Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuerwechsel - Versorgung des Betreuten mit Bargeld im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Zitat:
Zitat von HorstD
Und: bitte niemals aus eigenem Geld etwas vorstrecken, außer ggf eine bar zu zahlende Verwaltungsgebühr, die ...
|
|||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
|
|
#11 | |
|
Routinier
Registriert seit: 29.11.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 1,309
|
Zitat:
![]() Ich lege schon mal Geld aus, aber nur wenn es ein wirklicher Notfall ist und der Betroffene vermögend und zuverlässig ist. Das ganze quittiere ich auch entsprechend. In diesem Fall würde ich neben den schon geschilderten Möglichkeiten max. dafür sorgen, dass der Betreute nicht hungert. Die Bahnhofsmissionen, Tagesaufenthalte etc. bieten kostenlos oder sehr günstig Essen an. Bei der Tafel kann man vielleicht auch ohne lange Anmeldezeiten einmalig für ein paar Euro einkaufen. Auch kann der Betreute bei der Kirche um ein paar Euros bitten. Ich würde da max. 10 Euro vorstrecken, die ich notfalls als gute Tat für mein Seelenheil abschreiben kann. Der Leuchtturm. |
|
|
|
|
|
|
#12 | |
|
Forums-Geselle
Registriert seit: 27.06.2024
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 275
|
Zitat:
Da ist naürlich der alte Paragraph erwähnt, ändert aber nichts an seiner Wirksamkeit. |
|
|
|
|
|
|
#13 |
|
Gibt einen aus
Registriert seit: 24.04.2013
Ort: Bayern
Beiträge: 222
|
möchte Leuchtturms gute Vorschläge noch ergänzen:
in unserer Region gibt es eine kirchliche Einrichtung, die in solchen Fällen Gutscheine einer weit verbreiteten Bäckereikette für 10.-€ verteilt. Diese Idee würde ich im Notfall übernehmen. Bei der Identifikation bei weiter entfernten Sparkassen sollte eigentlich der Sparkassenverband helfen und diese bei der ortsansässigen Sparkasse ermöglichen. Gruß BineP |
|
|
|
|
|
#14 | |
|
Forums-Geselle
Registriert seit: 05.08.2021
Ort: NRW
Beiträge: 212
|
Zitat:
Die angehängte Datei kann auch aus dem Internet herunter geladen werden. Zu dem hier betrachteten Thema ist in diesem PDF der Hinweis in Ziffer 11.1 und der Absatz b) zu betrachten. Geändert von Janapho (12.07.2024 um 15:08 Uhr) Grund: Formatierung geändert |
|
|
|
|
|
|
#15 |
|
Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,674
|
Entfernten Sparkassen reicht meist ne beglaubigte Abschrift der Bestellungsurkunde + Video Ident oder aber ne Legitimation, die die eine Sparkasse zur anderen schickt, aus.
|
|
|
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
|
|