert ist, nochmal zur Beratungsstelle und Antrag mit denen ausfüllen. Fertig.

Wo ich selbst noch in der Insolvenzberatung tätig war, kamen auch Betreuer zu mir und den eigentlichen Klienten habe ich nie gesehen. Es ging dabei nicht um die Beratung sondern von Anfang an um den Insolvenzantrag.
JaBiCb ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 08.12.2022, 18:53   #7
Einsteiger
 
Registriert seit: 07.12.2022
Ort: Münsterland
Beiträge: 16
Standard

das hängt meiner Erfahrung nach mit den Schuldnerberatungen und deren Vorstellungen / Regeln zusammen.


In einem Ort kann der Betreuer bei der Schuldnerberatung alles alleine machen bzw. beauftragen, in anderen Orten wird zumindest die Unterschrift des Betreuten benötigt. Dies hängt i.d.R. vom Anbieter der Schuldnerberatung ab.

Andere Schuldnerberatungen bieten auch Außentermine an.



Die Schuldnerberatung, außergerichtliche Einigungsversuche sowie Abgabe des Insolvenzantrags ist eine Leistung der Schuldnerberatung und nicht des Betreuers. Schuldnerberatungen werden, zumindest bei uns in der Gegend, z.B. von Caritas, Diakonie und ähnlichen Anbietern durchgeführt.


Im Antragsverfahren delegiert der Betreuer hauptsächlich an die Schuldnerberatung, Im eigentlichen Insolvenzverfahren hat ein Betreuer mit Vermögenssorge wiederum Pflichten dem Insolvenzarbeiter zuzuarbeiten z.B. Sozialhilfebescheide zuzuschicken, Unterlagen für Steuererklärungen zusammenzustellen usw.
User78 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 14:24 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39