Dies ist ein Beitrag zum Thema Erstlegitimation bei Banken im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo Tho.Kai,
wie gesagt, mein Problem ist die Problematik mit der Erreichbarkeit für den Klienten. Er ist auf Schecks angewiesen. ...
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#11 |
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Held der Arbeit
Registriert seit: 31.07.2012
Ort: Sachsen
Beiträge: 415
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Hallo Tho.Kai,
wie gesagt, mein Problem ist die Problematik mit der Erreichbarkeit für den Klienten. Er ist auf Schecks angewiesen. Wenn das nicht wäre hätte ich garnicht diskutiert und hätte die Bank gewechselt. In jedem Fall Danke für deine Rückinfo! VG der_andre |
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Routinier
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 1,206
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Zitat:
Außerdem versteht die Bank den Einwilligungsvorbehalt richtig. Ich kann nämlich einwilligen, dass derjenige eine Girocard mit einem wöchentlichen Limit erhält Hier bei der Sparkasse funktioniert das leider gar nicht. Da soll der Betreute jedes Mal einen Schreiben von mir mitbringen, dass er sounsoviel abheben darf. Meine Antwort war dann ein Bankwechsel. |
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#13 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 23.10.2024
Beiträge: 4
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Hallo zusammen,
es gibt ein gutes Merkblatt für Betreuer und Banken, in denen alle Rechtsgrundlagen für die Zusammenarbeit dargestellt sind, auch was Banken gerne wollen und was sie eigentlich dürfen (viel weniger). Unter diesem Link bekommt ihr das: https://www.berufsbetreuung.de/mitgl...-betreuerinnen Ich ziehe mir da immer die passenden Stellen raus und antworte auf deren Forderungen mit möglichen Verstößen gegen Datenschutz und andere Gesetze. Dann klappt das meistens in meinem Sinne. Falls es net klappt, wechsel ich die Bank mit Zustimmung des Gerichts. Viele Grüße Andreas |
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#14 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,566
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Warum gedenkst Du das Gericht um Zustimmung zu bitten?
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#15 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 06.03.2025
Beiträge: 113
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Bank direkt wechseln ist ja immer der einfachste Weg. Für das Gericht brauchen wir aber ja einen Saldo zum Stichtag, wie sollen wir den ohne Legitimation bekommen..?
Viele Grüße |
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#16 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 23.10.2024
Beiträge: 4
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Man bekommt ja bei Kündigung immer eine Endabrechnung, da kann man den Saldo nachvollziehen.
Da man für den Geldtransfer von und zu Tagesgeldkonten u.Ä. ja die Genehmigung vom Gericht braucht, kann ich das ja nicht ohne deren Genehmigung auflösen. |
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