Dies ist ein Beitrag zum Thema Einkommensteuer Vorauszahlung Betreuter im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen,
Rentner leisten ja regelmäßig Einkommenssteuer Vorauszahlungen so auch mein Betreuter. Diese werden quartalsweise vom Finanzamt von dessen Girokonto ...
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25.03.2023, 18:11 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 16.12.2022
Ort: Kreis Limburg-Weilburg
Beiträge: 77
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Einkommensteuer Vorauszahlung Betreuter
Hallo zusammen,
Rentner leisten ja regelmäßig Einkommenssteuer Vorauszahlungen so auch mein Betreuter. Diese werden quartalsweise vom Finanzamt von dessen Girokonto abgebucht. Nun ist mein Betreuter mittellos, lebt im Heim, erhält übergeleitet Rente, Pflegegeld und rückwirkend Sozialhilfe in Einrichtungen. Geht alles komplett für Heimkosten drauf und auf dem Girokonto ist kein Guthaben mehr. Ich werde demnächst für ihn die Einkommenssteuererklärung 2022 machen aber für 2023 Bucht das Finanzamt ja noch fleißig ab. Wie ist da der korrekte Weg, genügt ein Schreiben an das Finanzamt mit Schilderung des Sachverhaltes und Bitte um Einstellung der Einkommenssteuer Vorauszahlung oder gibt es da einen anderen vorgeschriebenen Weg? Vielen Dank, |
25.03.2023, 18:23 | #2 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,813
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Die Steuer geht vor. Und kann vom Sozialamt nicht vereinnahmt werden. Ggf muss der SHT versehentlich einkassiertes Geld zurückzahlen - oder direkt ans Finanzamt weiterleiten.
Umgekehrt ist zumindest der pflegerische Anteil der Kosten eine außergewöhnliche Belastung und für Schwerbehinderung gibts auch einen Steuerfreibetrag. Ist das alles schon angegeben worden? Vielleicht bleibt dann gar keine Steuer mehr übrig. Und vorab schon mal formlos die Einstellung der Vorauszahlungen beantragen.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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