Dies ist ein Beitrag zum Thema Mahnbescheid selbst beantragen? im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
ein ehemaliger Vermieter einer (mittellosen) Betreuten hat - trotz mehrmaliger Zahlungserinnerungen - nach einem Umzug bisher nur einen Teil ...
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26.01.2023, 17:03 | #1 |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 31.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
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Mahnbescheid selbst beantragen?
Hallo,
ein ehemaliger Vermieter einer (mittellosen) Betreuten hat - trotz mehrmaliger Zahlungserinnerungen - nach einem Umzug bisher nur einen Teil einer Kautionszahlung zurückgezahlt und reagiert nicht mehr in der Sache. Die Forderung beträgt ca. 400,-- Euro. Die AK's Vermögenssorge und Wohnungsangelegenheiten liegen vor. Nun müsste m.E. ein Mahnbescheid beantragt werden. Macht ihr dies selbst (hierzu gibt es mittlerweile ja auch Internetportale) oder würdet ihr einen Rechtsanwalt damit beauftragen? mfg
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Optimismus ist nur ein Mangel an Information (Heiner Müller)
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26.01.2023, 18:25 | #2 |
Routinier
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,222
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Ich würde das selbst machen - online als Barcode und das per Post verschicken.
Bist Du Dir aber unsicher, beauftrage einen Rechtsanwalt. Wenn Du damit rechnest, dass der Vermieter widerspricht, lass es sein und Klage. Und der Vermieter hat auch nichts berechtigt einbehalten und mitgeteilt, z.B. Schäden, offene Forderungen, zu erwartende Betriebskostennachzahlungen? Die Wohnung wurde vor mehr als 6 Monaten zurückgegeben? |
26.01.2023, 20:15 | #3 | ||
Berufsbetreuer
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Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
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Zitat:
Zitat:
mfg
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Optimismus ist nur ein Mangel an Information (Heiner Müller)
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26.01.2023, 20:29 | #4 |
Moderator
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Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,714
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Jedes Landesjustizministerium bietet ein Online-Formular. Hier BW: https://justizportal.justiz-bw.de/pb.../Mahnverfahren
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
26.01.2023, 21:27 | #5 |
Routinier
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Beiträge: 1,222
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Was noch wichtig ist, Auslagen, Zinsen und Verzugszinsen nicht vergessen.
(Wobei es wohl so ist, dass Du die Auslagen aus Deiner Vergütung zahlen musst und die Erstattung an den Betreuten müsste, daher wohl eigentlich Auslagen = 0) Zuständig für das Mahnverfahren ist das zentrale Mahngericht am jetzigen Wohnsitz deines Betreuten, für das streitige Verfahren muss das Amtsgericht, in dessen Bezirk die alte Wohnung lag, angegeben werden. Wird Widerspruch eingelegt, erst zum Anwalt und dann gerichtskosten einzahlen. |
29.01.2023, 14:34 | #6 | |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 25.01.2022
Ort: Hannover
Beiträge: 104
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Zitat:
In der Regel ist es üblich, nach Beendigung des Mietverhältnisses zunächst einen Teil der Kaution relativ zügig auszuzahlen (da Mietausfälle ja dann nicht auftreten können). Der Rest wird dann nach endgültiger Abrechnung des Mietzeitraums ausgezahlt. So wird bei Beendigung des Mietvertrages im Januar 2022 die Nebenkostenabrechnung erst im Laufe des Jahres 2023 vorliegen können (spätestens bis zum 31.12.2023). Möglicherweise liegt hieran die Ursache für den noch immer offenen Betrag. Es ist aber kein Grund, diese auf Nachfrage nicht mitzuteilen. |
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29.01.2023, 18:39 | #7 |
Routinier
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,222
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Wenn dem so wäre, hätte das der Vermieter mitteilen müssen.
Aber die Fristen sind nicht wie angegeben, sondern innerhalb von 6 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums der Nebenkosten ist die Zahlung der zurückbehaltenen Kaution fällig, auch, wenn die Abrechnung noch nicht erstellt wurde... Auch darf der Vermieter einen Teil der Kaution nur dann behalten, wenn auch tatsächlich eine Nachzahlung zu erwarten ist. |
30.01.2023, 13:27 | #8 | |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 25.01.2022
Ort: Hannover
Beiträge: 104
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Zitat:
(Fristen sind in Abs. 3 aufgeführt) |
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30.01.2023, 15:45 | #9 | |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 31.07.2007
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Beiträge: 2,642
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Zitat:
Ich werde nun - auf Kosten d. Betreuten - einen MB online beantragen. mfg
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Optimismus ist nur ein Mangel an Information (Heiner Müller)
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30.01.2023, 22:43 | #10 | |
Routinier
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Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,222
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Zitat:
Urteil vom 18.01.2006, VIII ZR 71/05 |
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