Dies ist ein Beitrag zum Thema Kaufverträge vom Ergänzungsbetreuer im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, wollte mal hier im forum nachfragen wie es bei folgender Situation ist.
Ich bin der Betreuer für meine Mutter, ...
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#1 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 10.05.2023
Beiträge: 6
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Hallo, wollte mal hier im forum nachfragen wie es bei folgender Situation ist.
Ich bin der Betreuer für meine Mutter, eingesetzt durchs Betreuungsgericht. Daneben habe ich noch meinen Onkel , nach dem ich schaue. Da liegt eine notarielle vollnacht vor. als drittes gibt es noch einen Onkel (alles Geschwister) - der hat einen Berufsbetreuer. Letztes Jahr wurden landwirtschaftliche Flurstücke vonallen dreien verkauft. Da ich für beim notariat nur für meinen Onkel handeln durfte, so bekam meine Mutter einen Ergänzungsbetreuer, der für die Kaufabwicklung zuständig ist. Nun die Frage : wie ist es mit den Kaufverträgen? Der Ergänzungsbetreuer hat noch keine herausgerückt, und ich erklärte ihm, dass ich sie haben wollte, da ich oder meine Geschwister doch auch irgendwann mal dies eventuell nachlessen wollten, was meine Mutter in Erbengemeinschaft hatte. Kann ich es verlangen, dass Der Ergänzungsbetreuer die Kaufverträger mir aushändigt, mit dem Namen meiner Mutter. |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,632
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Moin moin
sofern du als Betreuer für Deine Mutter eingesetzt bist und auch die Vermögenssorge hast, muss der Ergänzungsbetreuer Dir die Kaufverträge - zumindest in Kopie - zur Verfgügung stellen. Als Betreuer Deiner Mutter handelst Du in diesem Fall an ihrer Stelle. Als einfach nur erbberechtigtes Kind Deiner Mutter kannst du dem Ergänzungsbetreuer völlig egal sein, solange Deine Mutter lebt. Erst sterben bringt Erben. Also melde Dich bei ihm als Betreuer Deiner Mutter. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#3 | |
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Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,995
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Hi Imre,
GÜ-71 ist doch auch der Bevollmächtigte des Onkels in der gleichen Verkaufsaktion. Da müsste das Notariat auch diesem den Kaufvertrag zur Verfügung gestellt haben??? Zitat:
Was soll denn da genau herausgerückt werden? Der Grundbuchauszug müsste dir doch auch als Bevollmächtigten des Onkels vorliegen. Auskünfte über die Höhe des Vermögens deiner Mutter hat der Ergänzungsbetreuer dir nicht zu erteilen, das ist nicht seine Aufgabe. Wenn die Geschwister gemeinsam eine Erbengemeinschaft bilden stehen sie doch auch alle im Grundbuch.
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#4 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 10.05.2023
Beiträge: 6
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Dankeschön für euer Antworten.
Meine Frage wäre soweit beantwortet! |
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