Dies ist ein Beitrag zum Thema Einwilligungsvorbehalt, Wie viel Geld zum Leben ? im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Kann man grob sagen wie viel Geld einem zum Leben zugeteilt wird wenn man 1600 Euro zur Verfügung hat wovon ...
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#1 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 18.05.2024
Beiträge: 52
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Kann man grob sagen wie viel Geld einem zum Leben zugeteilt wird wenn man 1600 Euro zur Verfügung hat wovon 800 Euro Fixkosten/ Rechnungen sind?
Bzw. wie verhält es sich generell mit dem zugeteilten Geld, ist es das restliche Geld was auf dem Konto ist nach Abzug aller Kosten oder weniger ? Und kann ich dann das ganze Geld auch als Überweisung von meinem Online Banking tätigen oder ist dies nicht möglich ? |
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#2 | |
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Routinier
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 1,218
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Zitat:
Bist Du nun Betreuer oder Betreuter? Ob Ein Einwilligungsvorbehalt besteht oder nicht, grundsätzlich hat ein Betreuter Mensch einen Anspruch darauf, dass er soviel Geld ausgezahlt bekommt, wie es möglich ist. Das kann auch im Wochenrhytmus sein. Ob etwas angespart werden soll, sollte zwischen Betreuer und Betreutem abgesprochen werden. Dann wird es genauso eingeteilt. |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,570
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Moin moin
Die eigentliche Frage wird ja schon in einem ähnlichen Thread von betreuer123 beantwortet, daher muss hier nicht unbedingt weiter darauf eingegangen werden. Zitat:
Zitat:
Und dabei sollte auch klargestellt werden, dass ein gewisser Satz für Sonderausgaben wie z.B. Bekleidung, Stromnachzahlung, mez. Zuzahlung oder besondere kosteninternsivere Wünsche der Betreuten etc. angespart werden wird. Im Falle eines EiWis kann man das durchaus auch direktiver sagen und so durchziehen, weil die Betreuten dies von sich aus nicht können und kennen. Sonst gäbe es auch den EiWi nicht. Wenn Betreute es erst einmal erlebt haben, dass sie mit geringeren Fixkosten auch auskommen, sich gleichzeitig Reserven ansammeln und im Fall eines kaputten Handies TV oder sonstwas keine Krise ausbricht, dann lernen sie diese Herangehensweise auch zu schätzen. Sie müssen es aber erst einmal selber erlebt haben. Ich habe noch keinen Betreuten gehabt, der sich darüber beklagt hat, Reserven zu haben. Eher das Gegenteil. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#4 | |
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Routinier
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 1,218
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Zitat:
Ärger gab es deswegen noch nicht Und das als Blödsinn zu bezeichnen, finde ich schon übergriffig. |
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#5 | |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,570
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Moin Michael
Zitat:
Wenn Du bei dem Möglichen eingerechnet hast, was an Rücklagen besser einbehalten werden sollte und auch evtl. abgesprochene Ansparwünsche der Betreuten berücksichtigst, dann liegen wir gar nicht weit auseinander. Als Blödsinn bezeichne ich es, wenn jemand seine 558,00 € Grundsicherung auf das Konto bekommt, man für die Fixkosten Strom, Handy und Kontoführungsgebühren das Geld drauf läßt und den Rest jeden Monat auszahlt - aber keine Rücklagen für Wünsche, Zuzahlungen oder sonstige Forderungen macht, von denen man weiß, dass sie kommen, aber nicht wann. Sogar da kann ich mir vorstellen, dass wir auch nicht so weit auseinanderliegen. Zum Thema verantworten können: Ich kann so ziemlich alles verantworten von Geldhahn auf bis zum gehtnichtmehr bis andererseits zum Geldhahn zu bisdakommtnixmehr. Es kommt immer darauf an, ob ein EiWi besteht und/oder was die jeweilige individuelle Situation der betreuten Person gebietet. Die besten Ergebnisse liegen immer irgendwo im Raum dazwischen. Aber manchmal ist eben auch ein Extrem angesagt, wenn es nötig ist. Dann darf ein betreuter Mensch auch nach seinem Willen alles Geld bekommen - mit dem Hinweis, dass dann ein Eiwi riskiert wird, den es dann auch üblicherweise gibt. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#6 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 18.05.2024
Beiträge: 52
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Kann ich mit meinem zur Verfügung stehenden Geld alles machen, auch Spekulationen wie Aktien oder Bitcoins per Überweisung kaufen?
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#7 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,572
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Kann es sein, dass dein eigentliches Suchtproblem aus solchen Wettgeschichten besteht (also Form der Spielsucht)?
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#8 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 18.05.2024
Beiträge: 52
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Nein mein Suchtproblem liegt woanders ich möchte nur weiterhin in mein Krypto investieren ob das auch eineSucht ist ist natürlich Auslegungssache.
Aber so wie ich das verstanden habe, ist das mit EV nicht mehr möglich? |
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