Dies ist ein Beitrag zum Thema Bestattungsvorsorge im Vermögensverzeichnis im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
im Forum konnte ich leider nichts konkretes finden, daher hier die Frage:
Wie nehme ich eine Bestattungsvorsorge in das ...
|
Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
![]() |
#1 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 18.03.2024
Ort: NDS
Beiträge: 7
|
![]()
Hallo,
im Forum konnte ich leider nichts konkretes finden, daher hier die Frage: Wie nehme ich eine Bestattungsvorsorge in das Vermögensverzeichnis auf? Ich habe eine, die im Todesfall leistet und bei Kündigung (Rückkaufswert?). Eine andere ist eine reine Todesfallversicherung. Beide sind mittlerweile beitragsfrei. Ich erstelle zum ersten Mal ein VermögensVZ und bin daher noch unsicher... nehme ich a) das garantierte Kapital (zB 6000€) b) den verzinste Kapital (zB 6300€) c) im Fall einer Kündigung den Rückkaufswert (zB 6100€)? Danke schonmal vorab! Maria |
![]() |
![]() |
![]() |
#2 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 30.01.2023
Ort: Sachsen
Beiträge: 43
|
![]()
Ich gehe davon aus, das mit Bestattungsvorsorge eine Versicherung gemeint ist (im Regelfall ist das eine Kapitalversicherung).
Daher bitte den jeweils aktuellen Rückkaufswert angeben. |
![]() |
![]() |
![]() |
#3 | |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 18.03.2024
Ort: NDS
Beiträge: 7
|
![]() Zitat:
Die andere Versicherung kann man nicht kündigen, das nennt sich "Bestattungsgeld - Lebenslange Todesfallversicherung" und ist nur im Todesfall fällig. Was soll ich da eintragen? |
|
![]() |
![]() |
![]() |
#4 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 18.03.2024
Ort: NDS
Beiträge: 7
|
![]()
Alles erledigt, vielen Dank! Ja, da gibt es tatsächlich bei der zweiten Versicherung auch einen Rückkaufswert. Ist ja eigentlich simpel. Immer den Rückkaufswert eintragen (auch wenn das garantierte Kapital höher ist...?!).
|
![]() |
![]() |
![]() |
#5 |
Routinier
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,892
|
![]()
Bei Kapitalversicherungen immer den Rückkaufswert, bei Immobilien gibt man ja auch nicht den Verkehrswert aus der Zukunft an
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
Lesezeichen |
Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
Ansicht | |
|
|