Dies ist ein Beitrag zum Thema Überweisung Taschengeld Pflegeheim im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen, ich bin neu hier (ist mein 1. Beitrag), folgende Frage: Das Pflegeheim meines Klienten erhält Heimkosten vom Soz.amt ...
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#1 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 05.08.2022
Beiträge: 5
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Hallo zusammen, ich bin neu hier (ist mein 1. Beitrag), folgende Frage: Das Pflegeheim meines Klienten erhält Heimkosten vom Soz.amt per Überweisung. Nun muss mein Klient - der kein Konto mehr hat - div. Rechnungen natürlich weiterhin zahlen, das Heim lehnt die Verwaltung hierüber ab, was rechtlich natürlich ok aber dennoch bedauerlich ist. Nun habe ich gebeten, dass man mir das Taschengeld überweist, damit ich ein eigenes Konto zur Verwaltung für ihn eröffnen kann, das Heim lehnt ab und meint, ich müsse das ganze Bargeld abholen. Ich habe keine Möglichkeit, Bargeld irgendwo einzuzahlen. Wie kann ich da weiter argumentieren? Ich freue mich über Anregungen, danke vorab und Grüße aus Hessen!
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#2 | |
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Routinier
Registriert seit: 20.12.2018
Ort: Weserbergland (NRW/Ostwestfalen-Lippe)
Beiträge: 1,169
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Zitat:
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#3 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 05.08.2022
Beiträge: 5
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Hallo, danke für das Feedback. Der Klient kann ein Konto bekommen, klar, aber das Heim verweigert die Überweisung eines Betrages an mein oder sein Konto. Sie wollen es nur bar überlassen, aber ich verwalte keine Bargelder von Klienten und kann diese zudem auch nirgends einzahlen. Der Klient hat keinen Personalauweis mehr und ist mittellos, daher werde ich kein Konto bei einer niedergelassenen Bank bekommen, sondern nur eine Internetbank. Mir geht es darum, dass das Pflegeheim die Gelder doch auch per Überweisung vom Amt bekommt und entspr. weiterleiten müsste. Sind sie hierzu nicht verpflichtet?
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#4 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,635
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Du müsstest ne Befreiung von der Ausweispflicht besorgen, dann klappt es auch mit der Filialbank, aber die Eröffnung eines Basiskontos kann dennoch nur dann abgelehnt werden, wenn es bereits ein Konto gibt oder aber die Bank schlechte Erfahrungen mit dem Clienten machte.
Das Pflegeheim ist verpflichtet, das Verwahrgeld auszutahlen, ob man aber eine Überweisung auf ein eigenes Konto, was zwar üblich ist, verlangen kann, wage ich zu bezweifeln. Ich würde das Sozialamt bitten, den Barbetrag künftig auf das neu eröffnete Konto zu zahlen und dann einmalig das Geld vom Pflegeheim in Bar abzuholen und von deinem Konto auf das Konto des Klienten zu überweisen, da dürfte niemand was sagen. |
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#5 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 05.08.2022
Beiträge: 5
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Ja, das Sozialamt ist schon informiert, ich habe bereits ein Konto eröffnet. Mir geht es darum, dass ich dennoch kein Bargeld dort abholen werde, da ich es auch einfach nicht einzahlen kann. Ich habe die Heimaufsicht eingeschaltet, weil es laut meiner Kenntnis eine Fürsorgepflicht des Pflegeheims gibt. Es muss eine alternative Möglichkeit geben, die Gelder einmalig auf sein Konto umzuleiten, außer sie in bar abzuholen.. ich versuche sie herauszufinden. Danke an euch fürs Feedback.
Nachtrag: die Heimaufsicht wird dies klären, das Heim muss mir die Gelder zur Verfügung stellen per Überweisung und darf diese auch nicht in der Höhe bar verwahren, das ist nicht zulässig. Für künftige Zahlungen des Barbetrages erhält mein Klient diese nun auf das neue Konto. Geändert von Anh (13.12.2023 um 15:22 Uhr) |
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#6 | |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,533
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Moin moin
Zitat:
So lange bis vom Heim die Meldung kommt, dass wieder Verwahrgeld benötigt wird. Was Du zu tun hast: Einfach eine Zeit lang nichts! MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#7 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,532
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Tatsächlich waren die Eigengeldkonten nie für Zahlungsverkehr gedacht. Heime haben keine Bankenlizenz. Ich verstehe auch das Problem nicht ganz. In absehbarer Zeit wirst du doch mal wieder einen Heimbesuch durchführen. Da kann man doch vorher die Auszahlung an dich ankündigen. Und wieso kannst du das nicht einzahlen. Du zahlst das ja als Vertreter des Betreuten auf dessen Konto ein.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#8 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 05.08.2022
Beiträge: 5
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Vielleicht habe ich mich missverständlich ausgedrückt. Mein Klient hat eine Pfändungsandrohung von der Zulassungsstelle, es muss also eine Rechnung beglichen werden, daher brauchte ich eine Lösung, sonst hätte ich mich natürlich zurück gelehnt. Ich verwalte grundsätzlich keine Bargelder, auch lasse ich mir keine Bargelder für Einzahlungen übergeben. Im Heim liegen inzwischen 1500 Euro bar, die aber zT eben für Überweisungen und Rechnungen auf ein Konto müssen und zwar ohne das ich sie bar entgegen nehme. Ich kann es auch sowieso nicht einzahlen, weil das Konto meines Klienten kein Konto einer örtlichen Bank ist, wo man am Schalter Geld einzahlen kann. Selbst wenn das ginge, ist es nicht meine Aufgabe, Bares zu verwalten.
Wie vermutet ist es im Rahmen des hess Landesrahmenvertrages zur Pflege auch nicht zulässig, das man das Geld nur bar zur Verfügung stellt Das Heim muss einen Teil davon überweisen, damit Verbindlichkeiten davon gezahlt werden können. Ich danke für euer Feedback. |
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#9 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,635
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Wenn Du einen Teil der Forderung gegen das Heim an die Kreis- bzw. Stadt- bzw. Landeskasse abtrittst, muss das Heim das denen überweisen, denn die Abtretung geht einer Pfändungs- und Einziehungsverfügung, die die zuständige Vollstreckungsstelle sonst erlässt, vor.
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#10 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 05.08.2022
Beiträge: 5
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Ah, das wäre natürlich auch eine Lösung. Kannst Du mir sagen, wie ich das genau abtrete, formuliere, an wen? Ich habe das zwar schon gehört, aber noch nie selbst gemacht. Das Pflegeheim diskutiert weiter mit der Heimaufsicht, so dass leider noch keine Begleichung der Rechnung stattfinden konnte. Danke vorab!
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| pflegeheim, sozialamt, taschengeld, verwaltung gelder |
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