Dies ist ein Beitrag zum Thema Girokonto ja oder nein im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Moin zusammen,
im vergangenen Jahr habe ich eine Betreuung übernommen, bei der kein Girokonto für den Betreuten existiert und alle ...
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26.01.2023, 11:21 | #1 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 26.01.2023
Ort: Gremersdorf in Holstein
Beiträge: 3
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Girokonto ja oder nein
Moin zusammen,
im vergangenen Jahr habe ich eine Betreuung übernommen, bei der kein Girokonto für den Betreuten existiert und alle Geldflüsse auf den Heimträger umgeleitet sind. Der Betreute hat beim Heimträger ein Taschengeld-Konto, was mittels einer Excel-Tabelle geführt wird und für die mir keine Belege zur Verfügung gestellt werden. Heißt, ich kann die Geldflüsse auf diesem Konto nicht nachvollziehen. Ob sich hier jemand aus dem Heim "bedient" oder nicht, kann ich somit nicht prüfen. Auch erhalte ich keine Abrechnung des Heimträgers über die Zahlungsflüsse außerhalb des Taschengeld-Kontos. Nun haben wir ja ab Januar den § 1839 BGB, der vorsieht, dass das Verfügungsgeld des Betreuten über ein Girokonto geführt wird. FRAGE! Muss ich das jetzt einführen, wenn ich mir bei der Geldverwendung des Heims unsicher bin? |
26.01.2023, 17:29 | #2 |
Routinier
Registriert seit: 25.06.2021
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Beiträge: 1,283
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Also ich sehe keine Änderung durch die Reform in der Praxis.
Aber Du musst die Geldflüsse kontrollieren und, wenn das Heim für die Ausgaben keine Belege vorweisen kann, zurückfordern. |
01.02.2023, 17:48 | #3 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,801
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Gerade die Heime-Taschengeldkonten sind ja die Ausnahmen von der Girokontopflicht.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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Stichworte |
girokonto, taschengeld-konto, §1839 bgb |
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