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Postbank- Zugriff auf das Konto-wie lange dauert es?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Postbank- Zugriff auf das Konto-wie lange dauert es? im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Liebe Kolleginnen und Kollegen Thema: Postbank Wie schnell bekommt Ihr einen Zugriff auf das Konto und Onlinebanking? Mittlerweile haben 4 ...


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Alt 09.10.2023, 17:35   #1
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 30.12.2022
Ort: Berlin/Brandenburg
Beiträge: 37
Standard Postbank- Zugriff auf das Konto-wie lange dauert es?

Liebe Kolleginnen und Kollegen

Thema: Postbank

Wie schnell bekommt Ihr einen Zugriff auf das Konto und Onlinebanking?

Mittlerweile haben 4 von 8 Klienten Konto bei der Postbank

Meine Legitimation in der Filiale erfolgt immer umgehend nach Erhalt des Betreuerausweises. Statt des gewünschten Zugangs erhalte ich jedoch nur Rechnungen, die ich für die Klienten nicht begleichen kann. Natürlich schreibe ich den Gläubigern, erkläre die Situation und bitte um Geduld und keine Mahnungen. Das ist aber so frustrierend.

Hättet Ihr einen rat für mich? Wie geht Ihr mit der Postbank um?

Herzliche Grüße
Neue_22 ist offline  
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Alt 09.10.2023, 21:00   #2
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,985
Standard

Zitat:
Hättet Ihr einen rat für mich? Wie geht Ihr mit der Postbank um?
Bank wechseln!
__________________
----------------
agw ist offline  
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Alt 10.10.2023, 06:04   #3
Gehört zum Inventar
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,674
Standard

Die Postbank lässt sich monatelang Zeit (sofern Du Dich nicht meldest und beschwerst).

Wenn das Konto nach einer Woche nicht da ist, telefonisch nachfragen.
Nach wieder einer Woche per Mail erinnern.

Dann 14 Tage warten und wieder erinnern, diesmal schreiben, dass Du verpflichtet bist, Verzugsschäden geltend zu machen.

Nach wieder 14 Tagen ankündigen, dass Du (sofern ein Gläubiger in der Tür steht) Dich gezwungen siehst, eine einstweilige Verfügung zu beantragen, wenn die die Betreuung nicht sofort hinterlegen.

Wenn dann alles durch ist, die Bank wechseln, die Geno- und öffentlich rechtlichen Banken sind i.d.R. besser.
Mächschen ist offline  
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Alt 10.10.2023, 11:40   #4
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,579
Standard

Es ist auch kürzlich durch die Tagespresse gegangen, dass bei der Integration der Postbank in das IT-System der Deutschen Bank (der die Postbank seit Jahren schon gehört) alles schief gegangen ist, was schiefgehen kann. Nur ein schneller Bankwechsel kann derzeit empfohlen werden.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 10.10.2023, 18:49   #5
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 30.12.2022
Ort: Berlin/Brandenburg
Beiträge: 37
Standard

agw, Mächschen und HorstD- vielen Dank für Eure Antworten.

Wenn ich Bankwechseln möchte (nur Girokonto vorhanden, kein Sparkonto) benötige ich keine Genehmigung vom Gericht, oder?
Neue_22 ist offline  
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Alt 10.10.2023, 19:41   #6
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 01.02.2023
Ort: Essen
Beiträge: 30
Standard

Hallöchen,die Postbank ist ein leidisches Thema bei uns Betreuern.
Ich habe kein Online-Banking erhalten und bei Anfragen am Schalter hieß es: "Dazu können wir Ihnen keine Auskunft geben, rufen Sie doch bitte in der Zentrale an".
Nachdem ich 40 Minuten für ein 5 Minütiges Anliegen in der Warteschleife war, wechselte ich die Bank.



Zitat:
Zitat von Neue_22 Beitrag anzeigen
Hättet Ihr einen rat für mich? Wie geht Ihr mit der Postbank um?

Ich rate dir das mit der Betreuten abzusprechen. Wenn die Betreute den Wechsel nicht zustimmt, darfst du dich leider weiterhin mit der Postbank rumschlagen.
MarDoer ist offline  
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Alt 10.10.2023, 19:43   #7
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 01.02.2023
Ort: Essen
Beiträge: 30
Standard

Zitat:
Zitat von Neue_22 Beitrag anzeigen
Wenn ich Bankwechseln möchte (nur Girokonto vorhanden, kein Sparkonto) benötige ich keine Genehmigung vom Gericht, oder?

Seit dem 01.01.2023 brauchst du für ein Wechsel des Girokontos keine betreuungsgerichtliche Genehmigung.
MarDoer ist offline  
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Alt 11.10.2023, 08:55   #8
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 30.12.2022
Ort: Berlin/Brandenburg
Beiträge: 37
Standard

MarDoer- danke!
Neue_22 ist offline  
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Alt 12.10.2023, 13:58   #9
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 30.12.2022
Ort: Berlin/Brandenburg
Beiträge: 37
Standard

Zitat:
Zitat von MarDoer Beitrag anzeigen
Seit dem 01.01.2023 brauchst du für ein Wechsel des Girokontos keine betreuungsgerichtliche Genehmigung.
Verstehe ich richtig:

ich gehe einfach zu der neunen Bank hin und nehme den Kontowechselservice in Anspruch, ja?
Zu der Postbank brauche ich gar nicht hin, oder?
Was aber mit dem Kontostand zum Stichtag bei der Postbank für das Vermögensverzeichnis?
Neue_22 ist offline  
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Alt 12.10.2023, 14:06   #10
Gehört zum Inventar
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,674
Standard

Nicht den Service, sondern die gesetzliche Kontowechselhilfe.

Du brauchst schon die Kontoauszüge von der Postbank...
Mächschen ist offline  
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