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Einwilligungsvorbehalt, Wie viel Geld zum Leben ?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Einwilligungsvorbehalt, Wie viel Geld zum Leben ? im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Kann man grob sagen wie viel Geld einem zum Leben zugeteilt wird wenn man 1600 Euro zur Verfügung hat wovon ...


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Alt 27.05.2024, 22:54   #1
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 18.05.2024
Beiträge: 52
Standard Einwilligungsvorbehalt, Wie viel Geld zum Leben ?

Kann man grob sagen wie viel Geld einem zum Leben zugeteilt wird wenn man 1600 Euro zur Verfügung hat wovon 800 Euro Fixkosten/ Rechnungen sind?

Bzw. wie verhält es sich generell mit dem zugeteilten Geld, ist es das restliche Geld was auf dem Konto ist nach Abzug aller Kosten oder weniger ? Und kann ich dann das ganze Geld auch als Überweisung von meinem Online Banking tätigen oder ist dies nicht möglich ?
betreuung123 ist offline  
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Alt 27.05.2024, 23:30   #2
Routinier
 
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 1,218
Standard

Zitat:
Zitat von betreuung123 Beitrag anzeigen
Kann man grob sagen wie viel Geld einem zum Leben zugeteilt wird wenn man 1600 Euro zur Verfügung hat wovon 800 Euro Fixkosten/ Rechnungen sind?

Bzw. wie verhält es sich generell mit dem zugeteilten Geld, ist es das restliche Geld was auf dem Konto ist nach Abzug aller Kosten oder weniger ? Und kann ich dann das ganze Geld auch als Überweisung von meinem Online Banking tätigen oder ist dies nicht möglich ?

Bist Du nun Betreuer oder Betreuter?



Ob Ein Einwilligungsvorbehalt besteht oder nicht, grundsätzlich hat ein Betreuter Mensch einen Anspruch darauf, dass er soviel Geld ausgezahlt bekommt, wie es möglich ist. Das kann auch im Wochenrhytmus sein. Ob etwas angespart werden soll, sollte zwischen Betreuer und Betreutem abgesprochen werden. Dann wird es genauso eingeteilt.
Michael77 ist offline  
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Alt 28.05.2024, 21:43   #3
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
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Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,570
Standard

Moin moin


Die eigentliche Frage wird ja schon in einem ähnlichen Thread von betreuer123 beantwortet, daher muss hier nicht unbedingt weiter darauf eingegangen werden.



Zitat:
Zitat von Michael77 Beitrag anzeigen
Ob Ein Einwilligungsvorbehalt besteht oder nicht, grundsätzlich hat ein Betreuter Mensch einen Anspruch darauf, dass er soviel Geld ausgezahlt bekommt, wie es möglich ist.
Als grundsätzliche Handhabe halte ich diese Herangehensweise für völligen Blödsinn, weil sie die Verelendung und Verschuldung der Betreuten zwingend sicherstellt.

Zitat:
Zitat von Michael77 Beitrag anzeigen
Ob etwas angespart werden soll, sollte zwischen Betreuer und Betreutem abgesprochen werden. Dann wird es genauso eingeteilt.
Dieser Punkt sollte unbedingt eingehalten werden.
Und dabei sollte auch klargestellt werden, dass ein gewisser Satz für Sonderausgaben wie z.B. Bekleidung, Stromnachzahlung, mez. Zuzahlung oder besondere kosteninternsivere Wünsche der Betreuten etc. angespart werden wird. Im Falle eines EiWis kann man das durchaus auch direktiver sagen und so durchziehen, weil die Betreuten dies von sich aus nicht können und kennen. Sonst gäbe es auch den EiWi nicht.
Wenn Betreute es erst einmal erlebt haben, dass sie mit geringeren Fixkosten auch auskommen, sich gleichzeitig Reserven ansammeln und im Fall eines kaputten Handies TV oder sonstwas keine Krise ausbricht, dann lernen sie diese Herangehensweise auch zu schätzen. Sie müssen es aber erst einmal selber erlebt haben.
Ich habe noch keinen Betreuten gehabt, der sich darüber beklagt hat, Reserven zu haben. Eher das Gegenteil.



MfG
Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 28.05.2024, 22:08   #4
Routinier
 
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 1,218
Standard

Zitat:
Zitat von Imre Holocher Beitrag anzeigen
Moin moin


Die eigentliche Frage wird ja schon in einem ähnlichen Thread von betreuer123 beantwortet, daher muss hier nicht unbedingt weiter darauf eingegangen werden.




Als grundsätzliche Handhabe halte ich diese Herangehensweise für völligen Blödsinn, weil sie die Verelendung und Verschuldung der Betreuten zwingend sicherstellt.



Dieser Punkt sollte unbedingt eingehalten werden.
Und dabei sollte auch klargestellt werden, dass ein gewisser Satz für Sonderausgaben wie z.B. Bekleidung, Stromnachzahlung, mez. Zuzahlung oder besondere kosteninternsivere Wünsche der Betreuten etc. angespart werden wird. Im Falle eines EiWis kann man das durchaus auch direktiver sagen und so durchziehen, weil die Betreuten dies von sich aus nicht können und kennen. Sonst gäbe es auch den EiWi nicht.
Wenn Betreute es erst einmal erlebt haben, dass sie mit geringeren Fixkosten auch auskommen, sich gleichzeitig Reserven ansammeln und im Fall eines kaputten Handies TV oder sonstwas keine Krise ausbricht, dann lernen sie diese Herangehensweise auch zu schätzen. Sie müssen es aber erst einmal selber erlebt haben.
Ich habe noch keinen Betreuten gehabt, der sich darüber beklagt hat, Reserven zu haben. Eher das Gegenteil.



MfG
Imre
Also bei meinen Betreuungen führt das weder zur Verschuldung noch zu Verelendung, wenn Menschen das bekommen, was möglich ist. Vielleicht liegt auch ein Missverständnis vor. Aber ich lasse den Menschen eben so viel Freiheit, wie ich das verantworten kann.

Ärger gab es deswegen noch nicht

Und das als Blödsinn zu bezeichnen, finde ich schon übergriffig.
Michael77 ist offline  
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Alt 29.05.2024, 17:51   #5
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
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Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
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Moin Michael

Zitat:
Zitat von Michael77 Beitrag anzeigen
Also bei meinen Betreuungen führt das weder zur Verschuldung noch zu Verelendung, wenn Menschen das bekommen, was möglich ist. Vielleicht liegt auch ein Missverständnis vor. Aber ich lasse den Menschen eben so viel Freiheit, wie ich das verantworten kann.

Ärger gab es deswegen noch nicht

Und das als Blödsinn zu bezeichnen, finde ich schon übergriffig.
Wie sind Deine Definitionen von "was möglich ist" und "wie ich das verantworten kann"?
Wenn Du bei dem Möglichen eingerechnet hast, was an Rücklagen besser einbehalten werden sollte und auch evtl. abgesprochene Ansparwünsche der Betreuten berücksichtigst, dann liegen wir gar nicht weit auseinander.



Als Blödsinn bezeichne ich es, wenn jemand seine 558,00 € Grundsicherung auf das Konto bekommt, man für die Fixkosten Strom, Handy und Kontoführungsgebühren das Geld drauf läßt und den Rest jeden Monat auszahlt - aber keine Rücklagen für Wünsche, Zuzahlungen oder sonstige Forderungen macht, von denen man weiß, dass sie kommen, aber nicht wann.
Sogar da kann ich mir vorstellen, dass wir auch nicht so weit auseinanderliegen.



Zum Thema verantworten können: Ich kann so ziemlich alles verantworten von Geldhahn auf bis zum gehtnichtmehr bis andererseits zum Geldhahn zu bisdakommtnixmehr. Es kommt immer darauf an, ob ein EiWi besteht und/oder was die jeweilige individuelle Situation der betreuten Person gebietet.
Die besten Ergebnisse liegen immer irgendwo im Raum dazwischen. Aber manchmal ist eben auch ein Extrem angesagt, wenn es nötig ist. Dann darf ein betreuter Mensch auch nach seinem Willen alles Geld bekommen - mit dem Hinweis, dass dann ein Eiwi riskiert wird, den es dann auch üblicherweise gibt.



MfG
Imre
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Imre Holocher ist offline  
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Alt 29.05.2024, 21:50   #6
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 18.05.2024
Beiträge: 52
Standard

Kann ich mit meinem zur Verfügung stehenden Geld alles machen, auch Spekulationen wie Aktien oder Bitcoins per Überweisung kaufen?
betreuung123 ist offline  
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Alt 29.05.2024, 22:03   #7
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,572
Standard

Kann es sein, dass dein eigentliches Suchtproblem aus solchen Wettgeschichten besteht (also Form der Spielsucht)?
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 29.05.2024, 22:55   #8
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 18.05.2024
Beiträge: 52
Standard

Nein mein Suchtproblem liegt woanders ich möchte nur weiterhin in mein Krypto investieren ob das auch eineSucht ist ist natürlich Auslegungssache.
Aber so wie ich das verstanden habe, ist das mit EV nicht mehr möglich?
betreuung123 ist offline  
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