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Kein Bargeld/Taschengeld für den Betreuten

Dies ist ein Beitrag zum Thema Kein Bargeld/Taschengeld für den Betreuten im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, ein Teil meiner Verwandtschaft (ledig) wird durch eine Berufsbetreuerin betreut. Da er und meine Mutter im selben Altenheim sind, ...


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Alt 19.05.2023, 05:47   #1
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Registriert seit: 10.05.2023
Beiträge: 6
Standard Kein Bargeld/Taschengeld für den Betreuten

Hallo,
ein Teil meiner Verwandtschaft (ledig) wird durch eine Berufsbetreuerin betreut.
Da er und meine Mutter im selben Altenheim sind, (und auch Geschwister sind), besuche ich immer beide mit einen "Schlag".
Während meine Mutter Dement ist und ich mit ihr nichts mehr reden kann, so kann ich mit meiner Verwandtschaft doch noch reden.
Nun, so hat meine Verwandtschaft den Wunsch dass er doch mal Kontoauszüge und eine wenig Bargeld / Taschengeld bekommen kann.
Ich habe dann an seine Berufsbetreuerin geschrieben, mit 2 Wünschen, die so lauteten: ... ... möchte meine Kontoauszüge ein halbes Jahr rückwirkend in Papierformat und möchte Taschengeld. Dann, als 2-3 Wochen nichts geschehen ist, habe ich sie wieder angeschrieben und bekam die Antwort : Ich habe alles getan was sie wollten: ich habe mit ihm über Bargeld im Altenheim mich unterhalten und habe ihm die Kontoauszüge gezeigt.
Ich schrieb zurück, dass es nicht ums reden oder zeigen (wahrscheinlich auf dem Bildschirm des Smartphones) geht, sondern um praktisches und habe nochmals die 2 Wünsche ihr geschrieben.
Dies war anfangs März ´23.
Da es aber nicht vorwärts ging, schrieb ich ans Betreuungsgericht .
Die meinten aber, die Berufsbetreuerin mache alles richtig .
Ich schrieb wieder an Betreuungsgericht, und sagte : Wo und Wie - macht sie alles richtig und erklärte dass sie vom Betreuten 2 Wünsche bekommen hat und dies nicht erfülle.
Ich wies das Betreuungsgericht auf die neue Gesetzeslage ab 1.1.´23 hin und erklärte auch dass meine Verwandtschaft VON IHREM EIGENEM GELD , TASCHENGEL habn möchte, nur etwa 15 € im Monat.
Dann ging es weiter, er könne sich ja mit Hilfe eines anderen (er sitzt im Rollstuhl) Geld von der KSK holen , die ein wenig entfernt ist.
Nu nist die Problematik so, dass er keinen ausweis im Altenheim hat und selbstverständlich auch keine Geldkarte mit Pin Nummer. Die habe ich auch dem Betreuungsgericht geschrieben.
Das Betreuungsgericht meinte dann man könne auch mit einer Kopie des Ausweises Geld holen - was aber selbstverständlich nicht geht.
Nun ist wieder eine Wartezeit mit den Behörden.
Ich bin der Meinung, dass sich das Betreuungsgericht zu sehr der Betreuerin gleichstellt, dass es nicht neutral handelt.
Seit Anfangs März geht das schon.
Ich habe dem Betreuungsgericht vorgeschlagen, dass doch meine Verwandtschaft im Altenheim vom Betreuungsgericht besucht wird und eine Anhörung statt finden sollte - aber da gehen sie nicht ein.
Des Weiteren habe ich ei Papier angefertigt, mit den 2 Wünschen des Betreuten und meine Verwandschaft mit dem Papier abfotografiert und dem Betreuungsgericht mitgeschickt , aber nein es gibt kein Taschengeld - ohne Begründung - oder mit der Begründung von der Betreuerin, dass der Neffe genug Geld hat, er möchte sich "Bereichern" . Wohlgemerkt , bei dem Taschengeld soll es nur um eine kleine Summe von etwa 15 € im Monat handeln, dass man gemeinsam mal ein Eis essen kann usw.
Ich komme in dieser Situation nicht weiter, die Hilfe vom Anwalt möchte ich auch nicht holen ... ...
Eventuell hat jemand dazu seine Meinung dazu .
Gü-71 ist offline  
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Alt 19.05.2023, 08:01   #2
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,634
Standard

Ich nehme an, es geht nicht um den auch als Taschengeld bezeichneten Barbetrag nach § 27b SGB XII von derzeit 135,54 € mtl.? Der kommt ja bei allen Menschen, bei denen das Sozialamt hinzuzahlt, direkt vom Amt auf das Eigengeldkonto im Heim. Sondern um einen Bonus? Ist denn überhaupt Erspartes vorhanden, aus dem das Sozialhilfetaschengeld aufgestockt werden kann? Wenn ja, wären ja 15 € sogar noch wenig.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 19.05.2023, 10:21   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 15.02.2022
Ort: in Baden-Württemberg
Beiträge: 163
Standard

Als Berufsbetreuerin handhabe ich es so:
Auf Wunsch meines Klienten nehme ich die Kontoauszüge ins Heim zum Zeigen mit; die Auszüge muß ich bei der Rechnungslegung dem Betreuungsgericht vorlegen, also dann nehme ich die wieder nach dem Besuch mit.

Man kann - wenn gewünscht - Kopien machen.
Taschengeld: Es ist nicht klar, ob das Heim ein Taschengeldkonto führt. Das müßte erst einmal herausgefunden werden und dann kann man die Sachlage miteinander besprechen.
Manchmal nehmen die Verwandten meiner Klienten Kontakt mit mir auf und dann können solche Dinge besprochen werden.
__________________
Mimmi aus Baden-Württemberg
Mimmi ist offline  
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Alt 19.05.2023, 11:32   #4
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 16.12.2022
Ort: Kreis Limburg-Weilburg
Beiträge: 151
Standard

Wenn der Betreute keine Sozialhilfe und somit kein Barbetrag erhält wie von Horst beschrieben, das Heim aber Barbetragskonten („Taschengeldkonto“) für die Heimbewohner führt handhabe ich das so, das ich per Dauerauftrag vom Girokonto des Betreuten Geld auf das Barbetragskonto regelmäßig überweise.
Mit meinen Betreuten, bei denen es kommunikativ möglich ist, spreche ich regelmäßig über ihre Finanzen und gebe ihnen Kopien der Kontoauszüge und sogar die Vermögensübersicht, wenn Sie es wünschen.
Also, erst mal die Sache mit dem Barbetragskonto klären.
Clark ist offline  
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Alt 19.05.2023, 14:44   #5
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 10.05.2023
Beiträge: 6
Standard Fall Abgeschlossen

Dankeschön für eure Antworten!
Es geht bei diesem Taschengeld nicht um dasjenige das einem vom Gesetz aus zusteht, sondern wie Horst meint um den Bonus.
Die Verwandschaft = mein Onkel hat genügent Geld auf dem Konto, vom Sozialamt würde er nichts bekommen.
Wenn ich spreche vom Taschengeld, so meine ich, dass er doch von seinem Eigenem Konto (im Monat) etwas bekommen könnte. Er bekommt nichts, nicht mal 5 €.

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Habe jetzt gerade erfahren, dass heute die Betreuerin bei meinem Onkel war und sie sind gemeinsam zu Bank gegangen.

Dann hat also doch das Betreungsgericht auf die Berufsbetreuerin etwas gedrückt!
Dann wäre mal diese Fall abgeschlossen, vielen Dank für eure Komentare!

Danke
Gü-71 ist offline  
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