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Verbraucherinsolvenz-Verfahrenskosten

Dies ist ein Beitrag zum Thema Verbraucherinsolvenz-Verfahrenskosten im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, einer Betreuten wurde im Jahr 2015 Restschuldbefreiung erteilt. Nun hat sie geerbt. Bestehen da noch Mitteilungspflichten hinsichtlich der Verfahrenskosten. ...


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Alt 24.05.2024, 12:29   #1
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Rheinland-Pfalz
Beiträge: 2,838
Standard Verbraucherinsolvenz-Verfahrenskosten

Hallo,

einer Betreuten wurde im Jahr 2015 Restschuldbefreiung erteilt. Nun hat sie geerbt. Bestehen da noch Mitteilungspflichten hinsichtlich der Verfahrenskosten. Bisher war die Betreute immer mittellos.

mfg
carlos ist offline  
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Alt 24.05.2024, 13:19   #2
Routinier
 
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,508
Standard

Die Verfahrenskosten des Insolvenzverfahrens können nur innerhalb von vier Jahren nach Abschluss des Verfahrens (= Erteilung der Restschuldbefreiung) eingefordert werden. Nach Ablauf dieser Frist ist der Anspruch verjährt, § 4b InsO.


Die Betreute hat also nichts mehr zu befürchten.
Pichilemu ist offline  
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Alt 24.05.2024, 13:19   #3
Gehört zum Inventar
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,662
Standard

Kommt drauf an.

Bei einer Stundung gem. InsO kann nach Ablauf von 4 Jahren nach Rechtskraft der Reschuldbefreiung nicht mehr mehr gefordert werden.

Bei einer Stundung im Wege der Verwaltungsvollstreckung gilt das nicht.
Mächschen ist offline  
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