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Sperrvermerk Sparbuch

Dies ist ein Beitrag zum Thema Sperrvermerk Sparbuch im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo Miteinander, mein Betreuter hat ein Sparbuch. Alles Nähere erfahre ich am Dienstag bei der Bank. Ich würde dann auch ...


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Alt 11.02.2024, 17:12   #1
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 03.09.2023
Ort: Hannover
Beiträge: 34
Standard Sperrvermerk Sparbuch

Hallo Miteinander, mein Betreuter hat ein Sparbuch. Alles Nähere erfahre ich am Dienstag bei der Bank. Ich würde dann auch den Sperrvermerk i.S. § 1845 BGB gegen mich einrichten lassen. Das heißt doch aber, dass sich jeder andere an dem Konto bedienen kann, wenn er das Sparbuch vorlegt, oder?
Georgswall ist offline  
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Alt 11.02.2024, 20:19   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,515
Standard

Moin moin


Ja, das bedeutet es. Mit dem Sperrvermerk sollst ja auch nur Du als BetreuerIn ausgebremst werden. Damit ist die gerichtliche Kontrolle Dir gegenüber vereinfacht - genauso, wie Deine Nachweispflichten gegenüber dem Gericht dadurch vereinfacht werden. Du darfst ja nur mit gerichtlihcer Genehmigung verfügen.

Der betreute Mensch soll jederzeit und ohne gerichtliches Bohai über das Sparbuch verfügen dürfen.
Dass gleichzeitig auch jede/r andere ausser Dir das Sparbuch plündern kann, ist durchaus ein Risiko, dass Du den Betreuten deutlich machen darfst.
Wenn Du willst, dann kannst Du der betreuten Person anbieten, dass Sparbuch zur Sicherheit in Deinem Safe zu parken. Dadurch kann bei regelmäßigen Einzahlungen (z.B. ein Dauerauftrag) Geld für gezielte größere Anschaffungen angespart werden - ohne das Risiko, dass die Betreute Person das Sparbuch schneller plündert, als es gefüllt wird. Die Sicherheit, die Du anbieten kannst, ist der Umstand, dass Du das Sparbuch in Deinem Safe hast, aber nicht abheben darfst. Für manche Betreute ist das eine große Hilfe.


MfG
Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 11.02.2024, 20:51   #3
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 03.09.2023
Ort: Hannover
Beiträge: 34
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Prima, dann habe ich das richtig verstanden. Nur die „Plünderoption“ hat mich irritiert. Sollte ich das Gericht gleich über den eingetragenen Vermerk informieren oder reicht das im Anfangsbericht?
Georgswall ist offline  
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Alt 11.02.2024, 21:00   #4
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 22.10.2023
Ort: 48301 Nottuln, NRW
Beiträge: 60
Standard

Muss ein derartiger Sperrvermerkt bei allen Sparkonten eines Betreuten eingerichtet werden, unabhängig von der Höhe des Guthabens?
pumpkin ist offline  
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Alt 11.02.2024, 21:45   #5
Gehört zum Inventar
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,598
Standard

Es kommt nicht auf die Höhe des Guthabens an, es kommt allein darauf an, ob es sich um Verfügungsgeld oder Anlagegeld handelt.
Mächschen ist offline  
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Alt 12.02.2024, 09:30   #6
Moderator
 
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Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,493
Standard

Verfügungsgeld hat eigentlich auf einem Sparbuch nichts zu suchen, sondern gehört aufs Girokonto, siehe §§ 1839, 1840 BGB.

Siehe auch unter: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de/Verfügungsgeld
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 12.02.2024, 09:31   #7
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,493
Standard

Zitat:
Zitat von pumpkin Beitrag anzeigen
Muss ein derartiger Sperrvermerkt bei allen Sparkonten eines Betreuten eingerichtet werden, unabhängig von der Höhe des Guthabens?
Ja, wenn man nicht zum Kreis der befreiten Betreuer gehört, siehe §§ 1845, 1859 BGB.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 12.02.2024, 09:32   #8
Gehört zum Inventar
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,598
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Das stimmt, aber bei vermögenden Betreuten ist es denkbar, Verfügungsgeld auch beispielsweise auf einem Tagesgeldkonto zu haben.
Mächschen ist offline  
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Alt 12.02.2024, 10:57   #9
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
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Moin moin

Zitat:
Zitat von Mächschen Beitrag anzeigen
Das stimmt, aber bei vermögenden Betreuten ist es denkbar, Verfügungsgeld auch beispielsweise auf einem Tagesgeldkonto zu haben.
Manche Banken handeln da vielleicht auch etwas speziell. eigentlich geht das mit dem Verfügungsgeld auf Tagesgeldkonten nicht, weil die Tagesgeldkonten nicht für Überweisungen gedacht sind und ein Referenzkonto (das Girokonto) benötigen, um darüber Gelder zu transferieren.

Ähnliches gilt auch für Sparbücher. Überweisungen gehen von dort auch nicht - oder sollten eigentlich nicht gehen.....

Andererseits habe ich Betreute, die ihr Verfügungsgeld vom Girokonto auf das Sparbuch überwiesen bekommen und von dort abheben. Wenn es um eine Überweisung drauf und eine Barabhebung wieder runter geht, hat die Bank nichts dagegen. Würden die Betreuten jeden Tag auflaufen und 10,00 € vom Sparbuch abheben wollen, gäbe es sicherlich Ärger.



Was eigentlich sein sollte und andererseits tatsächlich ist (oder funktioniert) ist gerne mal unterschiedlich - und nicht immer nur zum Nachteil unserer Kundschaft.



MfG
Imre
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Imre Holocher ist offline  
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Alt 19.02.2024, 22:06   #10
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 03.09.2023
Ort: Hannover
Beiträge: 34
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Habe jetzt den Sperrvermerk von der Bank bekommen. Muss der sofort ans AG, Oder reicht das innerhalb des Anfangsberichtes/Vermögensverzeichnis?
Georgswall ist offline  
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sparbuch, sperrvermerk, § 1845 bgb

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