Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreute als (Teil)Erbin im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
die Mutter einer Betreuten ist verstorben. In deren Testament wurden meine Betreute (als Tochter) und eine Großcousine der Verstorbenen ...
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#1 |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,730
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Hallo,
die Mutter einer Betreuten ist verstorben. In deren Testament wurden meine Betreute (als Tochter) und eine Großcousine der Verstorbenen jeweils mit dem halben Vermögen (incl. Immobilie) bedacht. Meine Betreute bezieht Grundsicherung nach SGB XII. Hätte sie neben ihrem Testamentsanspruch auch ggf. noch einen Pflichtteilsanspruch als gesetzliche Erbin? mfg
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Optimismus ist nur ein Mangel an Information (Heiner Müller)
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#2 |
Routinier
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,469
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Nein, denn als einzige Erbin 1. Ordnung hätte sie einen Anspruch auf die Hälfte des Erbes als Pflichtteil. Dieser Anspruch ist aber schon durch das Testament erfüllt, in dem sie neben der Großcousine mit der Hälfte des Erbes bedacht wird.
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