Dies ist ein Beitrag zum Thema Überweisung Taschengeld Pflegeheim im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen,
folgende Problematik: Das Pflegeheim erhält sowohl das Heimtaschengeld als auch Leistungen der Sozialhilfe direkt überwiesen. Derzeit überweist das ...
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#11 |
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Held der Arbeit
Registriert seit: 31.07.2012
Ort: Sachsen
Beiträge: 420
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Hallo zusammen,
folgende Problematik: Das Pflegeheim erhält sowohl das Heimtaschengeld als auch Leistungen der Sozialhilfe direkt überwiesen. Derzeit überweist das Heim einen Betrag von 183,00 € wieder zurück auf das Konto des Klienten und verlangt anschließend von mir, dass ich diesen Betrag abhebe und in bar im Heim einzahle bzw. vorbeibringe. Das Heim besteht ausdrücklich auf einer Bareinzahlung. Ich sehe mich als rechtlicher Betreuer jedoch nicht als Geldtransporter. Zudem habe ich für keine betreute Person eine EC-Karte, und Barabhebungen am Bankschalter sind bei vielen Banken inzwischen gar nicht mehr oder nur eingeschränkt möglich. Ich habe daher einen Dienst beauftragt, der einen Barbetrag entgeltlich zum Heim gebracht hat. Nun stellt sich für mich die Frage, ob und wie ich diese Kosten dem Sozialamt als notwendigen Aufwand im Zusammenhang mit der Sicherstellung des Barbetrags / Heimtaschengeldes in Rechnung stellen kann. Hat jemand Erfahrungen damit, ob Sozialämter solche Kosten übernehmen? Gibt es hierzu eine rechtliche Grundlage oder eine sinnvolle Argumentation, etwa im Rahmen der notwendigen sozialhilferechtlichen Bedarfsdeckung bzw. zur Vermeidung unangemessener Zusatzaufgaben für rechtliche Betreuer? Mich interessiert besonders, wie andere rechtliche Betreuerinnen und Betreuer mit solchen Situationen umgehen, wenn Heime auf Bargeld bestehen, aber der praktische Weg über Konto, Karte oder Bankschalter kaum noch möglich ist. VG der_andre |
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#12 | |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 15.03.2026
Ort: Nürnberg
Beiträge: 31
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Zitat:
Warum macht das Heim das bzw. wie wird das begründet? Und was sagt der Heimvertrag zur Barbetragsverwaltung? BTW: Wäre es nicht sinnvoller dazu einen neuen Thread zu machen? |
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#13 |
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Held der Arbeit
Registriert seit: 31.07.2012
Ort: Sachsen
Beiträge: 420
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Hi,
ich wollte nicht noch eine Tread aufmachen. Das Heim sagt, ja wir verwalten, allerdings holen wir nicht das benötigte Bargeld von der Bank. das müssen Sie bringen... Und genau das sehe ich nicht ein.... VG der_andre |
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#14 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 15.03.2026
Ort: Nürnberg
Beiträge: 31
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Aber nach dem geschilderten Sachverhalt hatte das Pflegeheim das Geld doch schon vom Sozialamt zur Verwaltung erhalten und überweist es aber wieder auf das Girokonto des Betreuten???? Auf welcher Grundlage passiert das?
Die Barbetragsverwaltung ist Teil der sozialen Teilhabe nach den Pflegeverträgen, siehe VG Minden vom 13.03.2019 - 6 L 1550/18. Die Auszahlung an den Bewohner ist unabdingbarer Teil dieser Leistung. Der Deutsche Verein hat ein Gutachten vom 02.06.2020, >>Zur Verwaltung von "Barbeträgen" durch externe Dienstleister erstellt<<. https://www.deutscher-verein.de/file...ister_2020.pdf Nach diesem Gutachten kann das Heim zwar im Ergebnis die Barbetragsverwaltung outsourcen, aber nicht einstellen. D.h. es wäre wahrscheinlich ein Vertragsbruch, dem Bewohner den Barbetrag nicht durch das Heim zur Verfügung zu stellen und dies verpflichtend an den Betreuer auszulagern. Ich sage wahrscheinlich, weil man dazu den Heimvertrag genauer prüfen müsste. Was steht im Heimvertrag zu der Barbetragsverwaltung? Was steht im Landesrahmevertrag Pflege zu der Barbetragsverwaltung? Der direkteste Weg, aber ohne Anwalt schwierig, wäre das Heim zivilrechtlich auf Einhaltung / Schadensersatz wegen Vertragserfüllung zu verklagen. Bevor ich das als (Nichtanwalts-)Betreuer in Erwägung ziehen würde, würde ich mich bei der Heimaufsicht über das Heim beschweren und bei den Kostenträgern (Pflegeversicherung / Sozialamt), dass das Heim seine Aufgaben nicht erfüllt. Das Sozialamt müsste im sozialrechtlichen Dreiecksverhältnis zwar die Einhaltung der Versorgungsverträge / Leistungsvereinbarung prüfen, aber das wäre nur die Beziehung Heim -- Kostenträger, ob das drittschützende Wirkung hat, weiß ich nicht genau, aber ich schätze nein. Es macht wahrscheinlich nicht so viel Sinn, auf das Sozialamt loszugehen. Der Barbetrag wird gezahlt, aber vom Heim nicht ordnungsgemäß verwaltet / organisiert. D.h. der Fehler liegt m.E. beim Heim, nicht beim Sozialamt. |
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#15 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,532
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Sind denn in diesem Fall unbare Zahlungsvorgänge für den Betreuten nötig, zB Zeitungs- oder Streamingabo, Klamottenbestellung? Wenn ja, wäre ja das Girokonto nötig. Denn unbaren Zahlungsverkehr dürfen Heime mit dem Taschengeld nicht durchführen. Allerdings ist auch da nicht erforderlich und sinnvoll, die gesamte komplett zurück zu überweisen. Es wäre dann eigentlich Absprachesache zwischen Heim und Betreuer, wieviel Geld aufs Girokonto geht und wieviel im Eigengeldkto. bleibt. Wobei da die sinnvollere Variante wäre, wenn der Barbetrag und das Kleidergeld direkt vom SHT auf das Girokonto geht und der Betreuer den Teil, der für Bargeschäfte (im Durchschnitt) gebraucht wird, an das Heim weiterzuleiten.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#16 |
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Held der Arbeit
Registriert seit: 31.07.2012
Ort: Sachsen
Beiträge: 420
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Hallo Horst,
es geht tatsächlich nur darum dass das Heim mich nötigt Bargeld zu bringen. Ich bin aber kein Geldbringdienst und möchte das nicht übernehmen. Zumal das Heim das Heimbewohnertaschengeld erhält und dann wieder dem Betreuten aufs Giro überweist. Und dann eben wie erklärt, dahin fahren soll und Bargeld abheben soll. VG der_andre |
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#17 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,532
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Du antwortest jetzt leider nicht auf meine Frage. Angenommen, es gibt keinen Bedarf für bargeldlosen Zahlungsverkehr, dann wäre das Verhalten des Heimes eine sinnlose Schikane und sollte der Heimaufsicht gemeldet werden. Normalerweise holt ein Mitarbeiter des Heimes einmal (oder mehrmal) im Monat Bargeld und zahlt das bar an die Bewohner aus. Gibts irgendeine Erklärung, warum das hier nicht möglich ist? Was ist denn mit den anderen Heimbewohnern, vor allem denen, die keinen Betreuer haben?
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#18 |
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Held der Arbeit
Registriert seit: 31.07.2012
Ort: Sachsen
Beiträge: 420
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Hallo Horst,
ich hab das PH jetzt mal angeschrieben warum Sie Fußpflege und Friseur in bar zahlen. Ich melde mich nach Erhalt der Info. Edit: Ausschließlich Kosmetikartikel von Bringliesel werden bar gezahlt. VG der_andre Geändert von der_andre (03.06.2026 um 08:16 Uhr) |
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