Dies ist ein Beitrag zum Thema Verbraucherinsolvenz-Verfahrenskosten im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
einer Betreuten wurde im Jahr 2015 Restschuldbefreiung erteilt. Nun hat sie geerbt. Bestehen da noch Mitteilungspflichten hinsichtlich der Verfahrenskosten. ...
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#1 |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Rheinland-Pfalz
Beiträge: 2,838
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Hallo,
einer Betreuten wurde im Jahr 2015 Restschuldbefreiung erteilt. Nun hat sie geerbt. Bestehen da noch Mitteilungspflichten hinsichtlich der Verfahrenskosten. Bisher war die Betreute immer mittellos. mfg |
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#2 |
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Routinier
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,508
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Die Verfahrenskosten des Insolvenzverfahrens können nur innerhalb von vier Jahren nach Abschluss des Verfahrens (= Erteilung der Restschuldbefreiung) eingefordert werden. Nach Ablauf dieser Frist ist der Anspruch verjährt, § 4b InsO.
Die Betreute hat also nichts mehr zu befürchten. |
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#3 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,662
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Kommt drauf an.
Bei einer Stundung gem. InsO kann nach Ablauf von 4 Jahren nach Rechtskraft der Reschuldbefreiung nicht mehr mehr gefordert werden. Bei einer Stundung im Wege der Verwaltungsvollstreckung gilt das nicht. |
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