Dies ist ein Beitrag zum Thema Girokontenwechsel - von einer Bank zur anderen im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Moin,
nach altem Recht war der Girokontenwechsel - zumindest vom Gesetz her - zustimmungspflichtig durch das Betreuungsgericht. Ist die alte ...
|
Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Heutige Beiträge | Suchen |
26.01.2023, 16:06 | #1 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 26.01.2023
Ort: Gremersdorf in Holstein
Beiträge: 3
|
Girokontenwechsel - von einer Bank zur anderen
Moin,
nach altem Recht war der Girokontenwechsel - zumindest vom Gesetz her - zustimmungspflichtig durch das Betreuungsgericht. Ist die alte Regelung des §1812 BGB jetzt durch die neuen Regelungen der §§1839 ff. in Bezug auf Information des Gerichts abgelöst worden? |
26.01.2023, 17:30 | #2 |
Routinier
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,278
|
Du musst das Gericht informieren, ne Genehmigung braucht es nicht mehr.
Wurde auch Zeit, die Genehmigungspflicht kam schließlich aus der Zeit, in der es weder Bürgerkonto, noch Basiskonto gab... |
Lesezeichen |
Stichworte |
bank wechseln, genehmigungspflicht, girokontowechsel |
|
|