Dies ist ein Beitrag zum Thema Ehepartner versucht Bankenvollmacht zu erhalten im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Zitat:
Zitat von Janapho
Eigentlich viel zu spät, ...
Danke, dass Du uns über den Ausgang der Sache informierst. Du ...
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Forums-Geselle
Registriert seit: 12.08.2023
Ort: Bayern
Beiträge: 180
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Danke, dass Du uns über den Ausgang der Sache informierst. Du solltest erwägen, das nächste Mal einen Anwalt damit zu beauftragen. Man kann zwar eine Verzögerungsrüge § 198 Abs. 2 GVG erheben und später klagen, aber die Justiz hat sich von der Lästigkeit, dass man etwas gegen ihre Langsamkeit unternehmen kann durch passende Interpretation weitgehend befreit.
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| bankenvollmacht, demenz, ehepartner, missbrauch, personalausweis |
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