Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreute steuert auf Insolvenz - Wie Wohnung sichern? im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen,
ich als Einsteiger benötige noch mal fachkundige Hilfe.
Ich habe die Betreuung einer Dame übernommen, die sich in ...
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#1 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 28.02.2023
Ort: NRW
Beiträge: 5
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Hallo zusammen,
ich als Einsteiger benötige noch mal fachkundige Hilfe. Ich habe die Betreuung einer Dame übernommen, die sich in Palliativbehandlung befindet. Krebserkrankung im Endstadium ohne Behandlungsoption. Sie lebt zwar in ihrer Mietwohnung, wird aber mobil-palliativ versorgt und besucht mehrmals in der Woche ein Tageshospiz mit Option auf stationäre Aufnahme, „wenn es einmal zu Hause nicht mehr geht“. Ich habe zwar (noch) nicht die Vermögenssorge, aber da das AG eine Vermögensaufstellung haben möchte, gewinne ich so langsam Einblicke. Das Problem: Meine Betreute war bis Januar 23 erwerbstätig und ist nun im Krankengeldbezug. Wahrscheinlich wird sie den ganzen Bezugszeitraum ausreizen müssen, da eine Rückkehr ins Beschäftigungsverhältnis mit ihrer Diagnose sehr unwahrscheinlich ist. Die Restlebenserwartung ist ebenfalls unsicher. Evtl. folgt noch der Antrag auf Erwerbsminderungsrente. Diese wird noch niedriger ausfallen als das Krankengeld, aber immerhin wäre sie dann grundsicherungsberechtigt. Aktuell reicht aber das Krankengeld nicht für ihre Fixkosten und sie steuert nach meiner Einschätzung ungebremst auf eine Insolvenz zu. Neben diversen Versicherungen ist es v.a. eine viel zu hohe Miete (780 €) und Ratenzahlungen zweier Darlehen (insg. ca. 900 €), welche das Krankengeld quasi komplett „auffressen“. Insgesamt hat die Dame ca. 2000€ Fixkosten (ohne Einkäufe etc.!) und bekommt ca. 1600 € Krankengeld (Endgültiger Bescheid lässt auf sich warten). Bei meiner Einsichtnahme in die Finanzen war der Dispo-Rahmen des Giro-Kontos (ca. 2500€) bereits nahezu ausgereizt. Auf mein Anraten hat die Betreute bei Ihrer Hausbank ein Sparbuch (800€) aufgelöst und eine Tilgungsaussetzung der Kredite bis zum 15.10.23 vereinbart. Bis dahin zahlt sie "lediglich" den Zinsanteil in Höhe von 430 €. Dennoch steht ihr bereits jetzt das Wasser bis zum Hals. Summe der Verbindlichkeiten insgesamt ca. 70.000€. Kreditgeber ist die Hausbank, wo das Giro-Konto liegt. Das Dispo des Giro-Kontos wird aber auch bei Ratenstundung auf kurz oder lang ausgereizt sein. Anspruch auf ergänzende Sozialleistungen wird sie nach meiner Einschätzung nicht haben. Auf Verdacht habe ich jedoch einen Wohngeldantrag gestellt. Meine Sorge ist nun, dass meine Betreute sehr schnell ihre Miete nicht mehr zahlen kann und die Räumung droht. Spätestens, wenn die Bank im Oktober die Ratenzahlung reaktiviert, ist meine Betreute zahlungsunfähig. Bezahlbarer Wohnraum ist hier vor Ort knapp (kleinere Wohnung ja, günstigere eher nein) und ein Umzug ist in ihrem Gesundheitszustand auch nicht einfach zu bewerkstelligen. Das bereitet mir als blutigem Anfänger ein wenig Kopfzerbrechen. Die Betreute ist nett und kooperativ und ich will unbedingt verhindern, dass sie vorzeitig ihre Wohnung verlassen muss. Eventuell hat sie nur noch ein paar Monate Zeit… Wie kann ich (bzw. meine Betreute) die Mietzahlungen sicherstellen? Eine Kontenneueröffnung bei einer anderen Bank mit Pfändungsschutz und dann das Krankengeld und Miete darüber abwickeln lassen wäre eine Option. Allerdings befürchte ich, dass sie mit diesem Hintergrund kein zweites Konto bekommen wird. HILFEEEE!! LG Chris |
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#2 |
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Routinier
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,508
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Warum ist in diesem Fall keine Vermögenssorge angeordnet worden? Hier brennt ja quasi schon die Bude. Da würde ich beim Betreuungsgericht darauf drängen dass die Vermögenssorge im Eilverfahren als Aufgabenkreis angeordnet wird.
Sobald die Vermögenssorge angeordnet ist: 1. Die Darlehen nicht mehr bedienen. 2. Alle Versicherungen (welche sind das?) so schnell wie möglich kündigen. 3. Schleunigst (!) ein Konto bei einer anderen Bank eröffnen, denn ein Girokonto bei der selben Bank bei der Schulden bestehen ist ein Garant für Zoff und Probleme. Es besteht mindestens ein Anspruch auf ein Basiskonto. 4. Sollten die Gläubiger versuchen den Krankengeldanspruch zu pfänden, Antrag auf Erhöhung der Pfändungsfreigrenze beim Vollstreckungsgericht stellen mit Verweis auf die Mietkosten und dass der Frau ein Umzug aufgrund ihres Gesundheitszustands nicht zumutbar ist. Das Krankengeld sollte von der Höhe her für den Lebensunterhalt vorerst ausreichen. Sollte die Betreute ausgesteuert werden müsste man nochmal schauen ob Wohngeld oder gar ergänzende Sozialhilfe in Frage kommt. Die Betreute muss aber keinesfalls umziehen, wenn sie eh schon quasi im Sterbebett liegt. |
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#3 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,666
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Bei 1.600 Krankengeld ist der pfändbare Betrag ab 1.7.23 nur 138,40. Das kann man der Bank als freiwillige Ratenzahlung anbieten (oder 5 € mehr). Sonst nichts mehr bezahlen außer der Miete.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#4 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 28.02.2023
Ort: NRW
Beiträge: 5
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Hallo,
vielen Dank für die Antworten. Der Eilantrag auf AK-Erweiterung ist natürlich schon längst raus. Meine Betreute (Zitat: "das regele ich alles selbst") ist nach meiner jüngsten Ansprache auch davon überzeugt, dass es mittelfristig der bessere Weg ist. Bei heutiger Einsicht in die Auszüge war der Kontostand knapp über der Grasnarbe (ca. + 100 €). Eingeräumter Überziehungskredit liegt bei 2400 €. Etwas Luft ist also noch vorhanden. Aber nicht mehr lange, da der Arbeitgeber ca. 1000 € Rückforderung wegen fälschlicher Überzahlung der LFZ angemeldet hat...aber ohne Fälligkeitsdatum. Wie kulant sind Banken denn bei Eröffnung eines Basiskontos neben einem anderen? Das ursprüngliche Girokonto bei der Sparkasse ist ja derzeit noch halbwegs "funktionstüchtig". Allerdings verrechnet das kontoführende Unternehmen eigene Forderungen mit diesem Konto. Letzteres spricht dafür, dass die Betreute in jedem Fall Anspruch auf ein Basiskonto bei einer anderen Bank hätte, auch wenn das Ursprungskonto noch funktioniert. Gibt es hier empfehlenswerte Bankhäuser? Spiele ich im Falle einer Eröffnung gegenüber der Bank mit offenen Karten, oder sollte man den Sachverhalt durch Euphemismen beschönigen? Alles in allem sehr aufregend für eine zweite Betreuung.... |
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#5 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,727
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Solange noch keine Zahlungsunfähigkeit lt. Schufa vorliegt, würde ich ein Girokonto beantragen, kein Basiskonto, was wahrscheinlich auch gewährt wird.
Dann stellst Du Krankengeld, Miete, etc. PP um, kündigt, wenn alles läuft, das alte Konto und bedienst die Darlehen nicht mehr, wenn dann ne Pfändung kommt, P-Konto beantragen, wenn die Bank daskündigt, Fortführung als Basiskonto verlangen. Ist denn wiederholungsgefahr vorhanden, dann Einwilligungsvorbehalt ggf. begrenzt beantragen. Empfehlen würde ich die große rote oder große Blaue Bank vor Ort. |
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