Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Betreuerwechsel - Versorgung des Betreuten mit Bargeld

Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuerwechsel - Versorgung des Betreuten mit Bargeld im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Zitat: Zitat von HorstD Und: bitte niemals aus eigenem Geld etwas vorstrecken, außer ggf eine bar zu zahlende Verwaltungsgebühr, die ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts > Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren
Alt 03.07.2024, 15:05   #11
Routinier
 
Benutzerbild von Leuchtturm-H
 
Registriert seit: 29.11.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 1,309
Standard

Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
Und: bitte niemals aus eigenem Geld etwas vorstrecken, außer ggf eine bar zu zahlende Verwaltungsgebühr, die man nach Möglichkeit am gleichen Tag vom Betreutenkonto wieder abhebt.
Da haben wir den Salat. Ausnahmen bestätigen die Regel.

Ich lege schon mal Geld aus, aber nur wenn es ein wirklicher Notfall ist und der Betroffene vermögend und zuverlässig ist. Das ganze quittiere ich auch entsprechend.

In diesem Fall würde ich neben den schon geschilderten Möglichkeiten max. dafür sorgen, dass der Betreute nicht hungert. Die Bahnhofsmissionen, Tagesaufenthalte etc. bieten kostenlos oder sehr günstig Essen an. Bei der Tafel kann man vielleicht auch ohne lange Anmeldezeiten einmalig für ein paar Euro einkaufen. Auch kann der Betreute bei der Kirche um ein paar Euros bitten.

Ich würde da max. 10 Euro vorstrecken, die ich notfalls als gute Tat für mein Seelenheil abschreiben kann.

Der Leuchtturm.
Leuchtturm-H ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 12.07.2024, 14:02   #12
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 27.06.2024
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 275
Standard

Zitat:
Zitat von lirumlarum Beitrag anzeigen
Tatsächlich macht mir mein eigener Datenschutz da zu denken. Ich habe ehrlich gesagt keine Lust für jede Betreuung eine Kopie meines Personalausweises per Post versenden. Grundsätzlich schwärze ich privat alle Daten oder spreche persönlich vor, wenn man Personalausweis Privat benötigt wird. Ich bin bei sowas immer sehr vorsichtig. Bei Bankangelegenheiten darf man ja keine Schwärzungen vornehmen so wie ich das verstanden habe. Wie handhabt ihr sowas oder mache ich mir einfach unnötig Sorgen?
Es gibt aus 2017 ein Anwendungserlass vom Bundesfinanzministerium, da bitte mal auf S.8 11.1b) anschauen. Die Privatdaten und insbesondere z.B. die eigene Steuer-ID haben im Betreuungsfall nicht zu suchen. Habe ich im Zweifelsfall bei Neufällen und neuen Banken bei der Einrichtung in der Tasche und hat schon wahre Wunder gewirkt.
Da ist naürlich der alte Paragraph erwähnt, ändert aber nichts an seiner Wirksamkeit.
Angehängte Dateien
Dateityp: pdf Anwendungserlass_zur_Angabe_der_Steuer-ID_bei_Banken.pdf‎ (49.8 KB, 0x aufgerufen)
Tschak ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 12.07.2024, 14:28   #13
Gibt einen aus
 
Registriert seit: 24.04.2013
Ort: Bayern
Beiträge: 222
Standard

möchte Leuchtturms gute Vorschläge noch ergänzen:


in unserer Region gibt es eine kirchliche Einrichtung, die in solchen Fällen Gutscheine einer weit verbreiteten Bäckereikette für 10.-€ verteilt. Diese Idee würde ich im Notfall übernehmen.



Bei der Identifikation bei weiter entfernten Sparkassen sollte eigentlich der Sparkassenverband helfen und diese bei der ortsansässigen Sparkasse ermöglichen.



Gruß BineP
BineP ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 12.07.2024, 15:08   #14
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 05.08.2021
Ort: NRW
Beiträge: 212
Idee Internet-Link zu dem PDF-Dokument

Zitat:
Zitat von Tschak Beitrag anzeigen
Da ist naürlich der alte Paragraph erwähnt, ändert aber nichts an seiner Wirksamkeit.
Anhänge funktionieren in diesem Forum nicht.

Die angehängte Datei kann auch aus dem Internet herunter geladen werden. Zu dem hier betrachteten Thema ist in diesem PDF der Hinweis in Ziffer 11.1 und der Absatz b) zu betrachten.

Geändert von Janapho (12.07.2024 um 15:08 Uhr) Grund: Formatierung geändert
Janapho ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 13.07.2024, 06:32   #15
Gehört zum Inventar
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,674
Standard

Zitat:
Zitat von BineP Beitrag anzeigen
Bei der Identifikation bei weiter entfernten Sparkassen sollte eigentlich der Sparkassenverband helfen und diese bei der ortsansässigen Sparkasse ermöglichen.
Entfernten Sparkassen reicht meist ne beglaubigte Abschrift der Bestellungsurkunde + Video Ident oder aber ne Legitimation, die die eine Sparkasse zur anderen schickt, aus.
Mächschen ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 17:29 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2026, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40