Dies ist ein Beitrag zum Thema Geschütztes Vermögen oder nicht ? im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Aha. Wieder was gelernt. Müsste man da nicht jedes Jahr einen Wust von Unterlagen für die Steuer bekommen? Ist jedenfalls ...
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26.01.2023, 09:19 | #11 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,807
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Aha. Wieder was gelernt. Müsste man da nicht jedes Jahr einen Wust von Unterlagen für die Steuer bekommen? Ist jedenfalls bei meinem Riestervertrag der Fall gewesen.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
26.01.2023, 14:05 | #12 | |
Berufsbetreuer
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Beiträge: 2,643
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Zitat:
Eines scheint aber mittlerweile unumstritten: Die ganze Riesterei hat sich als bürokratisches Monstrum (allein schon, weil es da noch eine Extra-Zulagenstelle bei der RV gibt) und oftmalige Mogelpackung durch die Hintertür entpuppt, auch weil die Auszahlung später versteuert werden muss. Richtig rentabel dürfte sie allenfalls durch die Zulagen sein, wenn mehrere Kinder vorhanden sind. Ungeachtet dessen langen die Anbieter mit ihren Gebühren so richtig hin. Für die Versicherungen hat sich Riester jedenfalls gelohnt. mfg
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Optimismus ist nur ein Mangel an Information (Heiner Müller)
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26.01.2023, 17:31 | #13 |
Routinier
Registriert seit: 25.06.2021
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Beiträge: 1,284
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Zu Gebühren bei Bausparverträgen hat der BGH vieles bereits gekippt...
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