Dies ist ein Beitrag zum Thema Geschütztes Vermögen oder nicht ? im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen,
hänge mich hier mal dran.
Ich tu mir schwer mit Wertpapieren etc. - hab da noch nicht so ...
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23.01.2023, 19:48 | #1 |
Gast
Beiträge: n/a
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Geschütztes Vermögen oder nicht ?
Hallo zusammen,
hänge mich hier mal dran. Ich tu mir schwer mit Wertpapieren etc. - hab da noch nicht so die Erfahrung mit und muss mir das alles richtig kleinstteilig aneignen. Darum zur Absicherung meine Fallvorstellung mit Fragen: Meine Betreute hat bei ihrer Hausbank neben einem Geldmarktkonto (3412 EUR) und einem Girokonto (P Konto 1272 EUR) noch einen Bausparvertrag (Vertragssumme 90000 EUR) hierauf sind derzeit 10376,25 EUR. Und dann noch einen weiteren (bei dem steht Vertragssumme 15000 EUR) hierauf sind derzeit 0 EUR. Sie bezahlt wohl 100 EUR im Monat als Dauerauftrag vom Girokonto auf den Bausparvertrag, auf dem die 10376 EUR liegen. Ihre befr. Rente wg. voller Erwerbsminderung war ausgelaufen. Ich habe den Verlängerungsantrag schon gestellt, das liegt noch bei der DRV. ALG II habe ich auch beantragt, da müssen nochmals Unterlagen nachgereicht werden. Deswegen hat sie jetzt gerade keinerlei Einkommen.Dann steht da noch unter Versicherungen "Riester-Rente-Klassik" und dann steht da 0 EUR Beitragsfrei und Rente: 8,96 monatlich und Ablaufdatum 1.6.59) Ich habe nun diese Fragen: 1) Soll ich und kann ich den Dauerauftrag der 100 EUR vom Girokonto auf den Bausparvertrag einfach kündigen? (Hintergrund zum P-Konto: Es gab bisher eine Pfändung und laut Betreuter und laut Bank sind keine weiteren Pfändungen zu erwarten - aber die Betreute weiß auch nicht, was hinter Pfändung 1 steckt und somit ging ich mit der Umwandlung in ein P-Konto auf Nr. sicher. Habe natürlich das Inkassounternehmen zwischenzeitlich angeschrieben und warte auf Rückmeldung). 2) Soll ich entsprechend der Beiträge oben die Hausbank fragen, ob der BSV ein Riester-Vertrag ist? 3) Ist die Riester-Rente-Klassik etwas, was mit der EU Rente zusammenhängt? Was hat das Saldo von 0 zu bedeuten, wenn da gleichzeitig Rente: 8,96 EUR monatlich steht? 4) Ist sie vermögend oder mittellos zu führen, wenn der BSV ein Riestervertrag ist? 5) Ist sie vermögend oder mittellos zu führen, wenn der BSV kein Riestervertrag ist? 6) Was bedeutet das Ablaufdatum im Jahr 2059 bei der Riester-Rente-Klassik? Bitte alles in einfacher Sprache "für Dummies" erklären. Vielen Dank an Euch im Voraus! |
24.01.2023, 18:14 | #2 |
Routinier
Registriert seit: 17.07.2015
Ort: RLP
Beiträge: 1,057
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Ich liebe die "Dummies-Bücher"....und ich hasse das unsägliche Riester....
Daher kann ich deine Fragen leider nicht zuverlässig beantworten. Ich vermute, die Hausbank hat sie rundum mit Verträgen versorgt. Du bräuchtest zunächst mal alle Verträge und ein Gespräch mit ihr und demjenigen, der sie ihr aufgezwängt hat. Dann kennt man die Vertragsbedingungen, und was für einen Sinn das Ganze für sie machen soll. Und, was davon anrechenbar ist und was nicht. |
25.01.2023, 00:03 | #3 |
Gast
Beiträge: n/a
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Danke mimi91,
hab heute die Bank kontaktiert und steige tiefer in die Recherche ein. |
25.01.2023, 11:52 | #4 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,811
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Hallo Mayla, was hat deine neue Frage denn mit der Betreuervergütung zu tun? Bitte Fragen immer in der richtigen Kategorie stellen. Das gehört hier zum Thema Vermögenssorge.
__________________
Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
25.01.2023, 12:17 | #5 |
Gast
Beiträge: n/a
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Hallo Horst,
bzgl der Betreuervergütung ging es mir darum, ob ich sie als mittellos oder vermögend abrechnen kann. |
25.01.2023, 13:36 | #6 |
Gast
Beiträge: n/a
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Hallo,
der Ursprung meiner Frage ist die Einordnung in mittellos/vermögend (deswegen, was angerechnet wird und was nicht), deswegen habe ich die Frage schon absichtlich im Unterforum für Vergütungsfragen gestellt und finde die Verschiebung in ein anderes Unterforum ohne mich zu fragen auch nicht gut. |
25.01.2023, 14:36 | #7 |
Routinier
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,284
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Ich verstehe die Fragestellung auch nicht.
Warum vermutest Du mittellosigkeit? |
25.01.2023, 14:52 | #8 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,811
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Ein BSV kann m.E. nie ein Riestervertrag sein. Die Zielsetzungen sind doch völlig anders. Beim BSV gehts um Hauskauf oder zumindest bauliche Veränderungen. Bei Riester um zusätzliche Altersrente. Daher dürfte der BSV anrechenbares Vermögen sein. Natürlich nur der Guthabenteil. Es sei denn wiederum, ob eun Fall des § 90 Abs. 2 Nr 3 SGB XII vorliegt.
Und ob irgendetwas gekündigt werden sollte (an Genehmigung nach § 1849 BGB denken), hängt vom Einzelfall ab: wie lange ist die Laufzeit, ist (unter welchen Bedingungen) eine vorzeitige Kündigung möglich, beim BSV: besteht ein wohnwirtschaftlicher Finanzierungsbedarf - oder gehts nur um die Habenzinsen?
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
25.01.2023, 15:01 | #9 |
Gast
Beiträge: n/a
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Hallo,
danke für die inhaltliche Beantwortung Horst. In dem Thread, an den ich ursprünglich meinen Beitrag (der jetzt als #1 da steht) extra unter einen anderen Beitrag (von jemand anderes) gestellt hatte (leider wurde das jetzt von Moderatoren auf Wunsch von dir Horst getrennt und ist für den Leser nicht mehr ersichtlich), stand in mehreren Beiträgen etwas zu BSV/Riester/Schonvermögen für Vergütung. In dem anderen Beitrag wurde das so behandelt, dass es wohl BSV Riesterverträge gibt und die dann wiederum nicht als Vermögen angerechnet werden und dann wiederum wäre meine Betreute mittellos. Lassen wir das jetzt einfach. Ich kläre es an anderer Stelle ab. Macht keinen Sinn ohne den Bezug zu dem Thread, unter den ich es geschrieben hatte. |
26.01.2023, 09:12 | #10 |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,643
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Es gibt auch sog. Riester-Bausparverträge ("Wohn-Riester"); siehe hierzu:
https://www.verbraucherzentrale.de/w...rvertrag-12000 Solche Verträge könnten m.E. evt. ebenso wie die üblichen Riester-Verträge geschützt sein, da sie - sollten sie für eine (selbstgenutzte) Immobilie verwendet werden - schon der Alterssicherung dienen können. mfg
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Optimismus ist nur ein Mangel an Information (Heiner Müller)
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