Dies ist ein Beitrag zum Thema Erstlegitimation bei Banken im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Moin, liebe Kolleginnen und Kollegen!
Ein neuer Klient ist mit Geldanlagen und Krediten bei zwei Banken, ich nenne sie S+T-Bank, ...
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#1 |
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Einsteiger
Registriert seit: 01.11.2023
Ort: Im schönen Extertal
Beiträge: 18
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Moin, liebe Kolleginnen und Kollegen!
Ein neuer Klient ist mit Geldanlagen und Krediten bei zwei Banken, ich nenne sie S+T-Bank, zu der man nie gehen sollte, auch wenn es mit Krediten noch so leicht gemacht wird und die Werbung noch so wiitzig erscheint. Es geht um die Erstlegitimation, muss mich als Betreuer mit EWVB für den Klienten bei der Bank bekannt machen. Da der Besuch beider Banken für mich mit enormen Zeitaufwand verbunden ist, wenn ich Urkunde und PA im Original vorlegen soll, habe ich von einer anderen Bank beglaubigte Kopien der Dokumente hingeschickt. Trotzdem verlangen die Banken, dass ich persönlich erscheine. Mir kräuseln sich die Nackenhaare. Beglaubigte Dokumente liegen vor. Ich habe den A... voll Arbeit. Hat jemand Erfahrung? Kann die Bank darauf bestehen, dass ich persönlich erscheine, obwohl ich beglaubigte Kopien vorglegt habe? Gibt es eine Rechtsgrundlage, auf der ich argumentieren kann, dass ich nicht persönlich erscheinen muss? Umgekehrt: Hat die Bank eine Rechtsgrundlage, mein persönliches Erscheinen zu fordern? Ich hoffe, diese etwas spezieller Frage ist neu. Hierzu habe ich im Forum in der Recherche nichts gefunden. Lieben Dank für Eure Hilfe!!
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Mag. phil. Thomas Kaiser MBA Berufsbetreuer / zert. Verfahrenspfleger Worte ohne Emotionen sind leer, Emotionen ohne Worte sind blind. (Thomas Kaiser) | Alles Leben ist Problemlösen. (Sir Karl Raimund Popper) | Die Gesundheit ist zwar nicht alles, aber ohne Gesundheit ist alles nichts. (Arthur Schopenhauer) Das Leben ist schön - von einfach war nie die Rede. |
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#2 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,490
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Moin moin
Die Frage ist nicht neu. Das kommt immer wieder vor. Ich habe auch gerade eine rote Bank in Essen, die meint, dass ich aus fast Bremen mal eben zum Unterschreiben vorbeikomme. Und natürlich bin ich da auch interessiert an brauchbaren Hinweisen, wie man damit umgehen kann und darf. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#3 |
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Held der Arbeit
Registriert seit: 31.07.2012
Ort: Sachsen
Beiträge: 415
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Hallo!
Gibt es hier Neuigkeiten oder gar Tips zum Umgang mit dieser Forderung? Eine Bank hat mich legitmiert, möchte aber kein Online Banking einrichten wenn ich nicht persönlich vorstellig werde. VG der_andre |
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#4 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,567
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Das ist ne reine Schikane.
Haben die Online ein Formular zwecks Online-Banking einrichten? Wenn Du die notwendige EBICS Infrastruktur hast, frage die Bank doch einfach mal danach, vielleicht reagieren sie dann anders. |
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#5 |
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Held der Arbeit
Registriert seit: 31.07.2012
Ort: Sachsen
Beiträge: 415
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Ich arbeite mit sfirm. EBICS wäre möglich. Danke für den Tip!!
Die Mail der MAin passt zum heutigen Tag -> sinnlos. Auszug: für die Hinterlegung vom OnlineBanking müssten wir bitte einen Termin vereinbaren, da die Unterschrift hier elektronisch erfolgt und die Ausweisdokumente (Betreuerausweis und Personalausweis) immer im Original vorzulegen sind. Außerdem gibt es seit Mai 2025 neue gesetzlichen Vorschriften, wobei wir nur noch vom Original archivieren dürfen. VG der_andre |
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#6 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,567
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Hast Du mal gefragt, was das für eine neue gesetzliche Regelung sein soll?
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#7 |
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Held der Arbeit
Registriert seit: 31.07.2012
Ort: Sachsen
Beiträge: 415
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Ja, ich warte da noch auf Antwort.
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#8 | |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,490
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Moin moin
Zitat:
Da geht auch alles online. Und der Umzugsservice knackt auch die bisherige blöde Bank, die das persönliche Erscheinen fordert. Über die Schiene habe ich dann auch alle Sachen bekommen. Sogar einen Buchungsausdruck der Bank, die ich besuchen sollte. Mit freundlichen Grüßen Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#9 |
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Held der Arbeit
Registriert seit: 31.07.2012
Ort: Sachsen
Beiträge: 415
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Der Klient wohnt 30km weit weg. Er hat einen Einwilligungsvorbehalt in der Vermögenssorge. D.h. er braucht eine regionale Bank und da gibt es leider nur diese Sparkasse. Da hatte ich auch schon drüber nachgedacht....nur leider gehts halt nicht mit dem Bankwechsel.
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#10 |
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Einsteiger
Registriert seit: 01.11.2023
Ort: Im schönen Extertal
Beiträge: 18
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Moin!
Leider bin ich in der Problematik nicht weitergekommen. Die vorgenannten Vorschläge kann man versuchen. Schließlich habe ich dann doch persönlich vorgesprochen, im Anschluß schnellst möglich die Bankverbindung gekündigt. Also T- und S-Bank in den Wind geschossen. Die Kündigung der Geschäftsbeziehung mit der Bank, sofern es möglich ist, halte ich für den einzig sinnvollen Weg. Von diesen Banken erwarte ich nicht, dass sie uns Betreuerinnen entgegenkommen. Zuletzt habe ich mich bei einer Bank online per Personalausweis ID legitimiert, ohne vorsprechen zu müssen. Urkunde per E-Mail geschickt. Damit war alles erledigt, die danach erfolgten Schritte wurden von der Bank zügigst umgesetzt. Beste Grüße!
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Mag. phil. Thomas Kaiser MBA Berufsbetreuer / zert. Verfahrenspfleger Worte ohne Emotionen sind leer, Emotionen ohne Worte sind blind. (Thomas Kaiser) | Alles Leben ist Problemlösen. (Sir Karl Raimund Popper) | Die Gesundheit ist zwar nicht alles, aber ohne Gesundheit ist alles nichts. (Arthur Schopenhauer) Das Leben ist schön - von einfach war nie die Rede. |
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