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Erstlegitimation bei Banken

Dies ist ein Beitrag zum Thema Erstlegitimation bei Banken im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo Tho.Kai, wie gesagt, mein Problem ist die Problematik mit der Erreichbarkeit für den Klienten. Er ist auf Schecks angewiesen. ...


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Alt 29.05.2025, 06:33   #11
Held der Arbeit
 
Registriert seit: 31.07.2012
Ort: Sachsen
Beiträge: 415
Standard

Hallo Tho.Kai,


wie gesagt, mein Problem ist die Problematik mit der Erreichbarkeit für den Klienten. Er ist auf Schecks angewiesen. Wenn das nicht wäre hätte ich garnicht diskutiert und hätte die Bank gewechselt.


In jedem Fall Danke für deine Rückinfo!


VG
der_andre
der_andre ist offline  
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Alt 29.05.2025, 13:18   #12
Routinier
 
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 1,206
Standard

Zitat:
Zitat von der_andre Beitrag anzeigen
Der Klient wohnt 30km weit weg. Er hat einen Einwilligungsvorbehalt in der Vermögenssorge. D.h. er braucht eine regionale Bank und da gibt es leider nur diese Sparkasse. Da hatte ich auch schon drüber nachgedacht....nur leider gehts halt nicht mit dem Bankwechsel.
Wieso braucht derjenige eine regionale Bank? Ich habe mehrere Betreute mit Einwilligungsvorbehalt bei der RaiBa Arnstorf. Ohne Pfändungen kann man problemlos zwei Konten einrichten. Liegt eine Pfändung vor und es besteht ein Einwilligungsvorbehalt gibt es dann nur ein Konto und derjenige erhält eine Girocard mit einem wöchentlichen Limit. Funktioniert problemlos.

Außerdem versteht die Bank den Einwilligungsvorbehalt richtig. Ich kann nämlich einwilligen, dass derjenige eine Girocard mit einem wöchentlichen Limit erhält Hier bei der Sparkasse funktioniert das leider gar nicht. Da soll der Betreute jedes Mal einen Schreiben von mir mitbringen, dass er sounsoviel abheben darf. Meine Antwort war dann ein Bankwechsel.
Michael77 ist offline  
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Alt 12.01.2026, 15:50   #13
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 23.10.2024
Beiträge: 4
Standard Merkblatt vom BDB

Hallo zusammen,

es gibt ein gutes Merkblatt für Betreuer und Banken, in denen alle Rechtsgrundlagen für die Zusammenarbeit dargestellt sind, auch was Banken gerne wollen und was sie eigentlich dürfen (viel weniger).

Unter diesem Link bekommt ihr das:

https://www.berufsbetreuung.de/mitgl...-betreuerinnen

Ich ziehe mir da immer die passenden Stellen raus und antworte auf deren Forderungen mit möglichen Verstößen gegen Datenschutz und andere Gesetze. Dann klappt das meistens in meinem Sinne. Falls es net klappt, wechsel ich die Bank mit Zustimmung des Gerichts.

Viele Grüße

Andreas
andy_toe ist offline  
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Alt 12.01.2026, 17:04   #14
Gehört zum Inventar
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,566
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Warum gedenkst Du das Gericht um Zustimmung zu bitten?
Mächschen ist offline  
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Alt 12.01.2026, 20:28   #15
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 06.03.2025
Beiträge: 113
Standard

Bank direkt wechseln ist ja immer der einfachste Weg. Für das Gericht brauchen wir aber ja einen Saldo zum Stichtag, wie sollen wir den ohne Legitimation bekommen..?

Viele Grüße
N_ikis ist offline  
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Alt 12.01.2026, 21:01   #16
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 23.10.2024
Beiträge: 4
Standard

Man bekommt ja bei Kündigung immer eine Endabrechnung, da kann man den Saldo nachvollziehen.

Da man für den Geldtransfer von und zu Tagesgeldkonten u.Ä. ja die Genehmigung vom Gericht braucht, kann ich das ja nicht ohne deren Genehmigung auflösen.
andy_toe ist offline  
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