Dies ist ein Beitrag zum Thema Auszahlung Taschengeld im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
folgende Situation:
Vom Konto des Betreuten wird Taschengeld abgehoben, um dieses dann dem Betreuten in bar zu überbringen. Zwischen ...
|
Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Heutige Beiträge | Suchen |
20.01.2023, 15:44 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 29.07.2022
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 135
|
Auszahlung Taschengeld
Hallo,
folgende Situation: Vom Konto des Betreuten wird Taschengeld abgehoben, um dieses dann dem Betreuten in bar zu überbringen. Zwischen Abhebung des Geldbetrages und Auszahlung an den Betreuten vergehen nun einige (wenige) Tage. Der gesamte Vorgang lässt sich relativ problemlos über die Kontoauszüge bzw. Quittungen nachvollziehen. Gibt es eine Verpflichtung (rechtliche Grundlage), die besagt, dass das Geld noch am Tag der Abhebung an den Betreuten auszuzahlen ist? |
20.01.2023, 17:01 | #2 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,785
|
Zuerst mal die Frage: hat ein Rechtspfleger das problematisiert? Normalerweise fällt das in die Kategorie: interessiert niemanden, schadet niemanden.
__________________
Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
20.01.2023, 18:56 | #3 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 29.07.2022
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 135
|
So siehts aus. Es sollte bitte am gleichen Tag erfolgen.
Grundlage dafür ist: ??? Bisher gabs da auch nie Probleme/Bemerkungen. |
04.05.2023, 19:34 | #4 |
Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 18.03.2023
Ort: NRW
Beiträge: 29
|
Wie sieht es denn mit der Rechnungslegung aus?
Ich würde der Tochter meiner Betreuten gerne einen monatlichen Betrag für Einkäufe überweisen? Reicht der Kontoauszug oder muss mir die Tochter die Quittungen der Einkäufe geben. LG und DANKE! |
04.05.2023, 21:17 | #5 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 29.07.2022
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 135
|
Ich weiß nicht, wie es anderswo ist, aber bisher hat hier nie jemand nach einzelnen Einkaufsquittungen gefragt. Die zum Erhalt des Geldes hat bisher immer ausgereicht.
|
04.05.2023, 21:26 | #6 |
"Nervensäge" vom Dienst
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 755
|
Nun, ich denke, das setzt aber schon ein gewisses Vertrauen voraus!
Eine gewisse Kontrolle würde ich trotzdem in Erwägung ziehen denn, wer sagt euch, dass die Kinder der Eltern, das Einkaufsgeld wirklich ALLEINE für das/die Elternteil(e) ausgibt? MurphysLaw |
05.05.2023, 08:02 | #7 |
Routinier
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,278
|
Ich denke, es ist Aufgabe des Betreuers, das zumindest stichprobenartig und anlassbezogen zu prüfen, das werden wohl die Rechtspfleger ähnlich sehen, zumal das bei Taschengeldkonten, die die Heime führen so üblich ist.
|
Lesezeichen |
|
|